Existenzgründung online-shop

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich schlage mich im Moment mit dem Gedanken rum, einen online-shop zu eröffen. Hintergrund ist der, dass ich eine Geschäftsidee habe und nun versuchen möchte, diese an den Mann/die Frau zu bringen. Grundlage hierzu ist eine Idee, welche vielleicht sogar Geschmacksmusterschutz erhalten könnte. Bevor also nun die Konkurrenz Wind von der Idee bekommt, wollte ich selber damit einen Versuch starten. Das Problem ist nur, dass dazu mindestens eine Sache benötigt wird, die ich nach meinen Wünschen verändere (es wird etwas anderes hinzugefügt). Beide Sachen zusammen gibt es eigentlich schon, nur durch eine bestimmte Anordnung der Dinge kann man etwas mit meiner Idee anfangen. Darf ich nun beides jeweils einzeln erwerben, zusammenfügen und unter meinem Namen weiterverkaufen? Nehmen wir einmal an, es handelt sich um so genannte „no-name-Produkte“ und ein Hersteller ist nicht mehr zu ermitteln? Ich würde diese Waren beim Grosshändler einkaufen, der mir dadurch ja ein Wiederverkaufsrecht einräumt, oder irre ich da?

Was genau bedeutet diese Klausel aus den AGB eines Werbemittelhänlers:
„Der Auftraggeber ist berechtigt, gelieferte Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits hiermit sämtliche Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist.“

Vielen Dank.

meanyou

Wenn ich das richtig verstanden habe dann möchten sie also zwei „Sachen“ die breits Patentrechtlich geschützt sind, zusammenfügen und dieses dann als eigenes Produkt verkaufen.
Wenn dies der Fall ist gibt es folgendes zu beachten:

  1. Beim Patentamt nachfragen ob dieses"neue" produkt vieleicht schon patentiert ist und nur noch nicht auf dem >Markt

  2. Wenn 1. nicht der Fall ist dann direkt patentieren lassen

Im generellen gilt eine Produktübersicht d.h.
alle Produkte sowie deren eventuell vorhandene Inhaltsstoffe müssen in dem neuen, eigen Produkt angegeben werden.
Da ich nicht weiss um welche vorhandenen Produkte es sich handelt also Software, Lebensmittel, Kosmetik, Arztnei kann ich keine weiteren Auskünfte geben da es für jede dieser Sachen eine andere Richtlinie gibt.
Mit besten empfelungen
Hollick1