Existenzgründung nebenberuflich

Hallo zusammen,
ich beabsichtige in nächster Zeit einen Versandhandel zu gründen.
Davor stehen jedoch jede Menge Fragezeichen.
Welche Maßnahmen muß ich zuvor ergreifen?
Eintrag ins Handelsregister?
Muß ich eine Firmierung festlegen oder ist dies bei einem Nebengewerbe zunächst nicht nötig? Wie sieht das Ganze steuerrechtlich aus?
Ich dachte zunächst an eine Gbr, da aus der nebenberuflichen Angelegenheit schnell eine Hauptberufliche werden soll.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Schon jetzt vielen Dank.
Gruß Tom

Hallo Tom,

Welche Maßnahmen muß ich zuvor ergreifen?
Eintrag ins Handelsregister?

Gewerbeanmeldung reicht erst mal aus. Vom Gewerbeamt werden automatisch IHK und Finanzamt benachrichtigt. Eintrag im Handelsregister ist (sofern Einzelunternehmen) erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße notwendig und möglich, abhängig von Umsatz, Gewinn und Betriebsvermögen. Was sonst noch zu tun ist, hängt stark von Ihrem Vorhaben ab: Unternehmensversicherungen, Werbung, wenn Fördermittel beantragt werden - Unternehmenskonzept+Rentabilitätsvorschau,…

Muß ich eine Firmierung festlegen oder
ist dies bei einem Nebengewerbe zunächst
nicht nötig? Wie sieht das Ganze
steuerrechtlich aus?
Ich dachte zunächst an eine Gbr, da aus
der nebenberuflichen Angelegenheit
schnell eine Hauptberufliche werden soll.

Man kann sowohl neben- als auch hauptberuflich Einzelunternehmer sein (und auch bleiben) oder eine GbR gründen, oder, oder, oder
Eine Diskussion zu Vor- und Nachteilen von Rechtsformen würde allerdings diesen Rahmen sprengen.
Als erste Schritte wären vielleicht noch zu empfehlen:

  • Existenzgründerseminar, die IHK’s bieten auch 2-3-Tage-Seminare an, wo alle solche Fragen behandelt werden
  • bestellen Sie sich vielleicht die Broschüre „Starthilfe“ beim Bundesministerium für Wirtschaft (http://www.bmwi.de). Diese liegen in der Regel aber auch bei den Kammern vor.

Viel Erfolg
Bernd

Hallo Tom,

als Anmerkung möchte ich noch folgendes hinzufügen.
Der Vorteil nebenberuflich selbständig zu sein ist, daß Du dich nicht selbst versichern mußt (Krankenkasse, Rente etc) Das zahlt nachwievor (zur hälfte) dein Arbeitgeber. Allerdings mußt Du dir von ihm, je nach Vertrag und ausgeübter Tatigkeit, vorher die Genemigung einholen!

Geh am besten mal zur IHK, die Gespräche dort sind kostenlos und dort sitzen wirkich kompetente Ansrechpartner.

(Habe dort auch mal einen Existenzgründer Seminar belegt, ist wirklich zu empfehlen!)

Gruß
Matthias

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Hallo zusammen,
ich beabsichtige in nächster Zeit einen
Versandhandel zu gründen.

Hm, - da gibts schon Menge. Online-Shop basiert? Könnte ein waghalsiges Terrain werden.

Davor stehen jedoch jede Menge
Fragezeichen.

Kann ich mir denken :smile:)

Welche Maßnahmen muß ich zuvor ergreifen?

Uups - ne Menge. Business-Plan schreiben.

Eintrag ins Handelsregister?

Kommt darauf an. Mit dem HRefG kann man sich als e.K. freiwillig eintragen lassen - unterliegt dann aber der vollen Bandbreite des HGB und EStG sowie des UStG.

Muß ich eine Firmierung festlegen oder
ist dies bei einem Nebengewerbe zunächst
nicht nötig? Wie sieht das Ganze
steuerrechtlich aus?

Eine Firma führt nur der Kaufmann - also HR-Eintrag erforderlich. Unternehmensbezeichnung wäre das passendere Wort. Kommt drauf an. Als Einzelunternehmer muss z.B. der Vor- und Zuname angegewben werden. Mit ner Phantasiebezeichnung allein gehts nicht. Steuerrechtlich: Zu viel, als dass man das hier darstellen könnte.

Ich dachte zunächst an eine Gbr, da aus
der nebenberuflichen Angelegenheit
schnell eine Hauptberufliche werden soll.

GbR-Gründung: min. zwei Personen - nach Einteag ins HR würde diese zur OHG.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Schon jetzt vielen Dank.

Na - dafür man nich :smile:)

Gruß
Tobias