Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG II)

Lieber Stefan,
ja, tatsächlich. Eigentlich bin ich gerne für verrückte Sachen zu haben, was aber mancher „Existenzgründer“ für Vorstellungen hat ist Hanebüchen.
Ich bin zertifizierter Kfw Berater für diverse Programme und firmiere mit BVL Handelsberatung Lauerwald.
Nach deinem Hinweis habe ich versucht Dr. Lutz in München zu googlen, ohne Erfolg.
Ich habe leider keine Berührungspunkte.

Weiterhin viel Erfolg, vielleicht ergibt sich ja mal eine Zusammenarbeit.
Herzliche Grüße
Horatio

Guten Abend!

Ich kann zu dieser umfangreichen und weiterführenden Antwort zunächst und deutlich nur

Danke

sagen!

Sonnige Grüße von der Ostsee sendet

StefanR Dipl. Betriebswirt::: BusinessLotse ::: BergCoach :::

PS
Richtig; § 16b SGB II kombiniert mit § 16c SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

Moin!

L… versucht Dr. Lutz in München zu
googlen, ohne Erfolg.
Ich habe leider keine Berührungspunkte.

Nach der frischen ernüchternde Erfahrung bei der seinerseits sehr unternehmerisch voran getriebenen Verbandsgründung* im Zuge des Themas RV-Pflicht², muss ich die auch nicht mehr zwingend haben.

Er ist mir via xing seit vielen Jahren als „Mister“ Gründungszuschuss bekannt. So firmiert er m.E. auch und betreibt auf xing eine gleich lautende Gruppe. Seine dortigen Newsletter sind bislang oft sehr informativ gewesen.

…, vielleicht ergibt sich ja mal eine
Zusammenarbeit.

…würde mich freuen!

VG

StefanR

* http://vgsd.de/
² https://www.facebook.com/groups/301560606594237/

Hallo Stefan,
nach meinen Erfahrungen steckt die Microfinanzierung in DE noch in den Kinderschuhen, genau wie Crowedfunding Modelle.

Mir ist klar, das es nicht die Aufgabe der Arge sein kann Ivestitionmittel zur Verfügung zu stellen, aber einen Verweis auf Microfinanzinstitute halte ich für einen Witz! Zum Glück habe ich das hier in Bayern bisher noch nicht erlebt.

„Meine“ Gründer finanziere ich meist über KfW-Darlehen, die benötigen aber auch meist mehr als 50 T€. Eine allgemein gültige Verordnungen i. S. v. Gesetz zum Investitionförderung gibt es nicht. Es gibt diverse Fördermöglichkeiten und Förderprogramme (auch über die EU), und die entsprechende Datenbank ist Dir als Experte sicher bekannt…

Meine 4 wichtigsten Tipps für Gründer sind:

* es macht Sinn vor dem Termin bei der ersten Bank seine eigenen Schufeinträge (kostenlos) abzufragen, falsche Angaben bereinigen zu lassen + die Argumentation im B-Plan auf evtl. Einträge abzustimmen.

* ohne einen ausgeklügelten und sehr detaillierten Businessplan (für 3 Jahre + Szenarien) geht gar nichts!

* es zahlt sich aus das Gespräch bei der Bank (die Vorstellung des B-Planes) zu üben. Ich spiele in diesen Fällen dann einen sehr kritischen Bankmenschen und zerpflücke gerne mal die Annahmen, oder hake kritisch bei den Erläuterungen zum Gründungsvorhaben nach …

* Nicht entmutigen lassen, wenn es bei der ersten Bank nicht klappt. Um detailliertes Feedback bitten, B-Plan ggf überarbeiten und ab zur nächsten Bank

Soviel in Kürze
Safran

Liebe Safran,

herzlichen Dank für deine ausführliche und weiterführende Antwort!

Glückliches Bayern:0). Hier im Norden wird selbst im reichen Hamburg seitens der Jobcenter erbarmungslos zunächst auf den Mikrokredit verwiesen. Allerdings gibt es auch eine hinreichende Anbieterzahl und im Grunde ist die öffentliche Investitionsförderung gemäß § 16b SGB II f ja auch zurecht nachrangig.

Gerade dein letzter Pkt. („Nicht entmutigen lassen“) ist m.E. in mehrfacher Sicht wichtig.

Zum einen weil in der Tat die negative Entscheidung der einen Bank eine positive einer anderen nicht ausschließt; sie oft mehr mit den internen Befindlichkeiten als mit der Qualität der Gründungsabsicht zu tun hat.
Zum anderen aber auch weil Gründer idR. nur dann erfolgreiche Unternehmer werden, wenn sie hartnäckig arbeiten und „immer wieder aufstehen“.

Ich arbeite sowohl mit Gründern wie du sie beschríeben hast als auch mit den klassischen Harz IV Kleingründern. Leider trifft man (unter den letzteren häufiger) immer wieder Menschen, die mit einer hohen Anspruchsmendalität („Das Amt muss…mich fördern…zahlen…ausstatten…etc…“). Mit einer Versorgungshaltung wird man scheitern; solche Fälle berate ich dann eher von einer Gründung ab!

Sonnige Grüße von der Ostsee sendet

StefanR

PS
Bist du auch auf fb oder xing aktiv? Ich würde mich gerne vernetzen; man findet mich dort unter meinen Klarnamen:0).

Hallo,

tut mir leid, aber das ist nicht gerade mein Fachgebiet. Kann ich nichts Zusätzliches dazu beitragen.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

Danke für deine Antwort!

Sonnige Grüße von der Küste sendet

StefanR
Dipl. Betriebswirt::: BusinessLotse ::: BergCoach :::