ich habe drei Frage zu folgender Problemstellung und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, bzw. welche bürokratischen Dinge erledigen damit ich freie Mitarbeiter einstellen kann/darf?
Soll evtl. so aussehen, dass diese mir für geleistete Arbeit eine Rechnung ausstellen.
Müssen diese „freien Mitarbeiter“ dann ebenfalls ein Gewerbe anmelden oder ist das bis zu einer Höchstgrenze nicht nötig? (geschätzter Verdienst max. 250 ? / Monat)
Was wäre eine denkbare Alternative zu der Geschichte mit der Rechnungsstellung?
Hoffe mir kann jemand helfen diese Fragen aus der Welt zu schaffen.
ich habe drei Frage zu folgender Problemstellung und hoffe,
dass mir jemand weiterhelfen kann.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, bzw. welche
bürokratischen Dinge erledigen damit ich freie Mitarbeiter
einstellen kann/darf?
Wenn du freie Mitarbeiter einstellst, sind es keine freien Mitarbeiter mehr, sondern deine Angestellten.
Beschäftigen kannst du freie Mitarbeiter soviel und solange du willst, bzw. bezahlen kannst, ohne irgenwelche Voraussetzungen.
Wenn du einen Maler beauftragst, musst du den ja auch nicht einstellen
Soll evtl. so aussehen, dass diese mir für geleistete Arbeit
eine Rechnung ausstellen.
Ist die gängige Praxis
Müssen diese „freien Mitarbeiter“ dann ebenfalls ein Gewerbe
anmelden oder ist das bis zu einer Höchstgrenze nicht nötig?
(geschätzter Verdienst max. 250 ? / Monat)
Es gibt soweit ich weiß einen Höchstbetrag, den man als Privatperson steuerfrei im Jahr dazuverdienen darf. Wenn dieser Betrag überschritten wird muss man den Rest versteuern.
Ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist kann ich dir leider nicht sagen. Allerdings kann dir das egal sein was die Leute mit dem Geld machen bzw. ob sie das ordungsgemäß versteuern. Es sind ja freie Mitarbeiter die dir eine Rechnung stellen die du zahlst.
Was wäre eine denkbare Alternative zu der Geschichte mit
der Rechnungsstellung?
Im weitesten Sinne läuft es immer auf Rechnung stellen/bezahlen raus.
nicht sagen. Allerdings kann dir das egal sein was die Leute
mit dem Geld machen bzw. ob sie das ordungsgemäß versteuern.
Es sind ja freie Mitarbeiter die dir eine Rechnung stellen die
du zahlst.
bei handelsvertretern haftet der Provisionszahler z.B. für die ordnugnsgemäße Abführung der Steuern und Mwst. es sei denn er schließt es ausdrücklich auf seinen Provisionsbelegen aus, bzw. der Re-Steller bestätigt, daß er die Abgaben ordnugnsgemäß abführen wird.
hmm, ich dachte immer, dass Aushilfslohnquittungen auch bei 400 Euro-Jobs genommen werden, Und dann müßte man als AG doch Abgaben zahlen. Oder werfe ich da gerade was durcheinander??
Gruß
Ayla
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hmm, ich dachte immer, dass Aushilfslohnquittungen auch bei
400 Euro-Jobs genommen werden, Und dann müßte man als AG doch
Abgaben zahlen. Oder werfe ich da gerade was durcheinander??
Gruß
Hi Ayla,
dann rechne doch mal:
400 Euro + 16,35% Lohnnebenkosten (15% LSt. + daraus 9% KiSt.)= ca.465 euro
oder
400 Euro + 16% Mwst.
Dein AN muss die Mwst + evtl. Lohn/EkST. abühren.
Was meisnt du gefällt ihm besser?
Und nun kannst du mit Excel und dem Solver rechnen, was du ausgeben willst, dein AN verdienen soll und wie ihr den lohn festlegt, daß für dich sowenig wie möglich und für den AN soviel wie möglich rauskommt!
Und daher bin ich der Meinung, einfach beim Arbeitsamt vorbeischauen oder bei der IHK nachfragen, es tummeln sich genug ICH-AG rum, die Arbeit suchen. In meiner Branche arbeiten die neuen Unternehmer ganz gern sogar schon für 5-7 €/h, was ich natürlich super finde! Legale Arbeit, keine Lohnnebenkosten, keine Verpflichtungen…, Hauptsache die Jungunternehmer haben was zu tun. Ist zwar nicht ganz die feine englische Art von mir, aber recht preiswert.
Gut, ich muß die Arbeit kontrollieren, dafür hafte ich ja. Aber einfacher gehts nicht. Und Geld kommt auch rüber.