Es gibt ja die Möglichkeit einer Förderung von Selbstständigkeit bei Alg II. Leider geht das nicht ganz so schnell. Businessplan einreichen, auf das Okay warten und darauf folgt ein Seminar. Nun hat man aber die Möglichkeit, einen bestehenden Kundenstamm zu übernehmen, und wenn man nicht schnell handelt, suchen die sich eine andere Firma.
Wenn man nun ein Unternehmen gründet bzw. ein Gewerbe anmeldet, ohne das Okay zu haben, wird man dann trotzdem noch von der Arbeitsagentur unterstützt, wenn das Einkommen noch nicht reichen sollte?
Hallo Grußloser,
Wenn man nun ein Unternehmen gründet bzw. ein Gewerbe
anmeldet, ohne das Okay zu haben, wird man dann trotzdem noch
von der Arbeitsagentur unterstützt?
- Kann sein, kann hier aber niemand sagen. Es ist eine „Kannleistung“. Es empfiehlt sich, vor solch einem Akt, dies mit seinem Fallmanager zu besprechen.
- Leistungen werden in der Regel frühestens ab Antragstellung gewährt.
- Es gibt keinen Hinderungsgrund, die Förderung vor dem Tag der Unternehmensgründung schriftlich zu beantragen.
Gruß
Otto