Existenzgründung- Betriebliche Steuern

Hallo

bin neu hier und habe schon die erste Frage.

Werde demnächst eine Existenz gründen.Bin z.Zt. Arbeitslos und bin gerade dabei mein Businessplan zu erstellen.Bei meinem Liquidätsplan muss ich angeben wieviel Steuern (Betriebliche Steuern) ich zahlen werde.

Bin schon seit Tagen am suchen,nur gefunden habe ich nicht viel.

Also meine Frage. Wieviel werde ich Zahlen(Gewerbesteuer,Umsatzsteuer,Einkommenssteuer usw.).

Hier einige Daten:

-Einzelunternehmer
-Kapital einsatz Monatl. 25000
Umsatz ca. 30.000-32.000€
-also reingewinn zw.5.000-7.000 €
-Betriebliche Ausgaben Monatl. ca. 1500 €
-Eigenbedarf ca. 1500 €

Wo ich nicht durchblicke,muss ich die Betr. Ausgaben und Eigenbedarf vom Gewinn abziehen, dann Umsatzsteuer abziehen und den rest besteuern.

Danke für eure Antworten.Bitte nicht direkt Schreiben wie, wurde doch schon Tausend mal besprochen,tue doch googlen oder sooo.Habe alles schon gemacht :wink:)

Hallo,

also zunächst mal Gratulation zum Entschluss für die Selbständigkeit. Den Darstellungen entnehme ich, dass das Wissen in Bezug auf Steuern und buchhalterische Grundbegriffe noch - ich nenn es mal so - stark ausbaufähig ist.

Mit „Kapitaleinsatz“ meinen Sie wahrscheinlich eher die betrieblichen Aufwendungen:

Erlöse ./. Aufwendungen = Gewinn

Was dann mit den betrieblichen Ausgaben gemeint ist, weiß ich nicht. Nun zu den einzelnen Steuerarten:

1.) Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer ist monatlich (es gibt aber Ausnahmen) abzuführen, nämlich 19% (oder bei ermäßigtemSteuersatz 7%) auf den Netto-Umsatz. Davon abgezogen werden die Vorsteuern, also die Umsatzsteuer, die in den betrieblichen Aufwendungen enthalten sind.

  1. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird aus dem Ertrag (Gewinn) des Unternehmens (jährlich) im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt.

  1. Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist keine Unternehmenssteuer, sondern eine Personensteuer. Grundlage ist der Einkommensteuertarif, den Sie auf Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ (da steckt dann der Unternehmensgewinn drin) anwenden müssen.

Man kann das hier in so einem Forum nur ganz ganz grob skizzieren. Ich empfehle DRINGEND, sich da schlau zu machen, mit einem Buch, besser einem Kurs bei der IHK. Ein Steuerberater kann natürlich auch helfen, aber um die Grundbegriffe zu lernen, wird das wohl sehr teuer.

Viel Erfolg!

Beste Grüße aus München

Harald Kretzschmar

Hallo,
der Gewinn wäre:
betriebliche Einnahmen (Umsatz) abzüglich betriebliche Ausgaben. Die Privatentnahmen oder Einlagen bleiben da unberücksichtigt.

Wenn Du den Gewinn dann hast rechnest Du davon 20 - 25 %. Das wird ungefähr Deine Steuerbelastung sein. Ist aber nur eine Schätzung, weil natürlich andere Faktoren in die Berechnung der Einkommensteuer mit einfließen werden (wie zB. Sonderausgaben, verheiratet, Kinder etc).

Aber ein Businessplann ist ja eine Vorausplanung, deshalb nur Schätzwerte.

Für die Ermittlung der Umsatzsteuer rechnest Du auch Umsatz minus ust-pflichtige betrieblich Ausgaben (alles netto) Darauf 19 % (falls du 19%ige Umsatzsteuer bei Deinen Kunden verlangst). Das musst du in etwa an Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Hoffe ich konnte helfen.

Hallo orner84,

tja das Dilemma an deiner derzeitigen Situation hat fast jeder Gründer - es müssen Schätzwerte her.
Aber abgesehen davon erscheinen mir deine angegebenen Werte nicht ganz schlüssig:

