Existenzgründung + Unterstützung vom Arbeitsamt

Liebe ExpertInnen,

sofern man aus der Arbeitslosigkeit eine Existenz gründet, kann das Arbeitsamt dies durch Zahlung von Übergangsgeld fördern. Gilt das ausschließlich für Neugründung WÄHREND der Arbeitslosigkeit oder geht auch ein bsiheriges Nebengewerbe zur Vollexistenz auszubauen? Antwort(en) mit Hinweis auf rechtliche Grundlagen wäre(n) sehr nett.

Hi Gunter,

sofern man aus der Arbeitslosigkeit eine Existenz gründet,
kann das Arbeitsamt dies durch Zahlung von Übergangsgeld
fördern. Gilt das ausschließlich für Neugründung WÄHREND der
Arbeitslosigkeit oder geht auch ein bsiheriges Nebengewerbe
zur Vollexistenz auszubauen? Antwort(en) mit Hinweis auf
rechtliche Grundlagen wäre(n) sehr nett.

wie du selbst gesagt hast, ist die Förderung durch das Arbeitsamt eine KANN Leistung.
Rechtliche Grundlagen kann ich dir hier zwar nicht nennen, aber eine Bekannte von mir hat es mit ihrem Nebengewerbe versucht, und es ist abgelehnt worden.
Veruchs einfach. Kleiner Tipp:
siehe Frage: -finanzielle Hilfe-; der ESF bietet auch noch Möglichkeiten.
Gruss Alex

Wo gibt es ESF-Infos im Web?
Hi Alex,

erst einmal soweit vielen Dank! Wo kann ich im Web zum ESF ProRegio Informationen finden?

Hi gunter,

hm, so direkt kann ich dir da keinen Link geben, weil ESF Mittel auch zum Teil aus Landesmitteln bestehen.
D.H. es kommt darauf an, in welchem Bundesland du wohnst. Allgemeine Hinweise findest du z.B. für NRW unter

http://www.nrw.de/cgi-bin/nrwsuche.pl?file=politik/b…

Ansonsten gibt es da die Europäische Kommision noch direkt:

http://www.europa.eu.int/comm/index_de.htm

deutsche site.

Frag oder schau mal am besten bei deinem Landesministerium für Arbeit nach.

Gruss
Alex

Hi!

Wie gesagt ist dies eine KANN-Leistung, die begründet und mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgesprochen werden muß.

Prinzipiell dient diese ja dazu, daß du während der Anfangszeit die wichtigsten Kosten wie Krankenversicherung abdecken kannst und nicht verhungerst, keinesfalls dazu daß Geld für die Anschaffung diverser Arbeitsutensilien zu verwenden(dafür ists eh zu wenig ;o))! Kannst du natürlich machen, sollte aber net bei der Begründung stehen ;o)))

Wenn du einen gescheiten Sachbearbeiter hast und mit dem noch vernünftig redest wird der sich auch bemühen, daß du es bekommst - vorausgesetzt natürlich er räumt dir auch reelle Chancen ein!

Das andere Anträge in der Form abgelehnt wurden ist rel. unwichtig, da hierbei auch sehr wichtig ist, wann du den Antrag stellst! Machst du es gegen Ende des Jahres wird das Budget dafür leer sein und dein Antrag wandert direkt in den Papierkorb!

Prinzipiell kannst du, solange du arbeitslos gemeldet bist das Geld bekommen, auch wenn du vorher schon einen Nebenverdienst hattest!

Wenn du nen gescheiten Sachbearbeiter hast, dann laß dich beraten und der wird schon „nachhelfen“, daß du Unterstützung bekommst. Wenn nicht besteht ja noch die Möglichkeit dsa Gewerbe langsam „aufzubauen“, denn solange du nicht über eine bestimmte Stundenanzahl kommst darfst du das ja auch und wer will schon nachweisen, wielange du nun wirklich in der Woche arbeitest ;o)) Dieser Weg ist etwas sicherer und sobald du dich dann ganz zu dem Schritt in die Selbstständigkeit entscheidest kannst du immer noch das Gründerdarlehen beantragen! (Ich würde es eh so machen - legal und sicherer!)

Dies sind die Informationen die ich (auch vom Sachbearbeiter incl. dem Trick das langsam aufzubauen) vor 3-4 Jahren bekommen habe - kann natürlich net sagen, obs immer noch genauso ist…

Gruß

Bernd

P.S.: Wenn dann beeil dich auf jeden Fall denn noch dürfte dsa Budget genug Spielraum lassen ;o)))