Hallo,
angenommen ein knapp 30jähriger Single möchte sich sich aus
der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen.
Mit oder ohne Unterstützung durch die ARGE? Bezieht der fiktive Mensch Leistungen nach ALG I oder ALG II?
Da die vorhandene und erwartete Auftragslage nur ungefähr ein
bis anderthalb Jahre abdecken würde, wäre zu überlegen, für
diesen Zeitraum aus Kostengründen erstmal eine private
Krankenversicherung zu wählen.
Bedeutet das, dass die Selbstständigkeit von vorne herein nur für ein bis eineinhalb Jahre ausgelegt ist? Was passiert danach? Festanstellung, weitere Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit?
Könnte man sich nach diesem Zeitraum wieder „freiwillig“ bei
einer gesetzlichen KK versichern?
Siehe meine Frage zuvor. Wenn die Selbstständigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum ausgelegt ist, muss der Probant zunächst darauf achten, dass manche privaten Krankenversicherer 2 Jahre Vertragslaufzeit haben. Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur bei Statuswechsel möglich, also Arbeitslosigkeit und sozialversicherungsplfichtiger Beschäftigung. Bleibt die Person weiter selbstständig, muss er in der PKV bleiben, es sei denn er fällt unter die Familienversicherung.
Wäre es sinnvoll, für diesen Zeitraum freiwillig den
Mindestbeitrag in die Rentenversicherung zu bezahlen?
Ich weiß nicht, wie andere Kollegen es sehen, als großer Kritiker der gesetzlichen Rentenversicherung sage ich nein, allerdings aus Gründen der Rentabilität. Sollte die Tätigkeit wie mehrfach erwähnt nur auf Zeit ausgelegt sein, dann ist es wahrscheinlich sogar sinnvoll.
Mit ein bisschen mehr Details könnte ich noch etwas besser helfen.
Viele Grüße
Andreas