Existenzgründung auch ohne Meister?

Hallo zusammen.

Ich möchte so bald wie möglich einen kleinunternehmerbetrieb als Nebentätigkeit gründen.

Ich bin gelernter Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik aber seit sieben Jahren in der Industrie beschäftigt.

Ich habe vor aus Zukaufteilen und Schweißteilen einen Kerzenständer zu fertigen und auch farblich zu bearbeiten, sprich anstreichen oder lackieren.

Um dies zu realisieren rief ich bei der zuständigen Handwerkskammer an und bat um einen Beratungsgespräch und wurde gleich nach meinem Meistertitel gefragt. Dies musste ich verneinen.

Die Dame bat mich um meine Anschrift und wolle mir einen Bogen zur Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 der HwO zukommen lassen.

Ich hab den Antrag ausgefüllt und geschrieben das ich außer den Schweißarbeiten keine metallbauerüblichen Arbeiten durchführe und ich meine Arbeit eher im künstlerischen Bereich zu verstehen weiß.

der antrag wurde natürlich abgelehnt mit der begründung das mir mit 28 jahren durchaus zuzumuten ist eine meisterprüfung abzulegen.

Ich will mich auf Kerzenhalter und Ständer festlegen die entweder stehen oder hängend an Wand und Decke angebracht werden können.
Desweiteren strebe ich den Handel mit passenden Kerzen an.
Ist diese Ausübung irgendwie realisierbar, oder ohne meisterbrief nicht möglich?

Könnte ich auch beim Gewerbeamt lediglich den Handel mit Kerzen und Kerzenständern angeben ohne zu erwähnen das ich die Dinger selbst fertige?

Oder kann ich mich einfach als Künstler selbstständig machen und bin somit raus aus dem Thema Handwerkskammer?

Sorry für so viele offene Fragen, aber ich finde im Netz leider nichts passendes, da ich weder eine Schlosserei, noch eine KFZ-Werkstatt eröffnen möchte…

Für Antworten wäre ich sehr dankbar nachdem mich nun die HWK so verunsichert hat.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus,

Christian

Hallo Christian
da du 1. eine Nebentätigkeit (nicht Hauptberuflich und nicht als Haupterwerbsquelle) ausüben möchtest und 2. keine Schweißkonstruktionen, sondern einfache Heftverbindungsnähte ausführst, bin ich der Auffassung, daß du dazu nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein mußt. (Somit auch keine Ausnahmebewilligung als Ersatz für die abgeschlossene Meisterprüfung benötigst). Nenne dich und deinen Betrieb einfach: Metalldesigner oder Wachskerzen und Zubehör, Herstellung-Handel-Vertrieb
Du kannst dich bei der Handwerkskammer oder IHK als Handwerksähnlicher Betrieb anmelden. Das wo und wie (IHK oder HWK) mußt du noch abklären. Das örtliche Gewerbeamt hilft dir sicher bei der Abklärung, denn du brauchst auch eine Gewerbeanmeldung in der du dein Tätigkeitsfeld umschreiben mußt.
Ich wünsche dir und deinem Betrieb viel Erfolg und viele gut zahlende zufriedene Kunden.

hallo Christian,

das klingt total gut, aber ich kann dir da leider nicht weiterhelfen :frowning: Mein Kleingewerbe geht in eine ganz andere Richtung…

Hallo. Erstmal danke für Eure Antworten.
Nachdem der erste Frust verflogen ist hab ich heute nochmals mit der HWK telefoniert und der freundliche Herr meinte er sehe keine Möglichkeit auf Ausübung meiner Tätigkeit.
Nachdem ich nicht locker gelassen hab meine er ich könne als Künstler eingetragen werden, wenn die Künstlersozialkasse meine Werke als Kunst anerkennt…
Ich natürlich bei der KSK angerufen und da wurde ich schon am Telefon abgelehnt da es nicht oft vorkäme das handwerkliche Künste als solche anerkannt werden. also bleibt mir noch die möglichkeit mich ans Finanzamt als freischaffender Künstler zu wenden.
ansonsten weiß ich leider auch nicht mehr weiter.
kann ganz schön frustrierend sein…
euch noch mal besten dank und ich werde berichten was sich letztendlich ergibt.

Beste Grüße, Christianch

Hallo Christian,

mir ist unbekannt, dass man für ein Gewerbe einen Meistertitel braucht. Anders ist das bei der Gründung einer Bank oder eines Casinos, da braucht man Lizenzen etc. Aber Du willst ja nur etwas herstellen und verkaufen.

Als Kleinunternehmer bist Du sowieso von dem IHK Beitrag befreit.

