weiß einer von euch,wie die Rahmenbedingungen aussehen, wenn jemand keine EU-Bürgerschaft hat und hier ein Unternehmen gründen möchte? (wahrscheinlich ein Einzelunternehmen)
Welche Richtlinien gibt es, kann er das Unternehmen selber anmelden oder braucht er jemanden, der für ihn bürgt? Ist ein Mindeststartkapital vorgeschrieben, etc?
Gelten für das Handelsgewerbe nochmal besondere Vorschriften?
weiß einer von euch,wie die Rahmenbedingungen aussehen, wenn
jemand keine EU-Bürgerschaft hat und hier ein Unternehmen
gründen möchte? (wahrscheinlich ein Einzelunternehmen)
aus: http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und…
_Was müssen Ausländer bei der Gewerbeanmeldung beachten?
* Für Angehörige von Staaten, die mit der Bundesrepublik Deutschland besondere Vereinbarungen getroffen haben (z.B. USA, Kanada, Schweiz), gelten Sonderregelungen.
* Alle übrigen Ausländer müssen, sofern sie sich noch in ihrem Heimatland aufhalten, einen Antrag auf Erteilung einer unbeschränkten, d.h. Ausübung eines Gewerbes berechtigenden Aufenthaltserlaubnis bei der jeweiligen deutschen Botschaft stellen. Schon in Deutschland ansässige Ausländer müssen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Änderung der Auflage im Visum stellen, also den in ihrer Aufenthaltserlaubnis enthaltenen Sperrvermerk streichen lassen.
Tipp: Sie sollten ausländerrechtliche Fragen vor der Anmeldung Ihres Gewerbes mit der Ausländerbehörde besprechen._