Existenzgründung mit mobilem Getränkeverkauf

Hallo,
ich bin gelernte Bürokauffrau und Mama. Nach einiger Auszeit strebe ich eine Selbstständigkeit an. Absolute Grundlagen für eine Existenzgründung sind zwar vorhanden, aber ich hoffe ich kann hier aus Erfahrungen und Ratschlägen noch einiges an Vorweg-Fragen wegfallen lassen.

Grundlage ist ein mobiler Getränkeverkaufswagen. Ohne die Idee dahinter zu verraten, geht es im Prinzip darum alkoholische und nichtalkoholische Getränke von einem Bus oder ähnlichem zu verkaufen. Mobil auf Veranstaltungen und ähnlichem.

Kann mir jemand so etwas wie eine Checkliste benennen? Oder mir die rechtlichen Grundlagen für den mobilen Verkauf genauer erläutern? Sicherlich gibt es Hygienevorschriften und Auflagen. Wo kann ich solche Erfragen oder nachlesen?

Hat jemand Erfahrung mit Getränkekalkulation? Ersteinmal sollte es als Nebenverdienst funktionieren, allerdings ist das Ziel natürlich davon leben zu können.

Für Antworten sage ich im Vorraus schon mal gaaaanz lieben Dank!

Hallo,
Du mußt Dein gewerbe natürlich bei der örtlichen gemeinde (also da wo Du wohnst) anmelden, die informieren dann automatisch weitere Behörden (z.B. IHK). Deine Gemeinde stellt Dir eine sog. Reisegewerbekarte aus. Die Vorschriften dazu stehen in den § 55 ff der Gewerbeordnung.
Wichtig ist, dass Du Deine Getränke nur verkaufst, also die Flaschen oder Dosen, und das nicht unmittelbar bei Dir getrunken wird. Dann bist Du nur „Händlerin“. Schenkst Du Alkohol aus, brauchst Du auch noch eine Gaststättenkonzession.
Ansonsten liegt es immer an den jeweiligen veranstaltern oder gemeinden, wo Du dann Dich hinstellen darfst und Deine Getränke verkaufen kannst und zu welcher Gebühr (Standgebühr).

Das gewerbeamt Deiner (Wohnsitz-)Stadt ist zunächst der richtige Ansprechpartner für Dein Vorhaben.
Die IHK´n bieten Existenzgründerseminare an.

Eine allgemeingültige „Getränkekalkulation“ gibt es ja so nicht, Du mußt das schon sehr individuell auf Dein Unternehmen errechnen, incl. Besonderheiten wie Standgebühren etc. Du kannst natürlich ein „Kalkulationsschema“ nehmen und dann mit Deinen Werten rechnen- nur, Du hast ja wahrscheinlich fast nur „Prognosewerte“. Also wird es wichtig sein, dass Du erstmal alle möglichen und irgendwie erdenklichen Kosten (von Benzin über Standgebühren, Lieferungen, Lagerungen, Abschreibungen, Gebühren und was es sonst alles geben könnte) aufschreibst.

Da kann ich leider gar nicht weiterhelfen, weil ich in einer ganz anderen Branche - dem Verlagsservice unterwegs bin. Ich hab da eher mit der digitalen Aufbereitung von Daten zu tun. Sorry!

Was fällt mir ein zum Thema ganz allgemein?

Hygienevorschriften - am besten bei der IHK oder/und der Gewerbeaufsicht nachfragen. Ich frag immer 2 verschiedene Fachleute und achte auf die graduellen Unterschiede in der Aussage, da hak ich dann nach.
Wieso nicht bei IHK mal beraten lassen diesbezüglich - unsere hier in Augsburg ist da ganz rührig.

Wirklich jeden Beleg sammeln - man glaub gar nicht wie sich die 1,50 € Beträge übers Jahr aufaddieren - nicht unterschätzen und wöchentlich Belege ordnen, sonst bricht am Jahresende das Chaos aus, wenn der gesammelte Wust Papier auf einen wartet, Lücken kann man dann auch nicht mehr so gut nachvollziehen.

Fahrtenbuch führen, falls Du den Privatwagen benutzt, und jede Fahrt - auch die Fahrten zum Einkaufen oder Behördengänge aufschreiben, Parkscheine und sonstige Kosten gleich mit aufführen - erhöht die Plausibilität.

