Existenzgründung Kleingewerbe

Hallo Zusammen,

ich weiß das ich sicherlich viele Fragen beantwortet bekomme, wenn ich mich durch das Forum „wühle“, aber ich hoffe es ist nicht zu tragisch, wenn ich das aufgrund zeitmangel nicht mache.

Ich möchte ein kleines Handelsgewerbe eintragen lassen. Umsätze werden am Anfang eher spärlich bis gar nicht vorhanden sein. Jetzt sind meine Fragen:
Wenn ich einen Gewerbeschein beantrage, was genau kommt dann auf mich zu? Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung, was muss ich noch berücksichtigen damit ich „Handeln“ darf?

Muss ich zwingend Umsatz / Gewinn erwirtschaften, oder kann ich dann dem Finanzamt darlegen das keine Umsatz / Gewinn erfolgte. Kommen dann trozdem steuerliche Kosten auf mich zu?

Muss zwingend ein Eintrag im Handelsregister stattfinden?

Benötige ich eine „Unternehmensform“ für ein Kleingewerbe?

Vielen Dank,

Sascha

Hallo Zusammen,

ich weiß das ich sicherlich viele Fragen beantwortet bekomme,
wenn ich mich durch das Forum „wühle“, aber ich hoffe es ist
nicht zu tragisch, wenn ich das aufgrund zeitmangel nicht
mache.

Ich weiß, dass Du sicherlich erwartest, dass - speziell für Dich - alle Fragen wieder erneut beantwortet werden. Ich hoffe aber es ist nicht tragisch, wenn ich das aufgrund des Zeitmangels nicht mache und Dich auf die Forumssuche verweise.

Gruß, Edison

Hallo,
ich geb Dir aus Zeitmangel kommentarlos einen Stern.
Richard

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Hallo Sascha,

Wenn ich einen Gewerbeschein beantrage, was genau kommt dann
auf mich zu? Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung, was
muss ich noch berücksichtigen damit ich „Handeln“ darf?

Die Kosten für ein Gewerbe sind je nach Bundesland zwischen 10 oder 15 Euro. Sobald du beim Gewerbeamt dein Gerwebe angemeldet hast kannst du auch schon los legen.
Vom Finanzamt kommt dann noch deine Nummer die du in deinen Rechnungen berücksichten sollst.

Muss ich zwingend Umsatz / Gewinn erwirtschaften, oder kann
ich dann dem Finanzamt darlegen das keine Umsatz / Gewinn
erfolgte. Kommen dann trozdem steuerliche Kosten auf mich zu?

Auch wenn man es nicht glauben mag, aber das Finanzamt ist da sehr erfahren. Gewinn bzw Umsatz musst du nicht zwingend erwirtschaften, wenn du die Gründe darlegen kannst. In den ersten zwei Jahren wird man sowieso gnädig mit dem Existenzgründer sein.

Muss zwingend ein Eintrag im Handelsregister stattfinden?

Aus eingener Erfahrung kann ich sagen es passiert automatisch, mit der Gewerbeanmeldung.

Benötige ich eine „Unternehmensform“ für ein Kleingewerbe?

Soviel ich weiss benötigst du das nicht.

Hoffe hiermit alle Klarheiten beseitigt zu haben

Krümel

Muss zwingend ein Eintrag im Handelsregister stattfinden?

Aus eingener Erfahrung kann ich sagen es passiert automatisch,
mit der Gewerbeanmeldung.

Quatsch. Nur weil Du ein Gewerbe anmeldest stehst Du doch nicht „automatisch“ im Handelsregister. Da mußt Du schon e.K. sein oder eine Gesellschaft gründen.

Benötige ich eine „Unternehmensform“ für ein Kleingewerbe?

Soviel ich weiss benötigst du das nicht.

Jedes Gewerbe hat eine Unternehmensform. Auch ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform.

Hoffe hiermit alle Klarheiten beseitigt zu haben

Hast Du eindeutig.

Gruß, Edison

Hallo,
ich geb Dir aus Zeitmangel kommentarlos einen Stern.
Richard

Wegen Zeitmangel ganz kurz: Dafür kriegst Du von mir einen Stern :smile:

Gruß, Edison

Hallo Zusammen,

ich weiß das ich sicherlich viele Fragen beantwortet bekomme,
wenn ich mich durch das Forum „wühle“,

stimmt.

Lies mal http://www.klicktipps.de/gewerbe.php intensiv durch.
So viel Zeit hast Du;
dann sind die meisten Deiner Fragen beantwortet.

Der Rest lässt sich vermutlich in wenigen präzisen Fragen formulieren.

Hi Sascha,

Ich möchte ein kleines Handelsgewerbe eintragen lassen.

…formulier das auch exakt so… schau dir die Formulierung lieber zweimal an das du auf keinen Fall mit irgendetwas was dem Meisterzwang (Handwerkskammer) unterliegt in Berührung kommst!

Gruss Keuper

Hi Keuper,

Ich möchte ein kleines Handelsgewerbe eintragen lassen.

…formulier das auch exakt so…

Nein, denn erstens geht es nicht um eine Eintragung, sondern allein darum, daß die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit angezeigt wird.

[http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Ges…](http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Geschaeftsbereiche/Recht _Steuern/Handels-und_Gewerberecht/Gewerberecht Gewerbeerlaubnis/anmeldunge.jsp?singleArticleOnly=true)
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/81.html

(ich gehe jetzt mal davon aus, daß kein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgeübt werden soll)

Die Formulierung Handelsgewerbe ist viel zu allgemein und würde IMHO so nicht akzeptiert werden. Ein wenig genauer sollte es schon werden. Ein Konflikt mit der HWK ist nicht zu befürchten. Handel hat nix mit Handwerk zu tun.

Die Berufe nach der Handwerksordnung: http://www.hwk-mittelfranken.de/webview75/viewDocume…

mfg Ulrich