Hallo,
meines Wissens ist doch u. a. der § 16b SGB II entscheidend, oder nicht?
Hinzu kommen noch § 30 bzw. § 11 dess.
Das Einstiegsgeld ist jedoch eine „Kann“-Leistung, die mit dem Sachbearbeiter besprochen werden muss. Hierzu braucht es gute Vorbereitung und gutes „Standing“.
Die Investitionsförderung hängt meines Erachtens immer vom konkreten Einzelfall ab, Darlehen für Betriebsmittel etwa oder auch Mietkautionen etc. werden im konkreten Einzelfall mit einem Darlehen gefördert.
Diese Investitionen müssen sich allerdings konkret belegen lassen und einen realistischen, wenn möglich auch überprüfbaren Rahmen einhalten. Wer also einen Kiosk eröffnen möchte und Investitionen von zigtausend Euro angibt, wird diese kaum genehmigt bekommen, weil ein realistischer Rahmen überschritten ist.
Meine Erfahrung mit den Jobcentern sind geteilt. Es gibt hier vor Ort mehrere Jobcenter, die nicht sehr freundlich mit Ihren Kunden umgehen. Seit hier vor Ort ein spezielles Team für Selbständige eingerichtet wurde, hat sich zumindest die Ansprache gebessert, aber die sind auch überlastet und für die Gründer dauert es manchmal sehr lange, bis sie Auskünfte bekommen.
Ich sehe allerdings auch die andere Seite und damit durchaus auch die Berechtigung für mancherlei Ablehnung einer geförderten Selbständigkeit: Nicht wenige Gründer wollen aus der Not heraus selbständig werden, weil sie keinen abhängigen Arbeitsplatz finden - doch Not ist ein sehr schlechter Ratgeber.
Und nicht wenige Gründer sind streckenweise einigermaßen „großsprecherisch“, haben wenig bis gar keine Ahnung von Inhalten, verlassen sich auf Aussagen von „Kumpels“, wollen total branchenfremd gründen und unterschätzen häufig den Arbeitsaufwand einer Selbständigkeit, die eben kein 9 to 5-Job ist, eben „selbst“ und „ständig“. Ich sehe daher durchaus eine Berechtigung des Staates, solche Vorhaben nicht zu fördern, da sie kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Ich kann hier nur allgemein beschreiben, was Gründer meiner Ansicht nach brauchen, um beim Jobcenter Erfolg zu haben:
-Fachwissen, Branchenkenntnisse, entspr. Ausbildungen und Berufserfahrung
-enormes Standing und Durchhaltevermögen
-hohes Engagement und viel Eigeninitiative
-den Willen, sich richtig reinzuhängen, viel zu arbeiten und in den ersten Jahren auch mit wenig Geld auszukommen.
Sieht man sich aber die Erwerbsbiografien und die Lebensumstände vieler Alg II-Empfänger an, klafft da manchmal eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht konkreter werden kann. Erstens hängen meine Tipps immer vom Einzelfall ab und zweitens berühren diese Tipps ja unmittelbar meine eigenes „Geschäft“, da ich nicht nur mit „Patienten“ arbeite, sondern eben auch coache und berate. Und da möchte ich die Inhalte meiner Arbeit für mich behalten.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Rapka