Existenzgründungsbeihilfe vom Arbeitsamt

Welche Voraussetzungen muß ich haben?
Gibt es dazu I-Seiten.???
Wer hat Erfahrungen ??

Hallo Christian,

Welche Voraussetzungen muß ich haben?

Du mußt arbeitslos sein und mit der Existenzgründung schneller, als das AA Dir einen Job vermitteln kann.
Die Existenzgründung muß Zukunftsaussichten haben, also Dich nach einem halben Jahr (so lange fördert das AA) ernähren können. Je nach Region holt das AA vor Genehmigung eine Auskunft eines Sachverständigen (häufig IHK) über die Zukunftsaussichten des geplanten Unternehmens.
Du mußt dem AA ein Konzept vorlegen, was Du Dir vorstellst, Finanzierung, Gewinnaussichten usw. Es gibt beim AA i.d.R. im BIZ eine spezielle (und recht informative) Broschüre zu dem Thema.
Deine SachbearbeiterIn ist wahrscheinlich froh, wenn sie Dich aus der Statistik hat. D. h., die Aussichten auf Genehmigung bzw. Förderung sind derzeit recht gut.
Du erhälst dann vom AA für 6 Monate 100 % Deines Arbeitslosengeldes plus 72 % davon als Zuschuß für die Sozialversicherung usw., die die dann nicht mehr zahlen. Also 172 % Deines derzeitigen ALG.

Gibt es dazu I-Seiten.???

Weiß nicht…

Wer hat Erfahrungen ??

Du kannst mich gern anmailen, wenn Du noch Fragen hast.

Gruß Heike

Es muß nicht immer Arbeitsamt sein…
Hallo Christian,

erkundige die doch bei dem zuständigen Bezirks- oder Stadtamt nach Angeboten der Wirtschaftsförderung für Existenzgründer. Dort bekommst Du sicher Infos über Förderprogramme.

Z. B. in Berlin gibt es auch darüber hinaus die Möglichkeit, sich an die Investitionsbank Berlin zu wenden. Diese berät Existenzgründer (auch solche in spe) und stellt bei vernünftigen Konzepten auch das Startkapital (natürlich als Darlehen) zur Verfügung. In anderen Städten wird es ähnlich sein.

Gruß

Tessa

Hallo Christian,

meinst Du das Überbrückungsgeld?

Im Sozialgesetzbuch, Drittes Buch, § 57 lautet es:

(1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Überbrückungsgeld erhalten.

(2) Überbrückungsgeld kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer

  1. a) in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezo-
    gen hat oder
    b) eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist,
    und

  2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrieund Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

(3) Das Überbrückungsgeld wird für die Dauer von sechs Monaten geleistet.

(4) Das Überbrückungsgeld setzt sich zusammen aus einem Betrag, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können, und den darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge werden als prozentualer Zuschlag ermittelt, dem der jeweils im ersten Halbjahr des Vorjahres für
Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe insgesamt geleistete durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu Grunde zu legen ist.

Gruß
WALTER

Frage: Rentenversicherung?
Hallo Heike,

auch ich habe mich gerade für das Überbrükungsgeld beworben - wird wohl klappen. Aber jetzt die dumme Frage: wie sieht das mit der gesetzlichen Rentenversicherung aus? Bin ich da aufgrund der Bezüge vom AB noch drin?

Danke,
Karin

P.S.:
Klar, ich muss jetzt privat vorsorgen - mir gehts nur um die 6 Monate!

Hallo Karin,
das ist doch der Trick des AA:
Du mußt für Kranken- und Rentenversicherung selbst sorgen und erhälst deshalb 72 % zusätzlich zum Arbeitslosengeld…
Dann bist Du nämlich komplett aus der Statistik raus!
Gruß Heike

pass arg auf! mit privat vorsorgen, speziell mit kk,
wobei die ‚oeffnetlichen‘ dich am ende evtl
nicht mehr aufnehmen. speziell falls du aelter bist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dieter,

pass arg auf! mit privat vorsorgen, speziell mit kk,
wobei die ‚oeffnetlichen‘ dich am ende evtl
nicht mehr aufnehmen. speziell falls du aelter bist.

