Hallo,
wenn man sich mit der Idee trägt, einen Marktstand für handwerklich selbsterzeugte Waren (keine Lebensmittel) zu eröffnen- was wäre da auf jeden Fall zu beachten?
Da auf dem Markt Handkasse, also keine konkreten Protokollierung für jeden Einzelverkauf, wahrscheinlich eher üblich ist (vor allem, wenn erstmal wahrscheinlich kein Geld für eine „richtige“ Kasse da ist, wie kann man da einen korrekten Nachweis (etwas, mit dem das Finanzamt arbeiten kann) über die Einnahmen führen, damit man in keine Bredoullie kommt?
Wie ist das mit der Anmeldung eines Gewerbes? Braucht man für Märkte generell eine Reisegewerbegenehmigung, oder kann man hier mit einer „normalen“ Gewerbegenehmigung arbeiten?
Wen man die Waren schon vor der Anmeldung des Gewerbes erzeugt, um genug für den Verkauf zu haben, sind dann die Aufwendungen trotzdem absetzbar, wenn man dann mit dem Verkauf beginnt?
Weiß jemand, wie man an Plätze zum Verkaufen kommt - z.B. auf Kunsthandwerkmärkten und Mittelaltermärkten etc, regelt sowas immer der Veranstalter?
Wie ist das, wenn man Waren in Provision zum Verkauf gibt, muss dafür auch ein Gewerbe angemeldet werden?
Gibt es üble Stolperfallen, die man als frischer Unternehmer gerne übersieht?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten