Existenzgründung Kleingewerbe im bereich Werbeung

Guten Tag,

nur mal als Beispiel.

Herr B. arbeitet Vollzeit als Angestellter, nun möchte Herr B. ein Kleingewerbe im Bereich Werbung und Druck noch zusätzlich machen.

Den Bereich umfasst: Grafik Design und Druck ( Flyer, Speisekarten Homepage erstellen, Leuchtreklamen Designen und montieren beim Kunden,
Aufsteller selber bauen usw.).

Darf Herr B. das? Er hat in dem Bereich keine Ausbildung abgeschlossen?

Darf er die Programme Adobe Photoshop und Net Objects Fusion gewerblich nutzen dazu. Die er normal gekauft hat oder fallen dann Sonderkosten an?

Wie macht Herr B. es mit dem Finanzamt kann er die Buchhaltung selber machen? Was will das Finanzamt alles wissen?

Hallo,

wenn es nicht in Konkurrenz zu seinem derzeitigen Arbeitgeber steht, kann er sich relativ einfach Selbstständig machen. In dem Bereich braucht man keine Ausbildung um ein Gewerbe anzumelden. Man muss nur die Kunden dafür finden. Für die Buchhaltung gibt es Programme, aber man sollte schon etwas Ahnung haben oder sich Informationen holen.

Bei den Programmen sollte man auf die Lizenz achten, ob die für Privat oder gewerblich ist?

Einzelunternehmen ist schnell mit 20 € gegründet und das Finanzamt möchte nicht viel wissen, das Wichtigste ist ob Mehrwertsteuer ausweisen oder nicht (Kleinunternehmerregelung).

MfG

M. Kirbas
finanzbasis.de

Also ist es ohne weiteres möglich, wissen die von der Gewerbe anmeldung vielleicht mehr?

Hallo,

wer oder was weiß mehr???

Grüße

MK

Der dargestellte Bereich entspricht fast mehr dem Designer anstatt dem klassischen Drucker, wenn da nicht das Leuchtreklamen aufbauen wäre.

Anlage B beschreibt zulassungsfreie Handwerke/ handwerksähnliche Gewerbe §18 ABs.2

u.a. Buchdrucker, Siebdrucker, Schriftsetzer, Drucker (Lfd. Nr. 40 + 41); Schilder- und Leuchtreklamenhersteller (Lfd. Nr. 53).

Also du darst zusätzlich was machen, wenn es nicht den Interessen des Arbeitgebers querläuft. Explizite Ausbildung nicht vorausgesetzt.

Softwareeinsatz, gekauft als Privatperson gekauft im Rahmen der Nebentätigkeit (Auge zugedrückt) möglich. Sollte die Rechtsform einer GmbH, eingetragene Kaufleute oder ähnliches greifen, wäre diese die Lizenznehmer. Im Regelfall ist der dargestellten Umfang nicht einem hauptgewerblichen Vollerwerb zuzurechnen (Ermessensspielraum)

Buchhaltung kann man selbst machen, es gibt einschlägige Software für Kleingewerbe. Was das Finanzamt wissen will? Einfach beim Finanzamt, dem zuständigen Sachbearbeiter anrufen und fragen oder grundlegenden Literaturtipp dazu einsehen:

Existenzgründung - Fakten & Grundsätzliches - 3. Auflage
ISBN: Print 978-3-938684-18-4 Buch anschauen - E-Book 978-3-938684-21-4
Inhaltsverzeichnis und Rezensionen unter www.uvis-verlag.de/uv5100.htm

Viel Erfolg
Jürgen Arnold BDU/CMC