Existenzgründung und Steuern

Hallo, meine Frage ist eigentlich ganz simpel.
Ist es möglich z.B. während dem Studium einen eigenen „1-Mann Betrieb“ zu gründen beispielsweise mit IT-Dienstleistungen und wenn ja was muss dabei beachtet werden wenn man diesen „Betrieb“ nicht als Vollzeitbetrieb sondern quasi neben dem Studium betreiben will?
Zu welchen Ämtern muss man da gehen und was muss beantragt werden?
Die zweite Frage ist,
muss der „Betrieb“ regelmäßig steuern abtragen oder sind Steuern nur fällig wenn man eine Dienstleistung vollbracht hat und somit einnahmen hat?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten!
MfG
Markus

Hi,

was muss dabei beachtet werden wenn man diesen
„Betrieb“ nicht als Vollzeitbetrieb sondern quasi neben dem
Studium betreiben will?

Was du neben deinem Gewerbe noch machst, interessiert eigentlich keinen.

Zu welchen Ämtern muss man da gehen und was muss beantragt
werden?

Du meldest beim Ordnungsamt ein Gewerbe an. Je nach dem, was Du machen willst, kann es aber Einschränkungen geben. Für Handwerksberufe braucht man den Meisterbrief.

Die zweite Frage ist,
muss der „Betrieb“ regelmäßig steuern abtragen oder sind
Steuern nur fällig wenn man eine Dienstleistung vollbracht hat
und somit einnahmen hat?

Umsatzsteuer gibst Du jeden Monat weiter - aber nur die Beträge, die Du praktisch für das Finanzamt auf Deinem Konto zwischengeparkt hast.

Dann kommt noch die Einkommenssteuer: Da zahlst du auch nur Geld, das du schon eingenommen hast. Und wenn das viel war, werden sie Dir für das darauf folgende Jahr evtl Vorrauszahlungen auflegen. Aber auch die sind mit dem Finanzamt abzustimmen.

M.E. ist es jetzt wichtig festzustellen, ob Du die Tätigkeiten, die Du anbieten willst, irgendwelche Vorraussetzungen erfordern wie Meisterbrief oä.

Alles Gute

Uli

Ergänzend könnte man noch sagen, dass sich Kleinunternehmer auch von der Umsatzsteuer befreien lassen können und folglich dann auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Und Einkommensteuer wird auch erst dann fällig, wenn man den Grundfreibetrag überschreitet.