Meine Frage: Wenn ich ein Gewerbe anmelde, muß ich dafür ein spezielles Konto eröffnen oder kann ich dafür auch ein Privatgirokonto verwenden?
Hallo,
das kommt auf den Umfang an.
Grundsätzlich kann jemand der ein Gewerbe eröffnet sein privates Konto weiter nutzen.
Da stellt sich nur die Frage der Buchhaltung. Es ist einfacher die 300 Geschäftsvorfälle wöchentlich zu verbuchen wenn nicht die 120 privaten Abbuchungen mit auf den Auszügen stehen.
Aber…wenn da monatlich 3 oder 4 geschäftliche Vorfälle zu verbuchen sind…
Auch ne Frage ob die Bankgebühren geschäftlich zugeordnet werden können…
Pflicht ist es aber nicht ein eigenes Konto dafür zu haben.
Tüssi
Bianca
Meine Frage: Wenn ich ein Gewerbe anmelde, muß ich dafür ein
spezielles Konto eröffnen oder kann ich dafür auch ein
Privatgirokonto verwenden?
Servus,
das hängt hauptsächlich von vier Dingen ab:
(1) Macht die Bank da mit? Das hängt von deren Bedingungen ab und kann nicht allgemein beantwortet werden.
(2) Spricht etwas dagegen, dass das „Privatkonto“ mit allen Vorgängen, die drauf sind, bei einer steuerlichen Betriebsprüfung vollständig vorgelegt wird? Das ist dann halt so, wenn man betriebliche Vorgänge drauf hat.
(3) Ist der zusätzliche Aufwand in der buchhalterischen Erfassung die eingesparte Gebühr wert? Bei externer Erfassung: 100% nein! Bei interner Erfassung: Geschmackssache.
(4) Das separat geführte „Geschäftskonto“ ist ein zwar höchst banales und ziemlich grobes, aber sehr zeitnahes und einfach zu handhabendes Controllinginstrument. Was ist es wert, auf dieses Instrument zu verzichten?
Schöne Grüße
MM
Moin erstmal,
spar Dir den Stress, das auf Anforderung auseinanderdividieren zu müssen!
Gruß Volker