Existenzgründung - Ausgaben?

Hallo an alle!

Ich suche schon die ganze Zeit nach einer Information und hoffe ihr könnt mir nun bei meiner Frage helfen.
Gibt es eine Grenze, wie früh man vor einer Existenzgründung schon Ausgaben tätigen kann? (Z.B. Kauf im Januar für Existenzgründung im August)
Irgendwelche Vorschriften muss es doch da geben?

Danke schon mal!
Tschaui!
Shelly

Hallo Shelly,

wenn du nachweisen kannst, das die Ausgabe oder besser Anschaffung einzig und allein für die selbstständige Tätigkeit getätigt wurde, dann spielt Zeit eine untergeordnete Rolle. Ein besonderes Schnäppchen, was es gerade im Supermarkt gibt und was man später gut gebrauchen kann, das fällt wohl nicht gerade unter „Voranschaffung“. Jedoch können zum Beispiel Kosten (Betriebskosten) für ein Büro oder Gewerbeobjekt/Ladengeschäft anfallen, was man jetzt ja noch nicht nutzen kann, was aber mit Sicherheit später nicht mehr verfügbar ist. Auch die Anschaffung spezieller Maschinen oder eines PKW kann unter diese Rubrik fallen (Anzahlung, dann die Bestellzeit, kann schon ein paar Monate dauern).

Gruß
André

Hallo André!

Danke für deine Antwort!
Bei speziellen Maschinen o.ä. ist es schon klar, dass es geht.
Aber bei so allgemeinen Dingen wie z.B. Bürostuhl, Fax oder anderer Bürobedarf, den man auch privat nutzen kann, bin ich mir eben nicht sicher.
Es geht mir speziell um den Abzug der Vorsteuer. Da finde ich z.B. ein halbes Jahr schon ziemlich lang und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber da keine Grenzen gesetzt hat.
Wie könnte denn ein solcher Nachweis aussehen?

Ciao!
Shelly

Warum wird das Gewerbe nicht schon im Januar angemeldet?

Hallo!

Ich weiß nicht warum. Ich frage für eine Freundin und es geht ja um das Jahr 2004, also ist es nun zu spät dafür ;o)

Ciao!
Shelly

Ich weiß nicht warum. Ich frage für eine Freundin, und es geht
ja um das Jahr 2004, also ist es nun zu spät dafür ;o)
Ciao! Shelly

Warum sollte es zu spät sein es ist doch noch 2004?

Wenn die Sachen definitiv für das Gewerbe/Freiberuf benutzt werden, kann man sie schon früher besorgen.
Alles wird aber einfacher, wenn der Kauf und die Anmeldung von Gewerbe/Freiberuf wenigstens im gleichen Kalenderjahr liegen.
Das Jahr hat ja noch ein paar Tagen zum Anmelden…

Gruß JoKu

Hallo JoKu!

Nein da hab ich mich nicht richtig ausgedrückt. Man darf ja hier nix Genaues sagen. Aber mein Beispiel ist Kauf von Bürobedarf im Januar 2004 (z.B. Möbel, Material usw.) und Gewerbe-Anmeldung im August 2004. Es wäre also schon zu spät für eine Anmeldung im Januar 2004 ;o)
Es geht mir nur um den relativ hohen Abstand in Monaten. Fraglich ist, ob es irgendein Gesetz gibt, dass dem Maximalabstand bestimmt. Kann man hier noch VoSt abziehen?

Tschaui!
Shelly

Aber mein Beispiel ist Kauf von
Bürobedarf im Januar 2004 (z.B. Möbel, Material usw.) und
Gewerbe-Anmeldung im August 2004. Es wäre also schon zu spät
für eine Anmeldung im Januar 2004 ;o)
Es geht mir nur um den relativ hohen Abstand in Monaten.
Fraglich ist, ob es irgendein Gesetz gibt, dass dem
Maximalabstand bestimmt. Kann man hier noch VoSt abziehen?

Es handelt sich um eine ‚vorweggenommene Betriebsausgabe‘.
Natürlich muß der Kauf gewerblich veranlaßt sein - nicht zur privaten Nutzung!

Wenn man mit Umsatzsteuer arbeitet, müssten diese Ausgaben in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung (bis zum 10. des zweiten Betriebsmonats abzugeben)angegeben.
Die gezahlte Umsatzsteuer wird auf einmal angegeben, Gegenstände über 410 EUR netto müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Du solltest nicht davon ausgehen, dass es ‚zu spät‘ ist.

Wenn das der Gewerbetreibende nicht gewusst hat, kann das vermutlich jetzt, bzw. in der Einnahmen-Überschussrechnung, der Jahres-Umsatzsteuererklärung und in der Einkommensteuererklärung nachgeholt werden.
Darüber sollte man aber mal mit dem zuständigen Finanzamt-Sachbearbeiter reden. Der (oder sie) muss ja schließlich im kommenden Januar damit zurechtkommen.
Keine Angst, die sind meist freundlich und beißen nie. :wink:
Und wenn sie was erklären dürfen, laufen sie eventuell zur Höchstform auf. „Ich weiß nicht so genau, was ich machen soll, was würden Sie vorschlagen…“ löst in der Regel Helferreflexe aus.

Geh möglichst bald hin, nicht bis 2005 warten; da wäre es dann wohl wirklich zu spät.

hier gibt es eine ähnliche Frage:
http://www.existenzgruender.de/03/03/01/11/index.php…

mehr zum Thema Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß Jochen

1 „Gefällt mir“

Hi !

Fraglich ist, ob es irgendein Gesetz gibt, dass dem
Maximalabstand bestimmt.

Hier ist dann wohl § 6 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes einschlägig, welcher da lautet:

"5. Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut

a) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder

b) ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist und der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 beteiligt ist; § 17 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. Ist die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme."

ERKLÄRUNG:
1.
Die gewerberechtliche Anmeldung des Gewerbes hat auf den steuerlichen Beginn der Tätigkeit keine Auswirkung. Die Anmeldung kann lediglich als Indiz gelten. Wurden bereits Handlungen vor der Anmedlung vorgenommen, die steuerrechtlich schon als „für das Gewerbe“ anzusehen sind, sind diese Handlungen auch bereits in die Gewinnermittlung mit einzubeziehen.

oder

Sind Anschaffungen zuerst in den privaten Bereich eingeflossen (so wie ich das Beispiel verstehe, war es mit dem Stuhl so) und sollen später in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, so sind die oben stehenden Regelungen des Gesetzes anzuwenden. Da die 3-Jahresfrist noch nicht um ist, darf die Einlage zu Anschaffungskosten ./. Abschreibung angesetzt werden.

Kann man hier noch VoSt abziehen?

Nein. Nach der Schilderung des Falles lag zum Zeitpunkt des Erwerbes des Büromaterials die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes noch nicht vor. Wenn der Sachverhalt aber ein klein wenig abgeändert würde, könnte man die Unternehmereigenschaft leicht bejahen und damit auch den Vorsteuerabzug gewähren. Eine solche „Neudarstellung des Sachverhaltes“ sollte aber unbedingt durch einen Fachmann vorgenommen werden.
Meines Erachtens kann aber die Vorsteuer nicht so hoch sein, als dass sich die Hinzuziehung eines Fachmannes lohnt. Da also die Vorsteuer nicht abgeszogen werden kann, erhöht sie die Anschaffungskosten (bei der Einkommensteuer)

BARUL76

1 „Gefällt mir“