Eine Frage: Ist es möglich, daß ich mich nur mit der Berufsausbildung also dem Gesellenbrief selbständig mache? Ich will keine Lehrlinge ausbilden wozu ich den Meister zwingend bräuchte. Danke für eine Antwort und viele Grüße aus Bayern.
Jürgen
Eine Frage: Ist es möglich, daß ich mich nur mit der Berufsausbildung also dem Gesellenbrief selbständig mache? Ich will keine Lehrlinge ausbilden wozu ich den Meister zwingend bräuchte. Danke für eine Antwort und viele Grüße aus Bayern.
Jürgen
Hallo Jürgen,
das müsste möglich sein.
Die Handwerkskammer Aachen sagt z.B.:
Altgesellenregelung nach § 7b HwO
Auch Gesellen können sich im Handwerk selbstständig machen.
Mit § 7b HwO enthält das Gesetz eine spezielle Regelung zur Selbstständigkeit von qualifizierten Gesellen. Möglich ist danach
die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A, wenn in dem zu betreibenden Handwerk nach bestandener Gesellenprüfung eine Tätigkeit von mindestens sechs Jahren, davon vier Jahre in
leitender Stellung, nachgewiesen wird. Die Anforderungen an eine leitende Stellung werden im Gesetz präzisiert. Die Gesellenregelung
gilt nicht in den folgenden, besonders gefahrenträchtigen Handwerken: Schornsteinfeger-, Augenoptiker-,
Hörgeräteakustiker-, Orthopädietechniker-, Orthopädieschuhmacher- und Zahntechnikerhandwerk.
„Leitend“ heißt, dass der Geselle/die Gesellin während der geforderten vier Jahre eigene Entscheidungsbefugnisse im Betrieb oder einem wesentlichen Betriebsteil hatte. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der erforderlichen betriebswirtschaftlichen,
kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse notwendig, wenn sich dies nicht aus dem beruflichen Werdegang ergibt.
Ich empfehle dir aber, bei der Handwerkskammer in Bayern nachzufragen.
Viele Grüße
Michael
Hallo Jürgen,
vorab muss ich ehrlich sagen, Friseur ist nicht mein Fachgebiet, die Bestimmungen kenne ich nicht sicher, aber Google weiß da sicher Antwort.
Soweit ich weiß, ist das aber durchaus möglich, Du hast den Beruf ja gelernt.
Du musst nur mit folgenden Problemen rechnen und dies in Deinen Businessplan mit einbeziehen:
Wie finanziere ich das Ganze?
Du wirst ohne Meisterbrief nur schwierig an einen Kredit oder Fördergelder ran kommen, es gibt Möglichkeiten, aber dieser Weg ist zeitaufwendiger und schwieriger.
Die Konkurrenz ist viel größer, als wenn Du einen Meisterbrief hättest, der Kunde ist darauf ausgerichtet Kompetenz zu fordern, die magst Du haben, nur will der Kunde auch den Nachweis sehen.
Das heißt, Du musst anders überzeugen und Dir ein sorgfältiges Konzept überlegen, wie Du eine ausreichende Stammkundschaft aufbauen willst, mit diesem Konzept musst Du auch Banken und Ämter überzeugen können.
Diese zwei Hauptprobleme sehe ich und rate Dir, such Dir einen Existenzgründungsberater, der Dir auf diesem Wege hilft.
Wenn Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast, hast Du auch Anspruch auf eine solche Existenzgründungsberatung finanziert von der ARGE, nur musst Du denen vorher auch glaubwürdig beweisen können, dass sie nicht umsonst Geld in Dich investieren.
Solltest Du diesen Weg also wählen, stelle am Besten vorher schon eine Art Minikonzept zusammen, damit Du etwas in der Hand hast.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei Deinem Start in die Selbstständigkeit!
LG,
Cassandra
Hallo Jürgen,
in Abhängigkeit von Ihrer Berufserfahrung gebe es die Möglichkeit, die Altgesellenregelung in Anspruch zu nehmen. Anderenfalls könnten Sie sich beispielsweise auch im Reisgewerbe als Friseur ohne Meister selbständig machen. Hierbei gibt es jedoch einiges zu bedenken. Alle Informationen erhalten registrierte Mitglieder unserer eLearning-Website http://www.Friseur-Unternehmer.de ganz ausführlich erklärt in den Online-Kursen zum Thema.
