Wenn jemand, der kein EU-Bürger ist, sich mit einem (Kunst-)Handwerksbetrieb sich in Österreich selbständig machen will, mit welchen Hürden ist zu rechnen und was ist grundsätzlich zu beachten? Und gibt es dabei auch zusätzlich etwas zu berücksichtigen, das bspw. nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist?
Zur obigen Frage der angenommene Fall:
Ein Arbeitnehmer im elterlichen Betrieb in Dt. (alle Familienangehörige sind keine EU-Bürger, jedoch dort mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis - falls irgendwie von Belang zu diesem Sachverhalt). Dieser möchte nach Übernahme (wegen Ruhestand des Vaters = bisheriger Inhaber) mit der Firma von (D) nach (A) übersiedeln.
Danke f. jegliche Hinweise, Informationen, Denkanstöße und etwaige Links/Anlaufstellen!
Und wenn Du auch das „Gewerbe“ umreißen kannst, suche nach
einer dementsprechenden „Kammer“ (in Italien gibts die Mafia,
in Österreich die Kammern
Herstellung von Musikinstrumenten.
… Mafia … die gibts nicht nur in (I), sondern auch bei uns in (J) …
Spaß bei Seite, werde auch mal nach Genossenschaft in (A) suchen.