ich mache professionelle Websites/Werbekampagnen und habe bereits Kunden, bin 18 Jahre alt. Jetzt fehlt mir nur das Recht Geld zu verdienen: Wie komme ich am shcnellsten an eine möglichst unbürokratische Gewerbeberechtigung? Habe schonmal etwas von der sog. „ICH-Ag“ gehört, in jener zahlt man angeblich nur einen bestimmten Pauschalsteuersatz, darf aber auch nicht mehr als 25 TSD EUR Umsatz/Jahr machen.
Wie siehts nun aus? Was sollte ich Eurer Meinung nach tun?
ich mache professionelle Websites/Werbekampagnen und habe
bereits Kunden, bin 18 Jahre alt. Jetzt fehlt mir nur das
Recht Geld zu verdienen
ähm, das gibt es in deutschland nicht, das recht auf geld verdienen kann dir wohl niemand verbieten, nicht mal der pabst und der will schon vieles nicht ,-)
Wie komme ich am shcnellsten an eine
möglichst unbürokratische Gewerbeberechtigung?
aufs gewerbeamt und dort denen sagen was du machen willst, die helfen dir dann bei den ganzen bürokratenkram und das ganze kostet auch nicht die welt bis 100 € denke ich, der rest geht von alleine
Habe schonmal
etwas von der sog. „ICH-Ag“ gehört, in jener zahlt man
angeblich nur einen bestimmten Pauschalsteuersatz, darf aber
auch nicht mehr als 25 TSD EUR Umsatz/Jahr machen.
wenn du hier keine ausreichenden antworten erhälst frag im brett „steuern“
Wie siehts nun aus? Was sollte ich Eurer Meinung nach tun?
oooordentliche verträge mit deinen kunden, gute arbeit und dann klappst auch mit dem nachbarn ,-)
Wie du das genau machst, hängt davon ab, welche Unternehmensform du wählst.
In Frage kommen da vermutlich höchstens 2, eventuell auch nur 1.
Die einfachste.
Eine gbr (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)
Dazu gehst du mit Perso aufs Amt und meldest für 10 Euro ein Gewerbe an.
Problematik hier: Die Haftung. Du haftest nämlich mit deinem privatem Eigentum, wenn du Mist baust. Oder gehst Insolvenz und hast Schulden. Ist aber denke ich mal, der beste Weg
Du meldest eine GmbH an. Dazu benötigst du aber Startkapital in Höhe von 25000 Euro.
Weitere Infos bei Nachfrage
Gruß Marco
P.S, diese ich-AG gib et net
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Eine gbr (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)
Dazu gehst du mit Perso aufs Amt und meldest für 10 Euro ein
Gewerbe an.
Hallo Marco,
wenn mindestens 2 Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, können sie dies formal am einfachsten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts machen. Eine GbR steht einer Einzelperson nicht offen, ergäbe dabei auch keinerlei Sinn. Die Einzelperson gründet eine Einzelfirma. Bei der Einzelfirma haftet der Inhaber unbeschränkt persönlich, wie auch die Inhaber einer GbR persönlich haften.
Naja, wenn ich eine GBR Gründe brauche ich einen zweiten Mann im Boot, in Frage käme wohl auch noch das ich mir nur selbstädnig mache, also meine Fähigkeiten als Person anmelde…
Trotzdem Danke
Stephan
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in Frage käme wohl auch noch das ich mir nur
selbstädnig mache, also meine Fähigkeiten als Person
anmelde…
Hallo Stephan,
was könnte der Verfasser wohl gemeint haben?
Vielleicht meinst Du die Tätigkeit als Freiberufler? Eine freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe, folglich braucht man dafür keine Gewerbeanmeldung. Man fängt einfach an. Aber: Es reicht nicht, sich als Freiberufler zu bezeichnen. Voraussetzung ist die Anerkennung durch das Finanzamt.