Viele Grüße
Guido Scheffler
Selbstverständlich kannst Du Dich selbständig machen. Frage ist, mit welcher Tätigkeit. Zur Eröffnunng eines klassischen Handwerkerbetriebes (Friseurhandwerk gehört so weit ich weiss dazu) brauchst Du i.d.R. den Meisterbrief. Vielleicht kannst Du Deine Dienstleistung aber so definieren, dass es nicht als Handwerksbetrieb gilt. Vorschlag: Prüfe mal, ob es eine Wirtschaftsförderung in Deinem Rathaus gibt. Da hilft man Existenzgründern bei derartigen Fragen.
TUt mir leid, mit Gürndungen im Handwerk kenne ich mich nicht aus.
Hallo Jürgen,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, wende Dich doch mal an die Handwerkskammer, die können Dir da in jedem Fall weiterhelfen.
LG
Stefanie
Hallo,
egal ob man Lehlinge ausbilden will oder nicht bei einer Selbststänigkeit ist der Meisterbrief unumgänglich!
Allerdings kann man eine Ausnahmebewilligung beantragen die beinhaltet das man in die Selbstständigkeit schon eher starten darf dann allerdings mußt du bereits mit der Ausbildung angefangen und ein Nachweis wann du den Abschluß machst hinter legen! Die kosten für den Meisterlehrgang belaufen sich,je nach Bundesland,zwischen 6000 und 8000 euro!
Für deine Pläne viel Erfolg und alles gute!!!
Hallo Jürgen,
es gab vor einigen Jahren eine Neuregelung des „Meisterzwangs“, bei der nur die Handwerke mit Gesundsheits- oder sonstigem besonderen Sicherheitshintergrund nach wie vor in jedem Betrieb die Präsenz eines Meisters erfordern.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Friseure nicht dazu gehören. Aber ich rate Dir dringend, Dich sicherheitshalber einfach an die Handwerkskammer zu wenden. Die können Dir nicht nur diese Frage beantworten, sondern leisten idR umfassende (kostenlose) Unterstützung und Beratung rund um das Thema Neugründung eines Handwerksbetriebes.
Viel Erfolg bei Deiner Existenzgründung!
VG Astrid
Hallo,
ja, viele Meinungen. Ist ja auch schön, wenn sich etliche Leute Gedanken machen.
Aber wie fundiert sind die Aussagen ?
Als Unternehmer muss man Rechtssicher planen. Insbesondere dann, wenn man sich ohne Meisterbrief selbständig machen will.
Hier ist es wichtig, dass man sich Handwerkskammern gegenüber nicht angreifbar macht.
Es gibt auch das „freie Handwerk“. Das unterliegt nicht den Handwerkskammern, weil sie dafür nicht zuständig sind.
Wir haben das im Bekanntenkreis gelöst.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Geh mal auf die Internetseite: www.ohnemeisterbrief.de Dort wirst du wahrscheinlich deine Lösung finden.
Oder aber einen teuren Unternehmensberater einschalten. (Scheitert meist am Geld).
Friseur ohne Meisterbrief geht !!!
Meinen älteren Beitrag hierzu hänge ich einfach mal an.
Alles Gute und gutes Gelingen, ich hoffe es hilft.
Beitrag…
gleiches Problem hatten wir im Freundeskreis und wir haben es gut lösen können.
Reisegewerbe ist einfach, bringt aber nichts. Willst du wirklich von Haus zu Haus rennen und nachfragen ob du Haare schneiden darfst ?
Handwerkskammer stellte sich ständig quer.
Dann haben wir die Lösung gefunden. Geh mal auf die Internetseite:
Dort wirst du eine CD finden, die dir wohl etliche Sorgen nimmt.
Im Rahmen des „freien Handwerks“ darf man Haare schneiden auch ohne Meisterbrief. Damit hat die Handwerkskammer dann auch nichts zu tun, weil sie ganz einfach nicht zuständig ist.
Wenn man hier einige Dinge beachtet, kann man natürlich auch einen Laden eröffnen. Damit viel mehr Kunden gewinnen.
Solche Läden gibt es bereits und wenn man die gesetzlichen Vorgaben einhält, funktioniert es auch.
Alles Gute