Existenzgründung und Arbeitslosengeld

Hi Leute,

bin momentan in einem unbefisteten Arbeitsverhältnis. Habe dazu seit 2 monaten ein Nebengewerbe. Werde wie es ausschaut zum 31.01.2012 gekündig und mich dann arbeitslos melden müssen. Würde dann gerne mich selbsständig machen und die Existenzgrundungzuschuss beantragen. Wird es für mich ein problem werden weil ich schon das Nebengewerbe habe? Sollte ich es vorher kündigen?

Leider bin ich da nicht die richtige Fachfrau. Sorry

Hilde
Hi Leute,

bin momentan in einem unbefisteten Arbeitsverhältnis. Habe
dazu seit 2 monaten ein Nebengewerbe. Werde wie es ausschaut
zum 31.01.2012 gekündig und mich dann arbeitslos melden
müssen. Würde dann gerne mich selbsständig machen und die
Existenzgrundungzuschuss beantragen. Wird es für mich ein
problem werden weil ich schon das Nebengewerbe habe? Sollte
ich es vorher kündigen?

Hallo Cohrs,
das Nebengewerbe wird wohl kein Problem sein, wenn es erst seit 2 Monaten besteht, gehe ich davon aus, dass da kaum Erträge sind. Wenn die Nebentätigkeit jedoch schon zum Lebensunterhalt reicht, könnte es schwierig werden.
Du hast 2 Möglichkeiten:
neben dem Bezug von ALG 1 kannst du bis 14 Stunden und 59 Minuten in der Woche arbeiten gehen ohne dass Dein Anspruch entfällt. Deine Einnahmen (der Gewinn!!!) wird jedoch angerechnet, wenn er über 165 € im Monat liegt.
Zweite Variante: Du beantragst den Gründungszuschuß. Das ist allerdings seit diesem Jahr keine Pflichtleistung der Arbeitsagentur mehr, was heißt, Du hast nicht unbedingt einen Rechtsanspruch darauf. Das muß ziemlich gut vorbereitet werden. Zudem ist die Förderung nicht mehr so richtig prickelnd: 6 Monate Arbeitslosengeld weiter plus 300 € jeden Monat. Danach kann man nochmal Förderung beantragen: das wären dann 9 Monate lang nur noch 300 €

Nun ja. Ich habs nicht erfunden. Dir viel Glück,
Birgitt Torbrügge

Hallo,

ich hatte auch ein Nebengewerbe und habe den Zuschuß bekommen, ich glaube da hat auch gar keiner danach gefragt. Allerdings ist das knapp 5 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch so ist.

Hallo Cohrs, fragen Sie bitte beim Arbeitsamt, aber ich denke, Existenzgrundungzuschuss können Sie beantragen ohne Ihren Nebejob zu kündigen. Da gibts nur Fristen,aber die Forschriften ändern sich. Deswegen bei dem Arbeitsamt nachfragen. Viel Glück.

Guten Abend,

Ihre Anfrage ist nicht ganz verständlich.

Sie sind in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, werden aber gekündigt?

Sie sind nebenberuflich bereits selbständig?

Und sie wollen diese nebenberufliche Selbständigkeit in eine Vollzeit-Tätigkeit ausweiten, nachdem Ihnen gekündigt worden ist?

Es ist nunmal nicht einfach so, dass man sagen kann „Ich will den Gründungszuschuss!“ und fertig.
Es gelten die üblichen (und nachvollziehbaren) Fakten:
Gutes Konzept, Lebenslauf, Kurzprofil mit Erfahrungen
Businessplan (abgesichert von entsprechender Stelle, zB. IHK) mit einem
TRAGFÄHIGEN Konzept und realistischen Zahlen.
Gespräch mit dem Sachbearbeiter SELBST suchen, nicht erst warten, bis die sich melden.

Wenn Sie allerdings in einem ganz anderen Bereich selbständig werden wollen als in Ihrem „Nebengewerbe“ bräuchte ich noch weitere Angaben.

MfG,
M. Rapka

Hallo,
das Nebengewerbe ist kein Problem. Ich würde aber meimnem Bearbeiter nicht gleich bei der Arbeitslosmeldung von meinen Plänen erzählen, sondern ein paar Tage vergehen lassen.

Viele Grüße
U.Lennart

Tut mir Leid, kann nicht helfen.

Hallo,

Wird es für mich ein
problem werden weil ich schon das Nebengewerbe habe? Sollte
ich es vorher kündigen?

Ich weiß nun nicht, ob es nur eine sprachliche Ungenauigkeit ist („kündigen“), jedenfalls meinen Sie wahrscheinlich, das Sie Ihr Nebengewerbe aufgeben wollen bzw. fragen danach.

Ich würde sagen nein, da es ja nur ein Nebengewerbe ist. Die Existenzgründung tritt nun an die Stelle der vormaligen Anstellung. Aber das ist nur eine gefühlsmäßige Beurteilung. Am besten einfach bei der Agentur für Arbeit anfragen.

Viel Erfolg!