Hallo liebe wwwler,
man nehme an, jemand mietet eine Etage in einer Lagerhalle (im Mietvertrag als Lager bezeichnet) und baut die so um, dass dort Veranstaltungen gehalten werden können. Geburtstagsfeiern etc.
Beim (Um-)Bau wird darauf geachtet genügend Klos, Parkplätze etc. zu haben.
Reicht es, um das Gewerbe aufzunehmen, eine einfache Gewerbanmeldung oder muss das Bauamt eingeschaltet werden (Baugenehmigung?).
Grüße
Hallo.
Das Vorgehen kann sowohl mietrechtlich als auch öffentlich-rechtlich zu Problemen führen. Es findet eine Umwidmung statt, die sowohl baurechtlich als auch mietrechtlich genehmigt werden muss. Von beiden Seiten drohen rechtliche Konsequenzen. Abmahnung bis hin zu einer Kündigung von Seiten des Vermieters und Nutzungsuntersagung von Seiten der Gemeinde.
Es findet hier eine Nutzungsänderung statt (von
Lagerhalle zu Veranstaltungsraum). Somit ist eine Baugenehmigung
einzuholen, also ein Bauantrag an die Behörde zu stellen.
In den jeweiligen Bauordnungen (Ländersache) findet man z. B. die erforderlichen
Hinweise auf Anzahl von Toiletten, Parkplätze, evtl. Sozialräume
(wenn Mitarbeiter in den Veranstaltungsräumen beschäftigt sind)
und - GANZ WICHTIG - zum Brandschutz (gerade bei
Aufenthaltsräumen)!!!
Gruß
Olga_und_ich