Hallo zusammen.
Ich möchte so bald wie möglich einen kleinunternehmerbetrieb als Nebentätigkeit gründen.
Ich bin gelernter Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik aber seit sieben Jahren in der Industrie beschäftigt.
Ich habe vor aus Zukaufteilen und Schweißteilen einen Kerzenständer zu fertigen und auch farblich zu bearbeiten, sprich anstreichen oder lackieren.
Um dies zu realisieren rief ich bei der zuständigen Handwerkskammer an und bat um einen Beratungsgespräch und wurde gleich nach meinem Meistertitel gefragt. Dies musste ich verneinen.
Die Dame bat mich um meine Anschrift und wolle mir einen Bogen zur Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 der HwO zukommen lassen.
Ich hab den Antrag ausgefüllt und geschrieben das ich außer den Schweißarbeiten keine metallbauerüblichen Arbeiten durchführe und ich meine Arbeit eher im künstlerischen Bereich zu verstehen weiß.
der antrag wurde natürlich abgelehnt mit der begründung das mir mit 28 jahren durchaus zuzumuten ist eine meisterprüfung abzulegen.
Ich will mich auf Kerzenhalter und Ständer festlegen die entweder stehen oder hängend an Wand und Decke angebracht werden können.
Desweiteren strebe ich den Handel mit passenden Kerzen an.
Ist diese Ausübung irgendwie realisierbar, oder ohne meisterbrief nicht möglich?
Könnte ich auch beim Gewerbeamt lediglich den Handel mit Kerzen und Kerzenständern angeben ohne zu erwähnen das ich die Dinger selbst fertige?
Oder kann ich mich einfach als Künstler selbstständig machen und bin somit raus aus dem Thema Handwerkskammer?
Sorry für so viele offene Fragen, aber ich finde im Netz leider nichts passendes, da ich weder eine Schlosserei, noch eine KFZ-Werkstatt eröffnen möchte…
Für Antworten wäre ich sehr dankbar nachdem mich nun die HWK so verunsichert hat.
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus,
Christian