Wenn man die Wahl hat, ein Gewerbe anzumelden oder als Freiberufler tätig zu sein, sollte man wegen einer Reihe von Vorteilen die freiberufliche Tätigkeit wählen. Wenn man aber nicht zu den typischen Freiberufler-Gruppen gehört (z. B. Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Ingenieure, Apotheker, Ärzte, Hebammen) wird es mit der Anerkennung schwer. Dann kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater mit einer der Anerkennung dienlichen Tätigkeitsbeschreibung zu beauftragen.
also wenn ich mir deine internet site mal so anschaue, mig-falls sie es ist, fehlt da erst einmal das impressum und du hast dich ja anscheinend schon selbständig gemacht.
Bzgl. allem anderen , ob irgendwelche An- Ab- Ummeldungen, Gründung, Aufgabe oder oder oder eines Unternehmens empfehle ich dringenst eine Gründungsberatung.
diese gibt es in allen Landesteilen der Bundesrepublik von den Ländern kostenlos.
Kontakt z.B. in NRW über die ÖBIS
ÖBIS-Beratungsagentur
Stadt Essen
45121 Essen
0201/88-12223/12222 [email protected]
Alles andere wird erst mal Geld, ohne umfassende Beratung sogar SEHR VIEL Geld kosten.
GbR und Einzelfima – Unterschied
Hi,
Wo liegt den der Unterschied zwischen GbR und Einzelfirma?
Und wie steht’s mit dem Freiberufler?
bis dann,
Jan
Hallo Marco,
wenn mindestens 2 Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen,
können sie dies formal am einfachsten als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts machen. Eine GbR steht einer Einzelperson
nicht offen, ergäbe dabei auch keinerlei Sinn. Die
Einzelperson gründet eine Einzelfirma. Bei der Einzelfirma
haftet der Inhaber unbeschränkt persönlich, wie auch die
Inhaber einer GbR persönlich haften.
Wo liegt den der Unterschied zwischen GbR und Einzelfirma?
Und wie steht’s mit dem Freiberufler?
Hallo Jan,
zur GbR: Wenn mindestens 2 Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, können sie dies formal am einfachsten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts machen.
Bei der GbR haftet jeder Inhaber gesamtschuldnerisch für die Aktivitäten der Firma. Insofern unterscheiden sich GbR und Einzelfirma nur durch die Anzahl der Inhaber.
Inhaber einer Einzelfirma oder GbR sind Gewerbetreibende. Ein Freiberufler betreibt kein Gewerbe. Er übt vielmehr eine Tätigkeit aus, die aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten an seine Person gebunden ist. Hinsichtlich der Haftung gibt es zwischen Freiberuflern und Einzelfirma/GbR keinen Unterschied. Der Unterschied ist im wesentlichen steuerlicher Natur. Der Freiberufler wird nämlich niemals gewerbesteuerpflichtig und braucht unabhängig vom erzielten Umsatz stets nur eine Einnahme-Überschußrechnung, wird also nie bilanzpflichtig. Außerdem braucht er keine Gewerbeanmeldung und ist weder in der Handels- noch in der Handwerkskammer Pflichtmitglied. Ferner kann einem Freiberufler i. d. R. die Tätigkeit in reinem Wohngebiet nicht untersagt werden, einem Gewerbetreibenden aber durchaus. Das Finanzamt kann bei Vernachlässigung steuerlicher Obligenheiten ein Gewerbeverbot verfügen. Nicht aber gegenüber dem Freiberufler, denn schließlich übt er kein Gewerbe aus. Wie man sieht, genießt ein Freiberufler gegenüber dem Gewerbetreibenden eine ganze Reihe von Vorteilen, denen keine Nachteile gegenüber stehen. Allerdings handhabt das Finanzamt die Anerkennung als Freiberufler restriktiv. Regelmäßig sind z. B. niedergelassene Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Hebammen und beratende Ingenieure freiberuflich tätig.