Existenzgründung Harz IV mit Regelinsolvenz

mit diesem Text wende ich mich an Sie und hoffe auf ein offenes Ohr Ihrerseits. Ich kämpfe nunmehr seit knapp einem Jahr um eine Existenzgründung im Landkreis Osnabrück, um somit aus dem Harz IV heraus zu kommen. Dieses gestaltet sich jedoch schwieriger als das es der Schein ist, wenn man die ganze Zeit über mehr Steine in den Weg geräumt bekommt wie nötig sind.

Nach einer Kündung aus betrieblichen Gründen 2009, bemühe ich mich um die Gründung einer Autoglaserei im Landkreis Osnabrück. Mit einem Gründungskonzept welches von drei fachkundigen Stellen mit gut befunden worden ist. Wie auch mit meiner beruflichen Erfahrung, bekomme ich keine Finanzierung oder ein zweckgebundenes Darlehn für dieses Vorhaben. Für meine Existenzgründung brauche ich lediglich eine zweckgebundene Finanzierung von 20.000 Euro.

Da ich im Jahr 2007 eine Insolvenz beantragt habe, wird mir von diversen Stellen mitgeteilt, dass eine Finanzierung unmöglich sei. Wie soll ich nun aus dem Harz IV heraus kommen? Die Maß-Arbeit zahlt momentan ca. 18.000 Euro im Jahr für die Grundsicherung, warum kann man dieses nicht für eine Existenzgründung verwenden. Somit bräuchte ich spätestens nach einem Jahr keinerlei Unterstützung mehr durch die Maß-Arbeit.

Weiterhin habe ich im Vorfeld von dem zuständigen Amt wie auch dem Insolvenzverwalter die Freigabe zur Gründung einer Existenz bekommen. Mit der Vorraussetzung das ich an einem Seminar für Existenzgründung teilnehme, welches ich auch Erfolgreich beendet habe. Daraus entstanden ist ein Erfolgsversprechender Business Plan, geprüft durch Unternehmensberater, der Sparkasse Osnabrück und der Maß-Arbeit Bramsche.

Abgesehen von der Insolvenz sind alle Vorraussetzungen für eine Existenzgründung gegeben, ein solide aufgebauter Geschäftsplan, eine Genehmigung der Handwerkskammer, reichhaltige Erfahrungen im Aufbau einer Autoglaserei und ein Eigenkapital von rund 8.000 Euro in form von Werkstattausrüstung, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterial und Warenbestand.

Warum kann nun eine solche Existenzgründung nicht finanziert werden? Warum sollte ich einen Kurs für Existenzgründer machen, Kosten dafür ca. 1.000 Euro? Wie sieht das mit der Mikrofinanzierung aus, welcher für Unternehmensgründung durch die EU zur Verfügung gestellt wird?

Für eine Antwort und gegebenenfalls auch weitere Vorschläge die meiner Existenzgründung helfen, bin ich Ihnen sehr verbunden.

Lt. Unternehmensplan soll die Rechtsform eine UG (haftungsbeschränkt) sein.

Hallo …

gehen Sie mal auf die Seite der NRW-Bank und suchen Sie das NRW/EU Mikrodarlehen.

Dies ist ein kleines Darlehen bis zur maximalen Höhe von 25.000€ das über die Startercentern NRW und nicht über die Hausbank beantragt wird.

Das Programm ist Ende 2007 gestartet, damals gab es nur zwei Pilotregionen, inzwischen sind es wesentlich mehr.

Die Karte der Pilotregionen ist knapp ein Jahr als, Sie müßten dort einmal anrufen und fragen, ob zwischenzeitlich auch Ihre Stadt Teil der Pilotregionen geworden ist.

Ich hatte vor zwei Jahren einen Kunden in gleicher Situation und nach telefonischer Rücksprache sagte man mir, dass die „Begleitumstände“ kein Hindernis seien. Es scheiterte dann jedoch an der Förderzone, mein Kunde lag 800m außerhalb der Förderzone, wie sich nach einigem hin und her herausstellte.

Versuchen Sie es einfach einmal… Viel Erfolg!

MfG
MGB-Consulting