Wenn man ein Unternehmen gründen will, dann fallen doch schon viel früher kosten an (Seminare, Bücher, …). Ist das Unternehmen gegründet, dann können die Kosten natürlich abgesetzt werden, aber was ist, wenn das Unternehmen (noch) nicht gegründet ist. Kann man solche Kosten auch in der Steuererklärung als z. B. Sonderausgaben angeben?
Kann man solche Kosten auch in der
Steuererklärung als z. B. Sonderausgaben angeben?
nennt man vorgründungskosten und werden entweder später mit in die erste erklärung gepackt oder eben gleich bei entstehung geltend gemacht.
natürlich nicht als sonderausgaben sondern in der entsprechenden einkunftsart, z.b. gewerbebetrieb.
einfach kurze aufstellung als anlage zur erklärung machen
gruß inder