ich möchte mich gerne mit einer Art Eiscafe/Coffee-Shop selbstständig machen. In dem Laden soll auch die Produktion von Eis und Milchmixgetränken erfolgen.
Nun steige ich durch den Wust von Auflagen nicht mehr durch und frage daher Sie: Wie muss ich rechtlich/behördlich vorgehen? Habe nun die Variationen gehört: Erst beim Ordnungsamt melden, die senden mir dann Unterlagen wegen der Hygienischen Auflagen, nehmen den Laden dann ab und dann kommt in unregelmäßigen Abständen das Veterinäramt. Stimmt das so??? Wo kann ich mich darüber informieren, wie z.B. die Küche auszusehen hat (bis wohin Kacheln etc.)?
Frag doch einfach mal bei deinem zuständigen Ordnungsamt nach, das kann doch nicht so schwer sein. Dann weißt du, was in deinem Bezirk an Auflagen existieren und wie sie gehandhabt werden.
Alles andere bedeutet nur Lesen aus dem Kaffeesatz.
da kann ich mich nicht zurückhalten: natürlich sind Vorschriften usw. wichtig, aber man darf nicht der Gefahr erliegen, dabei das Wesentliche aus den Augen zu verlieren. Die Kunden kommen nicht wegen eingehaltener Vorschriften.
Ich sage das auch deswegen, weil hier in meiner Nähe sich jemand mit einer Eisdiele selbstständig gemacht hat, aber das Eis schmeckt nicht nur furchtbar, wie aus dem Chemikalienhandel, die Leute beherrschen noch nicht einmal den Klapparatismus, mit dem die Kugeln geformt werden, und kriegen keine Eistüte zustande, die wie eine solche aussieht. Also sein Handwerkszeug sollte man schon beherrschen.