Solltest Du in der staatlichen Rentenversicherung sein und willst dort nicht länger voll versichert sein (ist ein Verlustgeschäft und rentiert sich nicht für Selbstständige), 79 € Beitrag für freiwillig Versicherte - damit wäre dann auch im Falle eines Unfalls die Reha abgedeckt. Wie das allerdings mit den neuen Plänen der Pflichtversicherung für Selbstständige/Gewerbliche dann aussieht, musst Du im Auge behalten. Geplant ist eine Rentenpflichtversicherung von mind 400 € im Monat.
Da hat die Versicherungswirtschaft wieder mal ganz Arbeit geleistet.

Und ganz pünktlich die UST Voranmeldung abgeben, das schafft Vertrauen beim Finanzamt.

Mehr an allgemeinen Ratschlägen weiß ich jetzt leider nicht mehr, ich hoffe ich konnte helfen

Solltest Du gesetzlich versichert sein - wenn Du nebenberuflich zu viel verdienst - vielleicht zu 60/40 - 50/50, kann es zu einer Nachfforderung der Krankenkasse kommen! Das ist ein Graubereich, der nicht so eindeutig geregelt ist, mit vielen Kannbestimmungen.
Ich hoffe nicht, dass Du eine Riesterversicherung abgeschlossen hast - die wird zu Deinen Lasten bei Eintritt einer Selbstständigkeit gekündigt - wenn Du das vorhast am besten SOFORT stillegen. Ist eh der letzte Schmarrn.

Gruß

Sabine

Das ist leider ein Bereich, in dem ich mich absolut nicht auskenne. Ich komme aus dem technischen Bereich und habe Erfahrungen mit Ex-Gründungen von Freiberuflern, Ingbüros etc. im In- und Ausland.

Sorry, in diesem Fall kann ich nicht weiterhelfen, was eine Checkliste betrifft.

Meine Empfehlung aber dennoch: Der XING-Gruppe „Existenzgründer und Fördermittel“ beitreten, das geht auch als Basismitglied - sodann Frage dort auch mal posten. Oder gar die Gruppenmoderation anschreiben. Die sind stets auf dem Laufenden und kennen wieder Leute aus speziellen Branchen. - Der Aufwand, ein ordentliches XING-Profil anzulegen muss aber in Kauf genommen werden, sonst wird man nicht ernst genommen.

Nochwas: Soviel ich weiß, ist ein Nebenerwerb bereits als Gründung aufzufassen. Danach sind alle Fördermittel, welche nur vor Beginn einer Gründung gewährt werden, passèe.

Also bitte wohl überlegen - evtl. die Entscheidung treffen „ganz oder garnicht“, falls es von Förderungen abhängt.

Andernfalls ist es zu bejahen, step-by-step zu gründen, erstmal als Nebenerwerb. Dies ist ja „abgefedert genug“ aus Sicht des Staates.

Viele Erfolg !

Hallo,

Grundlage ist ein mobiler Getränkeverkaufswagen. Ohne die Idee
dahinter zu verraten, geht es im Prinzip darum alkoholische
und nichtalkoholische Getränke von einem Bus oder ähnlichem zu
verkaufen. Mobil auf Veranstaltungen und ähnlichem.

Kann mir jemand so etwas wie eine Checkliste benennen? Oder
mir die rechtlichen Grundlagen für den mobilen Verkauf genauer
erläutern? Sicherlich gibt es Hygienevorschriften und
Auflagen. Wo kann ich solche Erfragen oder nachlesen?

Ich würde mich bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer erkundigen sowie (da es sich um Lebensmittel handelt) beim Gesundheitsamt.

Hat jemand Erfahrung mit Getränkekalkulation?

Sofern es bei Veranstaltungen keine Preis-Vorgaben durch den Veranstalter gibt, würde ich einfach selber rechnen… EK => Gewinnaufschlag => MWSt => Bruttopreis … und es sollte natürlich ein Businessplan existieren mit Ertrags- und Aufwands-Projektionen usw.

Viel Erfolg!

Gruß, Harald Kretzschmar

PS: Mein neuestes Projekt: http://www.caremaid.net

also erstmal vielen lieben Dank für die Antworten.

Eine Frage die sich direkt auftut ist die Aussage eine Gaststättenkonzession zu benötigen. Die Idee umfasst schon den Verkauf von Getränken die vor Ort verzehrt werden sollen. Wirklich in Flaschen oder geschlossene Behältnisse liessen sie sich auch schlecht einfüllen. Meine Frage ist deshalb ob es nicht sozusagen eine Art Zwischenlösung gibt.

