Hallo und einen wunderschönen Sonntag wünsche ich!
Ich würde mich gerne mit folgender Situation an Euch wenden und würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Angenommen, eine 30jährige Arbeitnehmerin ist 80% schwerbehindert aufgrund einer 1991 durchgeführten Herztransplantation. Diese Arbeitnehmerin arbeitete bisher in Vollzeit in einem kleinen Betrieb als Sekretärin. Aufgrund der vielen Medikamente, die sie einnehmen muß, geht es ihr oft nicht sehr gut, sodaß die Vollzeitbeschäftigung mehr eine Tortur für sie ist, und im Endeffekt auch dem Arbeitgeber nicht die Leistung beschert, die er in seinem Betrieb eigentlich bräuchte. Daher wurde die Vollzeitbeschäftigung auch seit Februar diesen Jahres in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt. Die Arbeitssituation ist so, wie sie momentan ist, nicht mehr tragbar und für beide Seiten unbefriedigend. Jedoch möchte werder die Arbeitnehmerin „nur noch Hausfrau“ sein, noch der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin ganz „hergeben“. Nun trägt sich die Arbeitnehmerin mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen und auf dieser Basis ihrem Chef und auch anderen kleinen Firmen einen Büroservice zur Verfügung zu stellen und sich einen kleinen Kundenkreis aufzubauen. Qualifikationen sind da, ein Existenzgründungsplan ist erstellt und gründlich durchdacht. Ein Fallnetz in Form eines verdienenden Ehemannes ist da; falls es doch nicht klappen sollte würde sie sich wieder einen Teilzeitjob suchen. Im Falle der Selbständigkeit könnte sie ihre Zeit frei einteilen und dann arbeiten, wann es ihr gut geht und ist nicht zwingend an eine Arbeitszeit gebunden, was momentan das größte Problem ist. Ihr Chef wäre damit einverstanden.
Wie verhält es sich nun, wenn der Chef ihr kündigt und sie der Kündigung zustimmt?
Droht ihr eine Sperrfrist vom Arbeitsamt?
Wenn ja, wie lange ist diese Sperrfrist?
Kann während dieser Sperrfrist eine Selbständigkeit angemeldet werden?
Wie sieht es aus mit der Kranken- und Pflegeversicherung während der Sperrfrist?
Wäre sie ein Kandidat für die Ich-AG?
Wie sieht es aus mit Urlaub? Für Juni ist ein zweiwöchiger Urlaub bereits gebucht. Kann das Arbeitsamt ihr da Probleme machen?
Ich würde mich sehr freuen, konstruktive Antworten zu erhalten und danke bereits herzlich im Voraus!
Viele Grüße aus Rheinhessen,
Marina Wahl-DeVera
Moin,
Im
Falle der Selbständigkeit könnte sie ihre Zeit frei einteilen
und dann arbeiten, wann es ihr gut geht und ist nicht zwingend
an eine Arbeitszeit gebunden, was momentan das größte Problem
ist. Ihr Chef wäre damit einverstanden.
Wenn der Chef damit einverstanden ist, dass die Arbeitnehmerin ihre Zeit frei einteilen kann, warum geht das dann nicht innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch flexible Arbeitszeitregelung (Beispiel 20 Stunden die Woche werden vereinbart, Arbeitszeit nach belieben). ?
Ich würde ihr jedenfalls raten aufgrund der Erkrankung die Beschäftigung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Sollte sie sich selbständig machen, fällt sie aus der sozialen Hängematte. Das fängt schon an mit der Krankenversicherung, geht weiter über Fortzahlung im Krankheitsfall, Berufsunfähgikeit, Erwerbsunfähgikeit etc. Mit der Vorerkrankung dürfte sie Schwierigkeiten haben, für diese Absicherungen einen privaten Versicherer zu finden, der sie noch aufnimmt. Sollte es ihr gesundheiltlch dann tatsächlich mal schlecht gehen, sitzt sie mit nichts da.
Gruß
Marion
Hallo Marion!
Wenn der Chef damit einverstanden ist, dass die Arbeitnehmerin
ihre Zeit frei einteilen kann, warum geht das dann nicht
innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch flexible
Arbeitszeitregelung (Beispiel 20 Stunden die Woche werden
vereinbart, Arbeitszeit nach belieben). ?
Das geht leider nicht, denn das Büro muß besetzt sein.
