Existenzgründung Reptilien

Hallo

ich habe eine Frage bezüglich einer guten Freundin von mir.

Sie ist vor 3 Jahren von Ihrem Freund mit dem gemeinsamen Kind sitzengelassen worden und hat die 3 Jahre Erziehungsurlaub mit Sozialamt/ALG2 bezug über die runden gebracht.

nun ist sie noch etwas 5mon im erziehungsurlaub und möchte danach sich selbständig machen mit ihrem Hobby.

Ich wollte mich für sie informieren (hat keinen PC) ob sie sobald ihr ALG2 ZUschusss wegfällt eine Förderung beantragen kann für ihre selbständigkeit.

Ich habe nachgelesen das man entweder Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld beantragen kann. Jedoch ist immer nur davon die rede wenn man arbeitslos war oder noch angestellt ist.

Also welche ZUschüsse stehen ihr zu und welche Faktoren muss sie beachten?

wäre prima wenn ich hier eine Antwort bekommen könnte.
vielen dank im vorraus

N.Schneider

hallo zoomy,

wenn sie aktuell alg2 bekommt, kann sie ggf. einstiegsgeld beantragen. das ist eine kann-leistung, hängt also unter anderem davon ab, ob man ihr vorhaben für tragfähig hält. dann wird entschieden, ob der zuschuss gezahlt wird. (vereinfacht ausgedrückt)

überbrückungsgeld könnte sie nur bekommen, wenn sie vorher alg1 bekommen hat oder abhängig beschäftigt war (nahtlosigkeitsregelung).

im grunde kommt sie um einer persönliche beratung bei der kommune oder der arge, die sie betreut nicht herum.

gruß bianca