Hi Existenzgründer,
In den Erklärungspapieren zu den ganzen Unterlagen, die ich für’s Finanzamt ausfüllen mußte, stand irgendwo etwas von Kirchensteuer.
Ist das nur ein Beispiel oder wird bei Selbstständigen auch Kirchensteuer fällig, wenn sie zu Angestelltenzeiten keine bezahlt haben? (So wie bei Arbeitslosengeld, wo die Kirchensteuer einfach mal pauschal einbehalten wird?)
Gruß
Sticky
Hi,
In den Erklärungspapieren zu den ganzen Unterlagen, die ich
für’s Finanzamt ausfüllen mußte, stand irgendwo etwas von
Kirchensteuer.
Du nix in Kirche, du nix Steuer zahlen:wink: Nein, bei den Selbständigen gilt das Gleiche wie beim Angestellten.
(So wie bei Arbeitslosengeld, wo die Kirchensteuer einfach
mal pauschal einbehalten wird?)
Das ist eine andere, IMHO äußerst fragwürdige Geschichte:
http://www.erwin-denzler.de/400-euro.html
http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html#Pausc…
mfg Ulrich
Du nix in Kirche, du nix Steuer zahlen:wink: Nein, bei den
Selbständigen gilt das Gleiche wie beim Angestellten.
Hallo Ulrich,
Danke. Das beruhigt mich unheimlich.
Gruß und *
Sticky