  1. Wenn du jeden Monat 25000,- € Kapitaleinsatz hast, dann wird dir nach deiner Rechnung im 2. Monat finanziell die Luft ausgehen, denn im besten Falle bleiben vom Gewinn 4000,- € übrig.
  2. Die betrieblichen Ausgabe erscheinen mir relativ gering. Bitte überprüfe noch einmal alle! Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deinem Geschäft hast (1xjährliche Ausgaben durch 12 Monate teilen).
    Wenn wir deine Zahlen zugrunde legen, dann kannst du aufgrund deines Jahresumsatzes nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, d.h. du bist verpflichtet, mindestens vierteljährliche Umsatzsteuervorauszahlungen zu leisten. Im 1. Jahr must du jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung per Datenleitung an dein Finanzamt schicken. Die beinhaltet, was du im abgelaufenen Monat an Umsatz incl. Umsatzsteuer eingenommen hast und was du für dein Geschäft an Betriebsausgaben hattes (Höhe der in diesen Ausgaben enthaltenen Mehrwert- oder Vorsteuer). Dieser Betrag wird von deinem Umsatzsteuerbetrag abgezogen. Die Differenz ist die Höhe der Umsatzsteuer, die dir das Finanzamt ca. 14 Tage nach der Meldung vom Konto abbucht. Entsteht bei dieser Rechnerei ein negativer Betrag, dann bekommst du diesen vom Finanzamt auf`s Konto überwiesen. Das geht dann das ganze 1. Jahr so. Anfang des nächsten Jahres ist die Umsatzsteuerjahresabrechnung fällig. Das Finanzamt meldet deinen Gewinn an das Gewerbeamt, das dann die Gewerbesteuer berechnet. Außerdem unterliegt dein Eigenbedarf (Privatentnahme) der Einkommenssteuer. Hier kannst du noch - wie jeder andere Angestellte - bestimmte Kosten gegensetzen und was dann noch übrig bleibt, unterliegt lt. Steuertabelle und deiner Steuerklasse der Einkommenssteuer.
    Soweit erstmal das Grobe dazu. Also, zuerst überprüfe mal, ob deine Zahlen stimmig sind.
    Mit freundlichen Grüßen

Heidi

Hallo heidi.erstmal danke für deine antwort.
hier die ausgaben nochmal.

mit kapitaleinsatz meinte ich halt das für 25000 € ware gekauft wird und dann insgesamt für 30000-32000€ verkauft wird.

die betrieblichen ausgaben stimmen schon.ich werde sachen bei ebay verkaufen.deswegen habe ich eigentlich gar keine kosten,weil internet habe ich auch so und lagerfläche habe ich auch genug(hobbyraum),auch wenn ich keine existenz gründe entstehen mir diese kosten.die habe ich aber auch mit aufgelistet.was ich aber vergessen habe sind die provisionen von ebay.gehe mal davon aus das diese ca. 2000€ (etwas mehr berechnet,damit wir auf der sicheren seite sind) im monat werden.

achso noch was.ich habe doch als einzelunternehmer einen freibetrag von 24500€.ist damit der gewinn also bei mir die ca. 5000-7000€ gemeint oder muss dort die betrieblichen ausgaben abgezogen werden.

und was soll ich denn als umsatzsteuer eintragen.
z.B. ware gekauft für 25.000€ (4750 € steuern)
verkauft für ca. 31.000€ (5890€ steuern)
4750€ -5890€ = 1140€
muss ich dann also von meinem gewinn(hier 6000€) 1140€ an das finanzamt überweisen.

danke ihnen schonmal für ihre antworten.bin echt verzweifelt mit der steuer geschichte…

gruß ömer

Hallo Ömer (habe ich deinen Namen richtig geschrieben?),

da hatte ich wohl etwas falsch verstanden. Also, wenn du im 1. Monat Waren für 25000,- € einkaufst, dann kannst du die darin enthaltene Vorsteuer (Mehrwertsteuer) gegen deine eingenommene Umsatzsteuer aufrechnen, so dass du nicht den gesamten Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen mußt. Deine Rechnerei ist im Prinzip richtig - sehr gut. Bei deinem Beispiel müßtest du 1140,- € dem Finanzamt zahlen. Da dein Jahresumsatz über 17500,- € liegt, mußt du jeden Monat im 1. Jahr nach Gründung eine entsprechende Meldung an das Finanzamt machen. Jetzt überlege folgendes: nur im 1. Monat fallen die hohen Kosten für die Erstausstattung mit Waren an. Ab den 2. Monat werden die Kosten nicht mehr so hoch sein, weil du i.R. nur nachkaufen mußt. Aus diesem geschätzten Betrag ermittelst du die Mehrwertsteuer und rechnest sie wieder gegen die eingenommene Umsatzsteuer auf und das für die restlichen 10 Monate auch. Das ist der 1. Posten. Der 2. ist die Einkommenssteuer: Deine Privatentnahmen sind dein „Unternehmerlohn“. Hier kannst du noch verschiedene Pauschbeträge - wie Werbungskosten oder Kosten für private Versicherungen usw. abziehen. Mit der verbleibenden Summe suchst du in der Jahressteuertabelle unter vermutlich Steuerklasse 1 den Steuerbetrag, den du evtl. zahlen mußt. Der 3.Posten ist die Gewerbesteuer. Du hast recht - hier gibt es den Freibetrag von 24500 €. Der bezieht sich auf den Jahresgewinn. Liegst du darunter, mußt du keine Gewerbesteuer bezahlen. Liegst du darüber, bekommst du einen netten Brief von deiner Gemeinde. Posten 2 und 3 sind Jahressteuerbeträge. Diese teilst du durch 12 und addierst sie jeweils zu deiner Umsatzsteuerschuld im Monat. Für das 2. Jahr mußt du ähnlich schätzen und vielleicht eine leichte Erhöhung aufschlagen. Im 3. Jahr das Gleiche. Aber mach dich nicht verrückt. Die Stellen, die das wissen wollen, wissen auch, dass es sich im Schätzwerte handelt, die sich über`s Jahr noch gewaltig nach oben oder unten verändern können.
Ich hoffe, du siehst jetzt etwas klarer.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi

hi,

ja mein name ist richtig geschrieben :wink:)

jetzt ist mir einiges klarer geworden.danke für deine hilfreiche antwort.hat mir sehr geholfen.

