Existenzgründung - Namenswahl

Hallo zusammen,

ich beabsichtige einen Versandhandel zu gründen.
Da ich alleine anfangen will bin ich der Meinung, daß man als Firmennamen immer seinen Vor- und Zunamen benutzen muß.
Jetzt habe ich gehört, daß man auch einen Phantasienamen benutzen kann. Und nur in der Werbung mit seinem vollem Namen auftreten muß.
Stimmt das?
Wer kann mir da Auskunft geben?
Für Ihre Hilfe besten Dank im voraus.

Hallo Robert,

bei der Namenswahl gibt es den Grundsatz der Firmenwahrheit und -klarheit d.h. für einen Fremden muss die Geschäftsform und der Inhaber klar ersichtlich sein.

Du kannst eine Personenfirma machen: „Robert Müller e.K.“
oder eine Sachfirma: „Computer-Einzelhandel OHG“
oder aber auch einen Phantasienamen: „Hurz OHG“ wobei dann aber m.E. auf den Geschäftspapieren Dein Name als Inhaber auftauchen muss.

Viele machen eine Mischform. Bei mir heisst es z.B.:
„Neuner Reiseservice, Inh. Rolf Apin e.K.“ wobei der Werbeauftritt nur als „Neuner Reiseservice“ realisiert ist und dann halt mein Name auf den Geschäftspapieren steht.

Bei konkreten Fragen dazu würde ich mich an Deiner Stelle an das zuständige Registergericht wenden. Auch wenn Du den Namen nicht ins Handelsregister eintragen lässt können die Dir sicher weiterhelfen.

Bye
Rolf