Existenzgründung - spezieller Fall

Hallo,
ich habe folgende Möglichkeit, mich zusammen mit zwei Kollegen ab 01.01. als Berater selbständig zu machen und bitte um Beantwortung einiger Fragen. Folgender Fall:

Der Kunde, der unsere Dienste in Anspruch nehmen möchte, schließt grundsätzlich keine Verträge direkt mit Privatpersonen. Aus diesem Grund scheidet eine reine Freiberuflichkeit aus, wenn wir nicht möchten, dass wir über eine Vermittlungsagentur an den Job kommen und damit einen Teil unseres Stundensatzes an Dritte abführen müssen.

Es werden insgesamt 3 Berater gebraucht, die sich auch schon zusammengefunden haben. Diese 3 Personen haben sich entschlossen, eine Firma zu gründen und über diese Firma einen Vertrag mit dem Kunden einzugehen.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Welche Rechtsform sollte diese Firma haben?
  2. Wie sehen die Vertragsbeziehungen der Berater zu dieser Firma idealerweise aus? Was ist dabei auch der steuerlich günstigste Weg? Ich sehe da drei Alternativen, höre aber gern mehr:
  • die 3 Personen sind jeweils geschäftsführende Gesellschafter
  • die drei Personen sind Angestellte des Unternehmens (evtl. ist einer Geschäftsführer und 2 sind Angestellte)
  • die 3 Personen sind Freiberufler, die von dieser (ihrer eigenen) Firma beauftragt wurden.

Vielen Dank für Hinweise,
Anke

Hi Anke,

unabhängig von dem, was ich von den „Besonderheiten“ dieses Falles ansonsten halte, könntet Ihr doch auch drei Firmen gründen, indem jede® von Euch ein Gewerbe anmeldet. Inwieweit diese drei oder ggf. zwei oder weitere von außen zusammenarbeiten, kann von Fall zu Fall entschieden und ggf. vertraglich fixiert werden.

In dem Zusammenhang sei an das Stichwort „Scheinselbstständigkeit“ erinnert

Würde natürlich schon gern erfahren, was Du du denn nun von den Besonderheiten dieses Falles ansonsten hältst???

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Würde natürlich schon gern erfahren, was Du du denn nun von
den Besonderheiten dieses Falles ansonsten hältst???

Du lieferst wenig Informationen zu Eurem Auftraggeber und zum „Verhältnis“ dem gegenüber. Für mich stellt es sich so dar, dass Du/Ihr erst einmal in Vorleistung geht … oder habt Ihr vorher schon einen Vertrag mit dem Auftraggeber ?

Hallo Anke,

ich würde auf jeden Fall eine Existenzgründundsberatung in Anspruch nehmen. Führt das jeweilige RKW (Rationalisierungskuratorium der Wirtschaft) im Auftrag von Vater Staat aus und kostet Euch, vorausgesetzt einer von Euch 3 ist noch nicht selbstständig, nur ca. 150€ / Tag.

Infos für Ba-Wü gibt’s hier:
http://www.rkw-bw.de/Info/m1/beratung/konditionen/ex…

Für alle anderen Bundesländer einfach mal durchklicken:
http://www.rkw.de

Grüsse

Sven

Hallo,

also wenn Euer oder Euere Kunden keine Verträge mit Privatpersonen
abschließen, dann ist ja wohl der Fall von drei Einzelunternehmen mit
jeweils Gewerbeanmeldung auch nicht der Weg. Damit würde der Kunde
immer noch mit Personen Verträge machen müssen und Ihr habt dann auch
als Person das ganze Haftungsrisiko mit dem gesamten Privatvermögen.
Vielleicht ist ja doch eine Form eines Unternehmens mit
Haftungsbeschränkung und ohne 25.000 € Stammkapital wie GmbH eine
sinnvolle Lösung. Bei der dann auch noch eventuell der Gewinn
vorteilhaft gestaltet werden kann.
Hatte für mich vor einiger Zeit eine ähnliche Aufgabenstellung zu
lösen.
beste Grüße

Hi Anke,

ohne das ich jetzt die weiteren Hintergründe kenne den einfachsten Weg:

zum Gewerbeamt und eine „Einzellfirma“ anmelden als Inhaber ihr 3 Geschäftspartner
(je zu 1/3 als GbR - Gesellschaft bürgerlichem Rechts - jeder Partner ist vollständig und selbsthaftend für jeden Vorgang innerhalb und außerhalb des des Unternehmens verantwortlich)

also jeder kann verbindlich Verträge für die Firma als einzellner abschließen die dann auch für die anderen Gesellschafter gelten

steuerlich werden die Gewinne und Verluste nach dem jeweiligen persönlichen Satz des Gesellschafters berechnet, - d.h. aber auch, dass jeder Unternehmer ist und demzufolge „Gehalt lediglich“ über die Ertragskraft des Unternehmens bekommt,

innerbetrieblich könnt ihr das ja so klären, dass jeder nach Stunden/ Aufwand/ Ertragsbeisteuerung etc. „ausgezahlt“ wird,

Fazit: am schnellsten und einfachsten macht man ne „3 Personen Firma“ auf, als Einzellfirma die dann nach außen kompakt Auftreten kann, im Innenverhältniss könnt ihr das restliche Regeln wie ihr wollt,

u.

