ich würde gerne einen kleinen Onlineshop eröffnen. Meine Anstellung in meinem momentanen Job will ich jedoch nicht aufgeben.
Auch sollte mein Arbeitgeber nicht mitbekommen, dass ich das tue. Ich trete zwar nicht in Konkurrenz mit Ihm, da ich ganz andere Artikel verkaufen will, aber gern gesehen wird so eine Aktion bestimmt nicht.
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich das Ganze anmelden kann und ob mein Arbeitgeber darüber informiert wird (z.B. für die Lohnabrechnung).
Zudem wüsste ich gerne, ob ich die Buchhaltung selbst erstellen kann (z.B. mit einer Software), oder ob ich in jedem Fall einen Steuerberater in Anspruch nehmen muss.
wie bereits von meinem Vorredner gesagt, die Anmeldung ist an der Sache noch das einfachste. Einfach Gewerbeamt und dann melden sich automatisch alle von dir, die in der ein oder anderen Weise Geld von dir wollen.
Der Arbeitgeber wird nicht automatisch informiert. Je nach Situation solltest du dir überlegen, ob du nicht doch mit ihm darüber sprichst. Selbst wenn es eine haarige Situation ist und der Chef wenig verständnisvoll, wird es sicherlich nicht besser, wenn er es aus anderer Quelle erfährt.
Buchhaltung ist bei einem kleinen Unternehmen nicht weiter schwierig, auch Software gibt es genug, ist meiner Meinung nach aber nicht sofort erforderlich. Die Buchhaltung wird aus Rechnungserstellung, Gewinn- und Verlustrechnung (Einnahmenüberschussrechnung) und je nachdem, ob du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst oder nicht, aus der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung bestehen.
Was ich mir im Bereich Onlineshop allerdings leisten würde wäre eine Rechtsberatung, da es in diesem Bereich eine Reihe von Vorschriften zu beachten gibt, die schnell zur Haftungs- oder Abmahnfalle werden, begonnen bei den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte, Informationspflichten nach TMG, Rücknahme von Verpackungen nach Verpackungsverordnung, Endpreisangabenverordnung, Datenschutzgesetze.
Auch allgemeine zivilrechtliche Fragen wie z.B. wie stelle ich sicher, dass mein Besteller kein Minderjähriger ist bzw. dieser über die Einwilligung der Eltern verfügt, sollte man nicht vernachlässigen.
Wünsche dir viel Erfolg mit deinem Webshop
Viele Grüße
Bernhard