Die wichtigste Info für mich wäre: Bekommt sie aufgrund der 80% Behinderung Probleme mit der Förderung durch das Arbeitsamt? Wo finde ich hierzu Infos? Der zuständige Sachbearbeiter beim Arbeitsamt ist leider sehr kompliziert gestrickt, sodaß von dort keine Hilfe zu erwarten ist.
Ich würde ihr jedenfalls raten aufgrund der Erkrankung die
Beschäftigung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Die Beschäftigung kann so, wie sie momentan ist, nicht aufrechterhalten werden. Dieser Entscheidung ging langes Nachdenken voraus.
Sollte sie sich selbständig machen, fällt sie aus der sozialen
Hängematte. Das fängt schon an mit der Krankenversicherung,
geht weiter über Fortzahlung im Krankheitsfall,
Berufsunfähgikeit, Erwerbsunfähgikeit etc. Mit der
Vorerkrankung dürfte sie Schwierigkeiten haben, für diese
Absicherungen einen privaten Versicherer zu finden, der sie
noch aufnimmt. Sollte es ihr gesundheiltlch dann tatsächlich
mal schlecht gehen, sitzt sie mit nichts da.
Gerade daher ist es mir wichtig, Antworten auf die von mir gestellten Fragen zu erhalten. Der Schritt in die Selbständigkeit ist gut überlegt und alle von Dir angesprochenen Dinge wie Versicherung, Krankheitsfall etc. sind mit der Krankenkasse geklärt.
Es geht in diesem Fall nicht darum, OB selbständig, odern WIE und in welcher Weise, und ob Förderung in Form einer Ich-AG trotz Zustimmung zur Kündigung möglich ist.
Viele Grüße, und Danke für Deine Antwort.
Marina
Hallo Marina, ich hab von der Schwerbehinderungsgeschichte zwar wenig bis keine Ahnung, aber in meinem Gründerseminar saß eine mit mir, die als Ich-AG das Café übernahm, in dem sie bisher arbeitete (Kündigung wegen Geschäftsaufgabe also betriebsbedingt). LAss dich vom Chef betriebsbedingt kündigen (ist nicht ganz leicht eine Schwerbehinderte loszuwerden), sag gar nichts dazu, sondern geh zum Amt und schlag denen vor dich selbstständig zu machen. Kannst auch ein wenig auf die Mobbing-Schiene aufspringen, das erklärt, weshalb du schon alles fertig hast und dich nicht gegen die Kündigung gewehrt hast. Ach ja, bleibt noch anzumerken, mein ehemaliger Fahrlehrer, der jetzt auch schwerbehindert ist, macht auch noch 3h wöchentlich etwas Bürokram (und mehr) in seiner FAhrschule und bekommt das irgendwie auf sein Arbeitslosengeld (welcher Art auch immer)angerechnet. Irgendwie kommen die im Amt auch mit Behinderungen zurecht (hier haben die sogar extra Berater dafür).
Also keine Panik
und schöne Grüße
Susanne
Hallo Susanne!
Herzlichen Dank für Deine Antwort.
Mittlerweile bin ich etwas schlauer. *lach*
Ein sehr netter Herr vom Integrationsamt (sind für Kündigungen bei Schwerbehinderungen zuständig) hat mir weitergeholfen. Ich habe ihm die Situation so, wie sie ist, geschildert und er sagte, es gäbe zwei Möglichkeiten:
- Mein Chef beantragt dort die Zustimmung der Kündigung
- Mein Arzt stellt mir ein Attest aus, daß die Arbeit in der Form, wie sie momentan besteht, der Gesundheit nicht zuträglich ist.
In beiden Fällen liegt dann ein schwerwiegender Grund für die Kündigung vor und das Arbeitamt darf mich nicht sperren. Er hat mir auch seine Unterstützung zugesagt, falls es doch zu Problemen kommen sollte.
Er unterstützt mein Vorhaben und erachtet die Idee für gut.
Ich werde den Weg mit dem Attest gehen, denn das wird unkomplizierter sein. Dann werde ich mich arbeittsuchend melden und meinen Sachbearbeiter aufsuchen, um ihn den Existenzgründungsplan vorzulegen.
Ich bin hochmotiviert und freue mich, daß nun alles anzulaufen scheint. *freu*
Ich danke den beiden Antwortschreibern hier im Forum und werde bei Gelegenheit berichten, wie die Geschichte weiterging!
Viele liebe Grüße,
Marina
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