Es sollen ja verschieden Verantstaltungen wie z.B. Festivals angefahren werden. Eine Art Dauerstandort wollen wir nicht anstreben. Was umfasst denn eine Schankerlaubnis? Oder ist eine Gaststättenkonzession in Verbindung mit der Reisegewerbekarte zwingend erforderlich? Und was sind die etwaigen Kosten für beides?

Zur Kalkulation muss ich sagen das mir natürlich klar ist, das es keine vorgefertigten Beträgen geben kann. Aber eine Art Schema scheint mir sehr hilfreich, allein schon um sämtliche Kosten miteinbeziehen zu können.

Glücklicherweise sind wir in der Lage diesen „Versuch“ ohne Schulden zu wagen. Trotzdem soll natürlich möglichst vorher weitesgehend jedes Risiko bedacht werden.

Über weitere Anregungen und Antworten würde ich mich seeeehr freuen.

Erneutes Dankeschön vorab :smile:

Hallo,

ich empfehle, neben IHK und Gesundheitsamt im Zusammenhang mit der Konzession auch das Ordnungsamt zu konsultieren. Dort müssen Sie ohnhin hin, um einen Gewerbeschein zu holen. Bei der IHK würde ich noch nach einem Muster für einen Businessplan fragen (findet man aber auch im Netz). Weiterhin gibts oftmals Existenzgründerseminare bei der IHK oder auch bei der Arbeitsagentur. Dort kann man eventuell auch Zuschüsse bekommen für die Gründung unter bestimmten Voraussetzungen. Sie sollten in jedem Fall einen Businessplan erstellen.

Tipp: Viele Erklärungen findet man auch bei Wikipedia. Beispiel http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe.

Beste Grüße
Harald Kretzschmar

Hallo,

was Sie bräuchten ist auf jeden Fall ein Reisegewerbeschein. Des Weiteren müssen Sie den Verkaufswagen im Vorfeld vom Gesundheitsamt abnehmen lassen (vor allem, falls Sie Getränke selbst mixen möchten).

Ansonsten empfehle ich Ihnen, im Vorfeld zu recherchieren, auf welche Veranstaltungen Sie gezielt mit Ihrem Verkaufswagen drauf können. Denn hier gibt es oftmals große Restriktionen (falls es z.B. andere Getränkeverkäufer gibt, haben die in der Regel Gebietsschutz - auch wenn bei denen die Getränke nur Nebenverdienst sind).

Bevor Sie also alles Weitere in die Wege leiten, sollten Sie sich zuerst eine Art Expose fertig machen, was Sie konkret verkaufen wollen, zu welchen Preise und ein Foto (ggfs. aus dem Internet) wie Sie sich Ihren Verkaufswagen vorstellen. Das sind oft die Mindestanforderungen für eine Bewerbung auf gastronomischen Flächen.

Beachten Sie bitte auch, dass man als Getränkehändler bzw. gastronomischer Stand in der Regel deutlich höhere Standgebühren bzw. Verkaufsgebühren zahlt als andere Stände (z.B. auf Kirmessen, Dorffesten, Flohmärkten).

Auf dieser Basis sollten Sie dann einen Geschäftsplan erstellen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese ersten Anhaltspunkte schon einmal weiter helfen.

Mit besten Grüßen,

Regina Krause

Hallo,
leider ist mir Ihre Anfrage irgendwie „durchgerutscht“, daher antworte ich erst jetzt.

Ich habe leider keine Erfahrung hinsichtlich Getränkehandel, Kalkulation und den entsprechenden Hygienevorschriften und kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen.

Vielleicht können Sie unverbindlich bei Ihrem Ordnungsamt/Gesundheitsamt nach den entsprechenden Vorschriften fragen?

Und die Kalkulation des Endverkaufspreises können Sie vielleicht in einer Gründer-Werkstatt durchrechnen oder einer ähnlichen Beratungsstelle, bei der Sie auch den Business- und Finanzplan erstellen.

Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen,
M. Rapka

Hallo, sorry für die verspätete Antwort.
Leider kann ich hierzu keine Antwort geben, weil ich mich zu diesem Thema nicht auskenne. Am besten mal googeln, dort ist immer viel zu finden. Eventuell kamen ja zwischenzeitlich bereits gute Antworten auf die Frage. Sehr wichtig ist meiner Meinung nach ein guter Steuerberater für Existenzgründer, der nicht so teuer ist. Vorher Preis für Beratung erfragen!
Ich wünsche viel Glück und Erfolg.
Liebe Grüße, Petra