Gesetzt den Fall es bestünde die Möglichkeit, eine Immobilie, die mehrere Ferienwohnungen beinhaltet zu erwerben und entsprechend zu betreiben und vermarkten, sollte oder muss man sich dann dafür selbstständig machen, z.B. mittels Anmeldung eines Gewerbes? Gilt dies als Existenzgründung und gibt es dafür möglicherweise Beihilfen? Wer hilft?
vor allem brauchst du eine Gewerbeerlaubnis nach §34 c. und das kann Jahre dauern.
gruss
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vor allem brauchst du eine Gewerbeerlaubnis nach §34 c. und
das kann Jahre dauern.
Das ist falsch. Das dauert nicht mehr als ein paar Wochen.
Alternativ-Idee:
Die Immobilie erwerben, als einzelne Freienwohnungen verkaufen, und die Vermietung nur vermitteln. Zusätzlich als Verwalter tätig sein.
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Hallo local,
vor allem brauchst du eine Gewerbeerlaubnis nach §34 c.
Wer nicht Verträge über Immobilien (im Sinn eines Maklers) vermittelt, sondern selbst vermietet, braucht dafür - meine ich - keine besondere Erlaubnis. Zur Überprüfung dieser These hier mal der Text des legendären §34c GewO:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__34c.html
Und - dieses allerdings persönliche Meinung - die Erlangung der Erlaubnis ist vergleichsweise harmlos, aber die Prüfungspflicht für einen nicht besonders großen Einzelunternehmer eine lästige und teure Angelegenheit.
Schöne Grüße
MM