Ich würde einfach zum Gewerbeamt gehen eine Gewerbe anmelden mit der Tätigkeitsbeschreibung: Handel mit selbsterzeugten Designstücken (oder so ähnlich) und fertig ist das.

Aber vielleicht solltest Du noch eine zweite Meinung einholen.

MfG,

Niko

Hallo Christian,

wenn ich mir deinen „Fall“ so ansehe würde ich dir empfehlen die Idee mit dem Künstler ins Auge zu fassen. Damit ersparst du dir meiner Meinung nach neben dem (für mich nicht nachvollziehbaren) Meisterbrief auch die Beitrage in der Kammer und zudem hat es auch steuerliche Vorteile als Künstler tätig zu sein und nicht als Gewerbetreibender.

In Sachsen und Brandenburg gibt es die Möglichkeit einen sechs monatigen Gründervorbeireitungskurs kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Leider weiß ich jetzt nicht aus welchem Bundesland du kommst und ob es da auch diese Möglichkeit gibt.
Hast du nähres Interesse daran, einfach mal nach fragen^^

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Qenya

Hallo. war heute in einem Gründer-info-Abend. dort hat man mir gesagt das ich zwar beim Finanzamt die Steuernummer beantragen könnte und mein Projetkt wohl auch ne weile gutgehen könnte,wenn jedoch die HWK auf mich aufmerksam werden würde ich meine Tätigkeit unter umständen nicht mehr ausführen dürfte…
Die haben mir zu einem Anwalt geraten da mit der HWK nicht zu spaßen ist.
bin aus Nürnberg und bei uns sieht es so aus.
da ich mein Vorhaben nebenberuflich betreiben möchte greifen keine fördermöglichkeiten oder sonstige Zuschüsse.
Da soll mal einer sagen den Bayern oder Franken gehts gut… :wink:

trotzdem vielen Dank und herzliche Grüße,

Christian

Hallo ! Die HWK hat durchaus die Möglichkeit Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Gewerbes auch ohne Meisterbrief zu genehmigen (Facharbeiterbrief und Berufserfahrung vorausgesetzt). Rede noch einmal mit der zuständigen Sachbearbeiterin der HWK und erkundige dich nach dem genauen Grund der Ablehnung. Der fehlende Meisterbrief ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Handwerke im Gesundheitswesen) kein Ablehnungsgrund. Sollte die HWK nicht einlenken dann beschwere dich beim Wirtschaftsministerium deines Bundeslandes.Auf Grund des wachsenden europ. und weltweiten Wettbewerbes sind die Hanwerkskammern angewiesen bei Existenzgründern nicht mehr auf den Meisterbrief zu bestehen um die Chancengleichheit zu wahren. Lass dich nicht abweisen! Du bist kein Bittsteller. Die Kammern sind Dienstleister und keine Genehmigungsbehörde. Viel Erfolg !

Hallo Christian,
natürlich hat die Dame Recht, wenn Du so etwas herstellen willst.
Kennst Du keinen der einen Meisterbrief hat?
Oder versuche es mal bei der IHK.
Mehr weiß ich auch nicht darüber.
Es sei denn du hattest sowas über 5 Jahre im Ausland dann darst Du auch hier einen Handwerksbetrieb eröffnen auch ohne Meistertitel, EU-Recht!
Gruß altes Haus zwo

Hallo Cristian,

Meines Wissens kannst du ein Nebengewerbe anmelden in dem man keinen Meisterbrief braucht,
oder wie du schon sagtest einen Handel anmelden,
in dem du die Sachen vertreibst.
Um genauers zu erfahren würde ich mich, wie du schon
richtig bemerkt hast mich an die Industire und Handelskammer oder in deiner Gemeinde an die zuständige Person.
Eventuell mußt du dich auch noch mit deiner Bank wegen den Konten abstimmen.

Gruß

Die HWK verschweigt es gern. Meisterbrief ist…
Selbständigkeit ohne Meisterbrief.

Fakt ist, dass man nach deutschem Recht und Gesetz in fast allen Handwerksberufen auch ohne Meisterbrief selbständig tätig sein darf und auch vollhandwerkliche Arbeiten durchführen kann.

Dies ist in der Handwerksordnung eindeutig geregelt und gilt für alle Bundesländer.

Dafür gibt es in Deutschland bereits Tausende von Beweisen, - nämlich Firmen, die legal vollhandwerkliche Handwerksarbeiten ohne Meisterbrief anbieten.

Man benötigt also weder einen Meisterbrief noch einen Gesellenbrief. (Arbeiten die man Kunden anbieten will sollte man natürlich beherrschen.)

