Hallo all,
Wenn ich Zuschuß (in der Höhe von ALG) für Existenzgründung bekomme, muss ich auch Steuer zahlen ?
Danke
Xiu Mai
Hallo all,
Wenn ich Zuschuß (in der Höhe von ALG) für Existenzgründung bekomme, muss ich auch Steuer zahlen ?
Danke
Xiu Mai
Hallo
Hallo all,
Wenn ich Zuschuß (in der Höhe von ALG) für Existenzgründung
bekomme, muss ich auch Steuer zahlen ?
wenn du über Freibetrag liegtst fällt das unter „Progressionsvorbehalt“ ansonsten sind die Leistungen steuerfrei. Besser wäre deine Frage im Steuerbrett aufgehoben
Danke
büdde
Xiu Mai
Mikesch
Hallo,
wenn du über Freibetrag liegtst fällt das unter
„Progressionsvorbehalt“ ansonsten sind die Leistungen
steuerfrei. Besser wäre deine Frage im Steuerbrett aufgehoben
das ist so nicht ganz richtig…
Es gibt vom Arbeitsamt (wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machst) unter bestimmten Voraussetzungen 9 Monate Zuschuß in Höhe des Arbeitslosengeldes und bis zu 15 Monate einen pauschalen Zuschuß für die Krankenversicherung…
und dies beides ist komplett steuerfrei. Nix mit Progeressionsvorbehalt und so… komplett frei.
Es gibt aber auch Zuschüsse die nicht steuerfrei sind… Woodrum handelt es sich?
Tüssi
Bianca
Hallo
Hallo,
wenn du über Freibetrag liegtst fällt das unter
„Progressionsvorbehalt“ ansonsten sind die Leistungen
steuerfrei. Besser wäre deine Frage im Steuerbrett aufgehobendas ist so nicht ganz richtig…
Es gibt vom Arbeitsamt (wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit
heraus selbständig machst) unter bestimmten Voraussetzungen 9
Monate Zuschuß in Höhe des Arbeitslosengeldes und bis zu 15
Monate einen pauschalen Zuschuß für die
Krankenversicherung…
und dies beides ist komplett steuerfrei. Nix mit
Progeressionsvorbehalt und so… komplett frei.
So ist es mir aber noch geläufig… Sobald du über dem Steuerfreibétrag liegst fällt das unter die Progression… Sollte hier mal zugunsten des kleinen Mannnes was geändert worden sein?? Schwer zu glauben…
lG
Mikesch
Es gibt vom Arbeitsamt (wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit
heraus selbständig machst) unter bestimmten Voraussetzungen 9
Monate Zuschuß in Höhe des Arbeitslosengeldes und bis zu 15
Monate einen pauschalen Zuschuß für die
Krankenversicherung…
und dies beides ist komplett steuerfrei. Nix mit
Progeressionsvorbehalt und so… komplett frei.
richtig !
So ist es mir aber noch geläufig… Sobald du über dem
Steuerfreibétrag liegst fällt das unter die Progression…
Sollte hier mal zugunsten des kleinen Mannnes was geändert
worden sein?? Schwer zu glauben…
Das ist die Förderung, die neu gemacht wurde als die Sache mit der Ich AG weggefallen ist, wenn ich das richtig weiss…
Servus,
das war auch schon zu Zeiten von Überbrückungsgeld und Ich-AG kleine paar Jährchen so.
Schöne Grüße
MM