Hallo Anke,
die Tatsache das der Kunde keinen Vertrag mit „Privatpersonen“ schließt, bedeutet doch nur, dass er eine reguläre Geschäftsbeziehung mit einem gewerblichen oder freiberuflichen Berater schließen will. Eine gewerbliche Anmeldung ist erforderlich, wenn Du eine Beratungsleistung erbringst, die dem gewerblichen Teil zuzurechnen ist. Freiberuflich sind z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, auch betriebswirtschaftliche Unternehmensberater, hier entfällt die Gewerbeanmeldung, nur die Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich. Hast Du die Anmeldung beim Gewerbe- und / oder Finanzamt vollzogen, steht der Übernahme des Auftrages nichts mehr im Wege. Du handelst jetzt nicht mehr als Privatperson, sondern als „Gewerbetreibende“ oder „Freiberufler“.
Insoweit sind Dritte nicht erforderlich! Wollt Ihr aber zu Dritt diesen Auftrag übernehmen, gründet Ihr eine GbR. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Gewerbeamt vorzulegen. Jeder Einzelne von Euch muss sich beim Gewerbeamt sowie beim Finanzamt anmelden. Dies sollte zeitlich vor der Annahme des Auftrages und von den Beteiligten nahezu gleichzeitig erfolgen, sonst erkennt das Gewerbeamt für die Person aus eurem Kreis, die sich lt. GbR- Vertrag beteiligt, die Anmeldung jedoch nicht zugleich mit euch durchführt, eine Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung und kann eine Ordnungsstrafe erheben.
Die bereits genannte Scheinselbständigkeit gilt für den Fall, dass Ihr nur diesen einen Auftrag und das über einen längeren Zeitraum ausführt.

Eine Selbstbeauftragung zwischen einer „Firma“, soweit es die eigene GbR ist, funktioniert nicht. Wollt Ihr im Angestelltenverhältnis tätig sein, geht das in Rahmen einer GmbH. Dies richtet sich dort sozialversicherungsrechtlich nach den Gesellschafteranteilen, die jeder hält. Der beherrschende Gesellschafter kann zwar „angestellter“ Geschäftsführernder Geselschafter sein, ist aber sozialversicherungsrechtlich „Unternehmer“. In der Folge entfällt die Arbeitslosenversicherung für ihn und damit auch diese Absicherung.
Auch jeder andere Mitgesellschafter kann geschäftsführender Gesellschafter sein. Hier kann über den Gesellschafteranteil geregelt werden, ob jemand Unternehmenr oder angestellter Geschäftsführer sein will.
Die GmbH ist mit höheren Aufwendungen (erhöhte Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuererklärung, Gründungskosten, Stammkapitalaufbringung, kompliziertes Regelwerk insbesondere in „schwierigen Zeiten“) verbunden, hat aber nach tatsächlicher voller Einzahlung des Stammkapitals und dessen ständigen Erhalts den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf dieses Stammkapital. Die GbR ist einfacher zu handhaben. Jedoch muss bewusst sein, das nach dem Prinzip der „solidarischen Haftung“ ein Gläubiger sich willkürlich einen der Gesellschafter heraussuchen kann, an den er seine Forderung richtet. Die Haftung mit dem Privatvermögen ist dann bitter, wenn nicht eigenes Verschulden, sondern das Verschulden eines Mitgesellschafters zu dieser Situation geführt hat. Wenn dann dieser Mitgesellschafter den Schaden nicht selbst tragen will oder kann, steht man allein da. Die Erfahrung lehrt, beste Freunde sind und bleiben, was sie in der Geschäftswelt üblicherweise sind, nämlich Geschäftspartner. Deshalb schau Dir genau an, mit wem Du eine GbR gründest. Ein strenger Vertrag mit klaren Regelungen auch für den Streitfall, hilft künftige rechtliche Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern über das Gericht zu erübrigen. Habt Ihr eine grössere Sache vor, ist qualifizierte Beratung auf jeden Fall anzuraten. Viel Erfolg! H.H.

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