Probleme die sich hier für Handwerker auftu`n sind meist Folgende:

1.) Handwerkern fehlt es meist an der Zeit, die gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten rechtssicher zu recherchieren und auf ihr Vorhaben abzustimmen. Meist fehlt es vor der Existenzgründung auch an Geld um diese Aufgabe etwa von einem Anwalt oder Unternehmensberater durchführen zu lassen.
2.) Handwerkskammern beraten nur im Sinne der Erhaltung des Meisterbriefs. Regelmäßig wird bei den Handwerkskammern so getan, als wäre das Arbeiten – die Selbständigkeit im Handwerk nur mit Meisterbrief möglich. Dies, obwohl die Handwerkskammern als öffentlich rechtliche Institutionen die Aufgabe haben das gesamte Handwerk zu fördern, - also auch die Handwerker, die ohne Meisterbrief im Handwerk selbständig sein wollen. Es wird aber einfach so getan, als gäbe es die Möglichkeit nicht, auch ohne Meisterbrief im Handwerk tätig zu sein.

Was passiert hier oftmals:

Die Handwerkskammern legen den Existenzgründern ohne Meisterbrief Steine in den Weg und zeigen solche Unternehmer auch noch wegen unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit an. (Das Internet ist voll von solchen Themen.)

Dies, obwohl der Gesetzgeber gemäß Handwerksordnung das Arbeiten im Handwerk auch ohne Meisterbrief eindeutig geregelt hat. Es ist unfassbar, dass der Gesetzgeber hier nichts gegen solche Handwerkskammern unternimmt, die sich derart Gesetzeswidrig verhalten.

Was sollten Handwerker unbedingt tu`n, wenn sie ohne Meisterbrief im Handwerk vollhandwerkliche Arbeiten anbieten wollen:

1.) Gut recherchieren und ggfs. entsprechende Hilfe im Internet besorgen, Beispiel: www.ohnemeisterbrief.de
2.) Wer dennoch unsicher ist, ggfs. Unternehmensberater oder Rechtsanwalt beauftragen.
3.) Wer dann sein Vorhaben genau auf die Vorschriften der Handwerksordnung abgestimmt hat und handwerkliche Arbeiten ohne Meisterbrief legal durchführt, der sollte sofort, - sobald eine Handwerkskammer droht, - alles in Bewegung setzen um sich dagegen zu wehren. Den Fall genau schildern und an sämtliche Landtags – und Bundestagsabgeordnete, sowie das Wirtschaftsministerium. Das reicht in der Regel als Mail. (bekommt man meist auf den Seiten der Bundesländer und – oder der Bundesregierung.) Da CDU und FDP den Meisterbrief meist befürworten, würde ich hier ausschließlich die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken anschreiben.

Fakt ist also, dass man im Handwerk ganz legal ohne Meisterbrief arbeiten darf. Man muss es nur gut recherchieren und durchsetzen. Wer diesen Willen hat, der kann es auch schaffen.

Meine Ausführungen – Antworten stellen keine Rechtsberatung dar. Ich nehme hier lediglich Stellung zu Themen die mich interessieren und wie sich diese aus meiner speziellen Sicht darstellen. Ich mache damit von meinem Recht der freien Meinungsäußerung gebrauch.

Hi,

ich hab ein ähnliches Problem.
Ich habe seit einem Jahr ein Montage Service (Kleinunternehmen)und bin auch gelernter Metallbauer.
Arbeite noch Hauptberuflich in einer Schlosserei, wo ich auch über vier Jahre in einer Führungsposition gearbeitet habe, leider musste ich mich aus privaten Gründen wieder in die Produktion versetzten lassen.
Möchte jetzt aber selbst Geländer, Zäune, Fenstergitter etc. bauen.
Habe jetzt einen Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO gesellt der mich bei Bewilligung 650€ und bei Ablehnung 487,50€ kostet.
Nun wurde mein Chef von der Innung angerufen und ausgefragt.
Die Innungs Meister oder Obermeister wollen mit allen Mitteln verhindern, dass Jemand ohne Meisterbrief eine
Schlosserei oder einen Fertigungsberieb anmeldet.

Ich weiß nun auch nicht weiter.

Es ist nur blöde, wenn man einen Kunden sagen muss, diese Arbeiten darf ich nicht machen. Sie müssen zu einem Meisterbertieb gehen. Ich darf nur montieren.
Die Schlossereine die ich kenne nehmen keine Kleinen Arbeiten an, haben wohl Angst kein Geld zubekommen oder warten auf große Aufträge.
So verliere ich Kunden und kann meine Kleingewerbe bald ab melden. Und somit bekommt die HWK auch keine 70€ Jahresbeitrag mehr.

Gruß PATRICK