Existenzgründung und Arbeitslosengeld

Hallo Zusammen,

ich betreibe seit einem halben Jahr ein Gewerbe neben meiner normalen Anstellung als Arbeitnehmer.
Von dem Gewerbe allein kann ich im Moment noch nicht leben.
Wenn ich jetzt arbeitslos werde (bezüglich meiner Anstellung als Arbeitnehmer) bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld bzw.
wird dieses mit den Einnahmen meines Gewerbes verrechnet?

Danke Ralf

Hallo Ralf,

beim Arbeitsamt ist zur Zeit ja leider alles im Umbruch, so dass sich die Richtlinen für das Arbeitslosengeld in der letzten Zeit geändert haben könnten.

Bisher war es so, dass Nebeneinkünfte bei Arbeitslosigkeit gemeldet werden mussten. Das hatte keine Auswirkung wenn ein gewisser Betrag monatlich nicht überschritten wurde. Andernfalls wurde das Arbeitslostengeld gekürzt.

Ich würde das Arbeitsamt diesbezüglich ansprechen. Vielleicht unterstützt das AA ja mit einer Eingliederungsbeihilfe Dein Gewerbe.

Walter Cremer

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Danke für die ausführliche Auskunft.
Weißt Du auch, wie hoch diese Grenze ist?

Danke Ralf

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hallo,

165 euro monatlich, wobei 15 stunden wöchentliche arbeitszeit nicht erreicht werden dürfen.
im gegensatz zu abhängig beschäftigten nebeneinkommlern wird die überwachung des geldes anhand des lohnsteuerjahresausgleiches rückwirgend für das davorliegende jahr überprüft.

holger