Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ich lebe seit kurzem in Scheidung. In meiner Ehe waren immer finanzielle Probleme mit denen ich jetzt immer noch zu tun habe. Vor kurzem musste ich deswegen eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Nun habe ich die Chance, ein Lokal, das sehr gut geht, zu übernehmen. Meine Frage… Kann ich mich trotz eidesstattlicher Versicherung selbstständig machen, wenn ich jemanden finde, der mir das in diesem Fall geringe Startkapital zur Verfügung stellt? Bzw. sollte ich private Insolvenz anmelden… wo kann ich mich in diesem Fall genau erkundigen?
Wie soll ich vorgehen?
Hallo,
und ich hoffe, zumindest einen Teil der Frage hiermit zu beantworten. Fakt ist meiner Meinung nach, dass eine Kreditaufnahme bei Vorliegen einer eidesstattliche Versicherung fast unmöglich sein sollte. Unseriöse Anbieter bieten dann warscheinlich Zinssätze entfernt von Gut und Böse an. Also nun mein warscheinlich aus der jetzigen Sicht relativ einfacher Tipp. Bitte erst einmal für klare finanzielle Verhältnisse sorgen, dann kann über Existenzgründung oder Übernahme einer Lokalität nachgedacht werden.
VG aus Kaarst,
S.Sassen
PS: Bei Fragen könnt Ihr mich als beratenden Partner gerne mt ins „Boot“ holen, einfach per Email melden, ssassen at msn . com
Hallo!
Also grundsätzlich ist es kein Problem sich trotz EV selbständig zu machen. Allerdings werden die Gläubiger dann auflaufen und versuchen Geld zu pfänden, was natürlich von der Pfändungsgrenze abhängig ist.
Man muss dann ja auch regelmäßig sein Einkommen nachweisen. Eine private Insolvenz wird schwer möglich sein, denn in der Wohlverhaltensperiode, darf man keine neuen Schulden machen, dies bedeutet auch nichts auf Rechnung kaufen, weil ja die Gefahr besteht, dass man diese nicht bezahlen kann. Und es wird ja auch schwierig einen Lieferanten zu bekommen, der einen in diesem Fall überhaupt auf Rg beliefert.
Schlau wäre es, dass den Laden jemand anders eröffnet…derjenige dich einstellt und du dann die PI anmeldest, 7 Jahre abreißt und dann schuldenfrei bist.
Ja das geht sicherlich aber sie sollten auch bedenken, was ist, wenn sie vielleicht einen weiteren Kredit haben möchten - haben müssen und keine Bank ihnen was gibt wegen den Eintrag in der Schufa! Eigentlich ist mit solch einer Voraussetzung das ganze zum Scheitern verurteilt, weil vielleicht der Bierlieferant nur gegen Vorkasse liefert oder oder…
Hallo,
Vor kurzem musste ich deswegen eine Eidesstattliche
Versicherung abgeben.
Nun habe ich die Chance, ein Lokal, das sehr gut geht, zu
übernehmen. Meine Frage… Kann ich mich trotz eidesstattlicher
Versicherung selbstständig machen, wenn ich jemanden finde,
der mir das in diesem Fall geringe Startkapital zur Verfügung
stellt? Bzw. sollte ich private Insolvenz anmelden… wo kann
ich mich in diesem Fall genau erkundigen?
Wie soll ich vorgehen?
Hallo,
grundsätzlich steht die eidesstattliche Versicherung der Übernahme eines Lokals nichts im Wege. Es kann jedoch zu Schwierigkeiten mit der Finanzierung kommen. Vorsicht ist überdies bei Warenbestellungen geboten, wenn von vornherein klar ist, dass diese nicht bezahlt werden können. Dann handelt es sich um Betrug, und das ist strafbar. Um nun aber den individuellen Einzelfall genauer zu erläutern, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Falls noch kein Steuerberater eingesetzt wird, lässt sich unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php einer finden. Er kann genauere Auskünfte erteilen.
Hallo,
da bin ich überfragt. Aber EV (Eidesstattl.Versicherung) abgeben heisst ja nicht, dass Du nichts mehr beruflich auf die Beine stellen darfst. Du darfst Dir nur nichts zu Schulden kommen lassen. Ich kenne viele (beruflich bedingt), die haben EV abgegeben und einen neuen Gewerbebetrieb gegründet. Solange alles läuft und Du bestellte Ware auch bezahlst, kann nichts passieren. Solltest Du aber irgendwie in Zahlungsverzug geraten und es kommt heraus, dass Du vorher die EV geleistet hast, ist das der Tatbestand einer Strafanzeige (Warenkreditbetrug).
Diese Ausführungen sind ohne Gewähr.
Ich wünsche Dir viel Erfolg,
Gruss, lichtblick
Dachte, ich hätte bereits auf diese Frage geantwortet.
In dem Vermögensverzeichnis stehen ja alle Angaben drin; Einkommen, Kontodaten, Vermögen etc.
Dieses Verzeichnis wertet ein Gläubiger aus und kann danach Pfändungen vornehmen.
Durch das Lokal können ja Einnahmen entstehen, die ebenfalls pfändbar wären, wenn die Schulden, die mit der EV zurückgestellt wurden, Ihnen persönlich zugeordnet werden können.
Wenn Sie vorher keine Einnahmen hatten, könnte der Gläubiger eine Nachbesserung der EV verlangen.
Mit der Eröffnung wird u.Umständen beim Finanzamt etc. nachgefragt, was ggfs. bedeuten könnte, dass man erst das Lokal eröffnen kann, wenn die Rückstände vorab getilgt wurden. (persönliche Zuverlässigkeitsprüfung)
Insolvenz mit mehr als 20 Gläubiger = Regelinsolvenz
Insolvenz mit unter 20 Gläubigern = Verbraucherinsolvenz.
Anlaufstellen: Soziale Stellen
Ich kenne Caritas Verband und Dikonische Werk
Da gibt es bestimmt aber noch mehr, aber auf jeden Fall kein Anwalt - der kostet zuviel und will vorab ersteinmal was Geld haben.
MfG