ich von Bekannten schon viel von „wer-weiss-was“ gehört und habe nun selbst einmal eine Frage. Ich hoffe Ihr könnt mir einigermaßen weiterhelfen:
Ich habe eine innovative Geschäftsidee und das Bankengespräch steht vor der Tür. Businessplan etc. ist ausgearbeitet. Zur Existenzgründung soll eine KG als Rechtsform gegründet werden. Nun, ist es für die Bank besser, wenn die KG vor dem Bankgespräch gegründet wird, sodass man bereits als „Firma“ zum Termin erscheint? Oder ist das unerheblich? Hat das Auswirkungen?
grundsätzlich ist es nicht von Nöten, das für das Bankengespräch die KG bereits gegründet ist. Es hat keinerlei Vorteile, eher Nachteile wenn Du irgendwelche KFW-Existenzgründungsdarlehen beantragen möchtest. Denn hier gilt öfters die Regel, erst beantragen und dann gründen.
Hoffe Dir hiermit einstweilig gedient zu haben und stehe für Rückfragen gerne weiter zur Verfügung.
mit einer vorherigen Anmeldung der KG wäre ich sehr vorsichtig - gerade, wenn es ggfs. darum geht, Fördermittel oder Förderkredite in Anspruch zu nehmen. Die Anträge müssen dazu gestellt werden, bevor das Unternehmen gegründet wird. Daher würde ich auf jeden Fall erst das Gespräch mit der Bank suchen und danach gründen.
Nun, ist es für die Bank besser, wenn die KG vor dem
Bankgespräch gegründet wird, sodass man bereits als „Firma“
zum Termin erscheint? Oder ist das unerheblich? Hat das
Auswirkungen?
Nein, es geht nur um Informationen unter welchen Bedingungen die Bank einen Kredit gibt. Dabei sollte es unerheblich sein, ob die Bedingungen schon hergestellt sind oder nicht.