Existenzgründung aus dem Arbeitszimmer?

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
erbitte gnädigst Ihre Hilfe!
Ich habe schon einige Blogs gewälzt - leider nicht sehr erfolgreich - um Hilfe bei folgendem Sachverhalt erhalten:
Ich möchte nebengewerblich einen Versandhandel für antiquarische Bücher gründen, der nahezu ausschließlich über das Internet läuft - höchstens Telefon und Fax werden noch beansprucht. Keinerlei Kundenverkehr, als Postadresse wollte ich ein Postfach wählen. In unserer Wohnung habe ich ein Arbeitszimmer, welches sich auch zur Lagerung einiger Bücher eignen würde, größere Mengen möchte ich selbstverständlich in einem separaten Lagerraum außerhalb der Wohnung unterbringen.
Ein Telefonat mit unserem Vermieter hat mich nun aber fast wieder „auf Anfang“ zurückgeworfen - er genehmigte ein Arbeitszimmer (das kann ja niemandem verboten werden), sagte aber, da es sich hier um ein reines Wohngebiet handle, könne er nicht einmal einer teilgewerblichen Nutzung zustimmen.
Ein Arbeitszimmer darf ich aber doch ebenfalls gewerblich nutzen, oder? Das war doch dieser Unterschied mit Kundenverkehr und Firmenschild anschrauben und so weiter (dieses wäre dann ja einem Büro vorbehalten). Er riet mir auch davon ab, die Wohnadresse als Geschäftsadresse zu nennen.
Der langen Rede kurzer Sinn:
Darf ich aus meinem Arbeitszimmer heraus ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) gründen?
Sollte das nicht möglich sein - wie komme ich dann an eine Geschäftsadresse? Soweit ich weiß, ist ein Postfach nicht nur unseriös, sondern auch nicht ausreichend, da es sich um keine „ladbare“ Adresse handelt.
Einen weiteren Raum anzumieten ist uns finanziell einfach nicht möglich, da wir sämtliches Geld, das wir noch monatlich übrig hatten in die größere Wohnung investiert haben.

Ich wäre so dankbar, für hilfreiche Antworten!

Also da gibt es eine ganz einfache Lösung. Einfach einmal beim Gewerbeamt nachfragen. Ich denke, dass es völlig problemlos ist eine Firma aus dem Arbeitszimmer heraus zu gestalten.

Alles Gute

in diesem Fall läuft nichts ohne Vermieter Genehmigung
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
erbitte gnädigst Ihre Hilfe!
Ich habe schon einige Blogs gewälzt - leider nicht sehr
erfolgreich - um Hilfe bei folgendem Sachverhalt erhalten:
Ich möchte nebengewerblich einen Versandhandel für
antiquarische Bücher gründen, der nahezu ausschließlich über
das Internet läuft - höchstens Telefon und Fax werden noch
beansprucht. Keinerlei Kundenverkehr, als Postadresse wollte
ich ein Postfach wählen. In unserer Wohnung habe ich ein
Arbeitszimmer, welches sich auch zur Lagerung einiger Bücher
eignen würde, größere Mengen möchte ich selbstverständlich in
einem separaten Lagerraum außerhalb der Wohnung unterbringen.
Ein Telefonat mit unserem Vermieter hat mich nun aber fast
wieder „auf Anfang“ zurückgeworfen - er genehmigte ein
Arbeitszimmer (das kann ja niemandem verboten werden), sagte
aber, da es sich hier um ein reines Wohngebiet handle, könne
er nicht einmal einer teilgewerblichen Nutzung zustimmen.
Ein Arbeitszimmer darf ich aber doch ebenfalls gewerblich
nutzen, oder? Das war doch dieser Unterschied mit
Kundenverkehr und Firmenschild anschrauben und so weiter
(dieses wäre dann ja einem Büro vorbehalten). Er riet mir auch
davon ab, die Wohnadresse als Geschäftsadresse zu nennen.
Der langen Rede kurzer Sinn:
Darf ich aus meinem Arbeitszimmer heraus ein Nebengewerbe
(Kleingewerbe) gründen?
Sollte das nicht möglich sein - wie komme ich dann an eine
Geschäftsadresse? Soweit ich weiß, ist ein Postfach nicht nur
unseriös, sondern auch nicht ausreichend, da es sich um keine
„ladbare“ Adresse handelt.
Einen weiteren Raum anzumieten ist uns finanziell einfach
nicht möglich, da wir sämtliches Geld, das wir noch monatlich
übrig hatten in die größere Wohnung investiert haben.

Ich wäre so dankbar, für hilfreiche Antworten!

Hallo,
sorry erstmal das ich mich erst jetzt melde. Leider
kann ich deine Frage nicht konkret beantworten und würde
dir empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen oder dich
an die IHK zu wenden.
Mfg Christopher

Puh,

da würde ich am ehesten mal kurz meinen Rechtanwalt kontaktieren.

Ich kann da nicht verbindlich weiterhelfen, tut mir leid.

So weit ich weiß, so lange kein Kundenverkehr ist, können Sie in Ihrer Wohnung tun und lassen was Sie wollen.

Gruß
Lilly