Existenzgründung zwingend erforderlich ?

Hallo,
folgendes Scenario:
Man ist normaler Arbeitnehmer und möchte nebenbei etwas dazuverdienen.
Es wäre mehr so eine Art Hobby. Man würde zwar etwas Gewinn machen, jedoch nicht sehr viel und auch nicht regelmäßig.

Es geht hauptsächlich darum, dass es keine Probleme damit gibt, dass man Nebeneinkünfte hat.

Muss man sich dazu zwingend selbstständig machen oder gibt es da besondere Regelungen oder Freibaträge?

Es sollten nach Möglichkeit keine bzw. nur sehr geringe Kosten anfallen.

Hi !

In diesem Bereich sind im Wesentlichen drei Rechtsgebiete von besonderer Bedeutung:

  • Gewerberecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungsrecht

Je nach Art UND Umfang der Tätigkeit, lassen sich hier die unterschiedlichsten Lösungen finden.

Grundsatz:
Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt (siehe Gewerbeordnung) und die Absicht besteht, diese zu wiederholen, dann ist bereits VOR der ersten Handlung ein Gewerbe anzumelden (Kosten liegen bei ~ € 20,00 - 50,00).
Das Gewerbeamt wird dann Mitteilungen an das Finanzamt und die IHK/HWK versenden.

Weitergehende Antworten, wenn mehr Infos vorliegen.

BARUL76

Hallo,
was für Infos werden benöigt?
Es handelt sich insbesondere um die Reparatur von Fahrzeugen.
Es soll zwar nur im sehr sehr kleinen Kreis betrieben werden, dennoch soll man auf der sicheren Seite sein, damit man nicht „angeschwärzt“ werden kann.

MfG

Hi !

Es handelt sich insbesondere um die Reparatur von Fahrzeugen.
was für Infos werden benöigt?

Wenn die Meister-Ausbildung noch nicht allzu lange her ist, sollte sich doch in den dortigen Unterlagen noch die notwendigen Infos finden lassen. In diesem Bereich gibt es da nahezu keine Neuerungen.

Sollte der Meisterkurs noch nicht absolviert worden sein, ist die Reparatur von fremden Fahrzeugen VERBOTEN.

Nachzulesen in der Handwerksordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html

Insbesondere in Anlage A sind die Nummern 15, 17 und 20 zu beachten
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a_195.html

dennoch soll man auf der sicheren Seite sein

Dann sollte schleunigst der Meister-Lehrgang absolviert bzw. die Prüfung abgelegt werden.

BARUL76

Sollte der Meisterkurs noch nicht absolviert worden sein, ist
die Reparatur von fremden Fahrzeugen VERBOTEN.

Was die Technik anbelangt ist der Meisterkurs bereits erfolgreich absolviert worden.

Wenn die Meister-Ausbildung noch nicht allzu lange her ist,
sollte sich doch in den dortigen Unterlagen noch die
notwendigen Infos finden lassen.

Da gibt es noch keine, da der entsprechende Kurs, welcher dieses Thema behandelt, noch nicht abgelegt wurde.
Deswegen frage ich ja ersteinmal hier nach.

MfG

Also noch nicht Meister? Dann warte ab bis alle Kurse erledigt und Titel in der Tasche, DANN dürften die meisten Fragen geklärt sein und s einem Gewerbe nichts entgegenstehen.
Ohne KFZ-Meistertitel darf man keine KFZ reparieren.
Bei FAhrrädern und Bollerwagen mag es anders aussehen, aber für erstere gibt es ja auch den passenden Mechanikermeister, da bin ichnur nicht sicher obder ein MUSS ist.
Alle weiteren Fragen klärt die HWK.
Gruß burli