Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Jahr 2011 einen Existengründungskredit gewilligt bekommen nachdem ich mit einem Geschäftspartner einen Businessplan erarbeitet hatte. Es ging um den Aufbau einer Praxis für Schönheitsbehandlungen. Nach der Bewilligung des Kredites sind wir aber leider nicht auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie fündig geworden und haben uns dann auch im Bezug auf dieses Thema zerstritten und Anfang 2012 getrennt sodass die gemeinsame Unternehmung keine Gewinne erzielen konnte.
Meine entstandenen Bereitstellungskosten in 2011 für den Kreidt belaufen sich auf rund 1.000 Euro. Dies habe ich als Verlust aus Gewerbebetrieb auch in meiner Einkommensteuer angegeben. Das Finanzamt möchte mir die Kosten aber nicht anerkennen da „Einnahmen aus der Tätigkeit nicht zu erwarten sind. Folglich besteht eine Absicht des Totalgewinnes nicht.“ Gibt es da eine Chance die Kosten doch noch anhand einer guten Formulierung anzusetzten? Die Gewinnabsicht bestand ja in 2011 durchaus. Ich konnte ja nict wissen dass das ganze in 2012 sich zerschlägt?
Vielen Dank erstmal für Ihre Durchsicht, beste Grüße
M. Walthal
Da muss ich dem Finanzamt zustimmen: Wenn Sie das Geschäft eröffnen und später wieder schließen, können Sie die Anlaufkosten absetzen. Wenn Sie das Geschäft aber nicht eröffnen, sind auch die vorweggenommenen Betriebsausgaben nicht abzugsfähig.
Hallo Mark,
Sie können nur Kosten absetzen, wenn die Gewinerzielungsabsicht nicht gegeben war. Das versucht das Finanzamt ihnen nun zu unterstellen. Es liegt nun an ihnen zu beweisen, dass Sie aus dem Geschäft Gewinne zu erzielen versuchten. Eventuell haben Sie ja ein Gerichtsschreiben, einen privaten Brief, den der andere Partner ihnen geschrieben hat, dass er kein Interesse mehr hat. Das reicht vollkommen, um Nachzuweisen, dass dies der Fall war. Erster Schritt ist nun Einspruch beim Finanzamt einzulegen, um (1 Monat Frist+3 Tage Zustellfikiton)ab Ausgangsstempel. Sie müssen kein guter Geschäftsmann sein. Es wird die Absicht des GEwinns, nicht die Fähigkeit ein guter Geschäftsmann zu sein besteuert. Wer ein Darlehen beantragt, will in der Regel sich auch selbständig machen, da Sie ja auch dafür schon Geschäftspläne vorlegen müssen. Reichen Sie diese Pläne für die Bank und ggf. Arbeitsagentur auch ein.
Viel Erfolg