Existenzgründung - Freiberuflich und Gewerbe !

Ich möchte mich „selbständig“ machen und stehe vor dem Rätsel welche Form das ganze dann haben soll. Evtl möchte ich gerne das Überbrückungsgeld ausnutzen, das geht jedoch nur bei einer Gewerbeanmeldung…
Ich beschreibe kurz in welche Richung ich gehen möchte:
Als „Haupt“-Richtung möchte ich mich als freiberuflicher Musiker, Musiklehrer und Künstlerisch-technischer Mitarbeiter im Bereich Musik ansiedeln - hier hätte ich den Vorteil mich bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Weiterhin möchte ich aber meinen jetzigen Beruf „PC- und Netzwerktechniker“ als Selbständiger zusätzlich, sozusagen als „Zubrot“ ausüben.
Also sozusagen tagsüber eine Dienstleistungsfirma für PC-Tätigkeiten und am Abend die Tätigkeit als freier Musiker.
Wie muss ich vorgehen, welche Möglichkeiten habe ich? Was ist die günstigste Lösung für mich in Bezug auf Steuern (z.b wegen Gewerbesteuer bei Gewerbeanmeldung) bzw ist das überhaupt irgendwie möglich?

Danke für die Infos
Heieck

Hallo Wolfgang,

das Überbrückungsgeld ausnutzen, das geht jedoch nur bei einer
Gewerbeanmeldung…

Stimmt nicht! Auch als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung kann man Ü-Geld in Anspruch nehmen

Als „Haupt“-Richtung möchte ich mich als freiberuflicher

Musiker, Musiklehrer und Künstlerisch-technischer Mitarbeiter
im Bereich Musik ansiedeln - hier hätte ich den Vorteil mich
bei der Künstlersozialkasse anzumelden.

Mit der KSK ist das nicht so einfach!! Wenn Du z.B. nebenher mit einer nicht-KSK-pflichtigen Tätigkeit (z.B. PC-Technik) regelmäßig mehr als 325 Euro im Monat verdienst, kannst Du über die KSK NICHT krankenversichert (sondern nur rentenversichert) werden!!!
Ob künstlerisch-technischer Mitarbeiter eine KSK-Tätigkeit ist, bezweifele ich auch eher.
Weiter Infos findest Du hier: www.ratgeberfreie.de Beraten kann Dich www.mediafon.net

Gruß
Ayla
(die sich momentan auch mal wieder mit der KSK rumschlägt>:smile:

Hallo,

schon mal Danke für deine Antwort.

Jedoch:

Ob künstlerisch-technischer Mitarbeiter eine KSK-Tätigkeit
ist, bezweifele ich auch eher.

Doch ist es! Laut dem offiziellen „Künstlerkatalog“ der KSK ist das eine solche Tätigkeit.

Wolfgang