Existenzgründung aus dem Arbeitszimmer?!

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
erbitte gnädigst Ihre Hilfe!
Ich habe schon einige Blogs gewälzt - leider nicht sehr erfolgreich - um Hilfe bei folgendem Sachverhalt erhalten:
Person X möchte nebengewerblich einen Versandhandel für antiquarische Bücher gründen, der nahezu ausschließlich über das Internet läuft - höchstens Telefon und Fax werden noch beansprucht. Keinerlei Kundenverkehr, als Postadresse wollte X ein Postfach wählen. In seiner Wohnung hat X ein Arbeitszimmer, welches sich auch zur Lagerung einiger Bücher eignen würde, größere Mengen möchte X selbstverständlich in einem separaten Lagerraum außerhalb der Wohnung unterbringen.
Ein Telefonat mit seinem Vermieter hat X nun aber fast wieder „auf Anfang“ zurückgeworfen - er genehmigte ein Arbeitszimmer (das kann ja niemandem verboten werden), sagte aber, da es sich hier um ein reines Wohngebiet handle, könne er nicht einmal einer teilgewerblichen Nutzung zustimmen.
Ein Arbeitszimmer darf X aber doch ebenfalls gewerblich nutzen, oder? Das war doch dieser Unterschied mit Kundenverkehr und Firmenschild anschrauben und so weiter (dieses wäre dann ja einem Büro vorbehalten). Er riet X auch davon ab, die Wohnadresse als Geschäftsadresse zu nennen.
Der langen Rede kurzer Sinn:
Darf X aus seinem Arbeitszimmer heraus ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) gründen?
Sollte das nicht möglich sein - wie kommt x dann an eine Geschäftsadresse? Soweit ich weiß, ist ein Postfach nicht nur unseriös, sondern auch nicht ausreichend, da es sich um keine „ladbare“ Adresse handelt.
Einen weiteren Raum anzumieten ist X finanziell einfach nicht möglich, da X sämtliches Geld, das er noch monatlich übrig hatte in die größere Wohnung investiert hat.

Ich wäre so dankbar, für hilfreiche Antworten!

Konkretisierung:
Nutzung als Arbeitszimmer erlaubt. Absage für das Büro vermutlich wegen etwaiger Störung, welches im reinen wie auch allgemeinen Wohngebiet tatsächlich rechtlich nicht vereinbar ist, da hier lediglich „nichtstörende Gewerbe“ zugelassen sind.
Legitimiert die Einhaltung dieses Punktes - dass also keine Störung vorliegt, der Raum also als Arbeitszimmer und nicht als Büro genutzt wird, die Privatadresse als Geschäftsadresse anzugeben (rein rechtlich, oder gilt es dann schon als vom Vermieter genehmigungspflichtiges Büro?)
Darf via Arbeitszimmer überhaupt ein Gewerbe ausgeübt werden?
Danke