Da ich gerne dazulerne, möchte ich Dich um Beantwortung einiger Fragen bitten:

  1. Was hat „speziell mit kk“, Du meinst wohl Krankenkasse, mit der Frage nach der Rentenversicherung zu tun?
  2. Warum sollten die „öffentlichen“ jemand wieder aufnehmen, bzw. warum sollte aus Deiner Sicht wieder jemand zurückwollen?
  3. Was meinst Du mit „speziell falls Du älter bist“, die 55er Regelung?
  4. Was soll Heike aus Deiner Sicht denn jetzt tun? Es geht hier ja um Hilfestellung und nicht um unverständliche pauschale Meinungsäusserungen.

Gruß und schönen Sonntag
WALTER

Hallo Heike,

Aber jetzt die dumme Frage: wie sieht das
mit der gesetzlichen Rentenversicherung aus? Bin ich da
aufgrund der Bezüge vom AB noch drin?

Die Zahlung von Rentenbeiträgen durch das Arbeitsamt bzw. die Bundesanstalt für Arbeit endet mit der letzten Zahlung von Arbeitslosengeld.

mir gehts nur um die 6 Monate!

Dabei handelt es sich ja dann um den Zeitraum, für den Überbrückungsgeld gezahlt wird. Rentenbeiträge werden dann nicht mehr vom Arbeitsamt übernommen. Dafür bekommst Du ja den „Sozialversicherungszuschlag“. Du musst dann selbst für Deine Absicherung sorgen.

Es kann Sinn machen, weiterhin selbst freiwillige (Mindest-)Beiträge zur RV zu zahlen oder auch nicht. Das hängt von Deinem bisherigen „Rentenversicherungsleben“ ab. Ergänzend oder auch alternativ, je nach den persönlichen, finanziellen und rentenrechtlichen Gegebenheiten solltest Du eine private Vorsorge treffen.

Gruß und schönen Sonntag
WALTER

  1. Was soll Heike aus Deiner Sicht denn jetzt tun? Es geht
    hier ja um Hilfestellung und nicht um unverständliche
    pauschale Meinungsäusserungen.
    Gruß und schönen Sonntag
    WALTER

Hallo Walter,
also: die Frage mit der Rentenversicherung kam von Karin… Ich hab’ nur geantwortet ;—)
Ansonsten hast Du mit Deinen Ausführungen absolut Recht!!!

Gruß Heike

Hallo Dieter,

pass arg auf! mit privat vorsorgen, speziell mit kk,
wobei die ‚oeffnetlichen‘ dich am ende evtl
nicht mehr aufnehmen. speziell falls du aelter bist.

Da ich gerne dazulerne, möchte ich Dich um Beantwortung
einiger Fragen bitten:

  1. Was hat „speziell mit kk“, Du meinst wohl Krankenkasse, mit
    der Frage nach der Rentenversicherung zu tun?

mit ‚vorsorgen‘ ist sowohl krankenkasse (kk) als auch renten-
versicherung (rv) gemeint.
ich meinte die PRIVATEN kk, die dich mit einer niedrigen
einstiegspraemie koedern und diese dann nach einem jahr
erhoehen, ‚dafuer‘ aber die leistungen verschlechtern!

  1. Warum sollten die „öffentlichen“ jemand wieder aufnehmen,
    bzw. warum sollte aus Deiner Sicht wieder jemand zurückwollen?

siehe deinen pkt 3.
das ist auch nicht die frage, ob jemand ‚zurueck‘ moechte,
als arbeiter/angestellter hat er keine wahl.
aber das geht halt seit neuestem nur bis 55 - wie du schon schriebst.

  1. Was meinst Du mit „speziell falls Du älter bist“, die 55er
    Regelung?

yepp!

  1. Was soll Heike aus Deiner Sicht denn jetzt tun? Es geht
    hier ja um Hilfestellung und nicht um unverständliche
    pauschale Meinungsäusserungen.

sie sollte sich nicht durch scheinbar niedrige praemien
der privaten kk koerdern lassen, sonder wenns irgend geht
bei (ihrer bisherigen?) oeffentlichen zum minimal beitrag
bleiben.

Gruß und schönen Sonntag
WALTER

leider wurd’s dienstag, aber es wurde… "=)
gruss - digi