gruß ömer

Hallo Ömer,

schön, dass ich dir etwas helfen konnte. Aber noch ein Tipp zum Nachdenken: Vielleicht solltest du dir die ca. 2000,- € Ebay-Gebühr sparen und dieses stattdessen in einen eigenen Online-Shop investieren. Für die Hälfte des Geldes bekommst du schon einen relativ ordentlichen, den du - wenn du guten Umsatz machst - noch aufpeppen kannst. Vielleicht kennst du jemand, der Ahnung davon hat und dir einen Freundschaftspreis macht. Ich wünsche dir alles Gute und vergiss nicht, diverse Fördermittel zu beantragen, die du am Anfang gut gebrauchen könntest.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi

hallo heidi

danke für dein tipp.eine eigene seite ist schon in planung,nur das problem ist das es lange dauert bis ich genug kunden über die seite bekomme.deshalb muss ich erstmal mit ebay lebenso eine seite ist leicht hinzukriegen evtl. könnte ich es sogar machen…

was kann ich denn alles beantragen.werde einen darlehen über meine hausbank beantragen und dann noch vom arbeitsamt.weiteres ist mir auch nicht bekannt.gibt es noch andere…

gruß ömer

Hallo Ömer,

also du solltest auf jeden Fall - wenn du ALG I hast - den Existenzgründerzuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Allerdings mußt du dazu die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar nachweisen sowie eine gutachterliche Stellungnahme (gehört zum Businessplan dazu) über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Diese Sachen brauchst du überhaupt, wenn du irgendwo Zuschüsse oder einen Kredit haben willst. Zusätzlich kannst du dich im Rahmen des Gründercoaching Deutschland unterstützen lassen, damit dein Vorhaben auch langfristig Erfolg hat. Wenn du willst, kann ich dir dabei helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi

Die Umsatzsteuer hängt von der Art des Umsatzes ab. Wenn man 19% annimmt, und deine Zahlen Nettozahlen sind, zahlst du 25000*0,19 USt an deine Lieferanten. Außerdem musst du die USt in deinen restlichen betrieblichen Ausgaben berechnen. 32000*0,19 USt aus deinen Einnahmen musst du abführen, die USt, die du selbst an andere gezahlt hast, kannst du abziehen. Die Höhe der USt hängt aber wie gesagt von der Art des Umsatzes ab, das USt-Recht ist recht umfangreich.

Gezahlte Gewerbesteuer wird je nach gemeindespezifischem Hebesatz auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Einkommensteuer berechnet sich nach den Jahreseinkünften nach Steuertabelle.

Das was du für den privaten Eigenbedarf ausgibst, musst du aus dem Gewinn nehmen. D.h. du hast vorher darauf Einkommensteuer und Gewerbesteuer gezahlt.

Hallo,

Leider bin ich dafür auch nicht der richtige Ansprechpartner.

Gruß monika61

Das ist nicht mein Gebiet, sorry

Hallo

Leider kann ich da nichts drüber sagen sorry
LG Mausi123

Hallo,
leider ist die Frage nicht so ganz einfach zu beantworten, da eigentlich sehr viele Angaben fehlen. Wie z.B. welches Gewerbe (unterliegt es der Umsatzsteuerpflicht oder werden umsatzsteuerfreie Umsätze ausgeführt?)wird gegründet?
Um welche Ausgaben handelt es sich? Kann dabei Vorsteuer gezogen werden.
Um welchen Eigenbedarf handelt es sich?, etc…
Vorab kann ich nur grob antworten: Die zu zahlende Umsatzsteuer berechnet sich: Vereinnahmte Umsatzsteuer (bei Ist-Versteuerung) abzüglich gezahlter Vorsteuern an andere Unternehmen.
Bei der Gewerbesteuer gibt es einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €. Darüber hinaus wird der Gewerbeertrag wie folgt besteuert: (Gewerbeertrag- 24.500,00 €) x 3,5%x individueller Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen gegründet wird (z.B. 260 %)
Zur Einkommensteuer kann ich leider keine Angaben machen, da hier vielen individuellen Faktoren Einfluss nehmen.
Ich hoffe, dass ich trotzdem etwas weiterhelfen konnte.