Meine sehr verehrten Damen und Herren,
erbitte gnädigst Ihre Hilfe!
Ich habe schon einige Blogs gewälzt - leider nicht sehr erfolgreich - um Hilfe bei folgendem Sachverhalt erhalten:
Ich möchte nebengewerblich einen Versandhandel für antiquarische Bücher gründen, der nahezu ausschließlich über das Internet läuft - höchstens Telefon und Fax werden noch beansprucht. Keinerlei Kundenverkehr, als Postadresse wollte ich ein Postfach wählen. In unserer Wohnung habe ich ein Arbeitszimmer, welches sich auch zur Lagerung einiger Bücher eignen würde, größere Mengen möchte ich selbstverständlich in einem separaten Lagerraum außerhalb der Wohnung unterbringen.
Ein Telefonat mit unserem Vermieter hat mich nun aber fast wieder „auf Anfang“ zurückgeworfen - er genehmigte ein Arbeitszimmer (das kann ja niemandem verboten werden), sagte aber, da es sich hier um ein reines Wohngebiet handle, könne er nicht einmal einer teilgewerblichen Nutzung zustimmen.
Ein Arbeitszimmer darf ich aber doch ebenfalls gewerblich nutzen, oder? Das war doch dieser Unterschied mit Kundenverkehr und Firmenschild anschrauben und so weiter (dieses wäre dann ja einem Büro vorbehalten). Er riet mir auch davon ab, die Wohnadresse als Geschäftsadresse zu nennen.
Der langen Rede kurzer Sinn:
Darf ich aus meinem Arbeitszimmer heraus ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) gründen?
Sollte das nicht möglich sein - wie komme ich dann an eine Geschäftsadresse? Soweit ich weiß, ist ein Postfach nicht nur unseriös, sondern auch nicht ausreichend, da es sich um keine „ladbare“ Adresse handelt.
Einen weiteren Raum anzumieten ist uns finanziell einfach nicht möglich, da wir sämtliches Geld, das wir noch monatlich übrig hatten in die größere Wohnung investiert haben.
Ich wäre so dankbar, für hilfreiche Antworten!