Existenzgründungszuschuss

Titel: Existenzgründungvorab
vielen Dank für jegliche Tipps und Hinweise.

Folgende Problematik:
Jemand ist seit 01.01.2008 nebenberuflich (1. Beruf Angestellte selbstständig tätig. Zum 01.04.2009 möchte sie in die Vollselbstständigkeit gehen und hat daher den Arbeitsvertrag gekündigt. Weiterhin möchte sie ab 02.04.2009 bei der Argentur für Arbeit einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Was muss nun beachtet werden? Mir ist klar, dass es aufgrund eigener Kündigung zu einer Sperrzeit kommen wird. Dennoch erhoffe ich mir für die Zeit nach Sperre Zuschüsse. Die Umsätze der Betreffenden 2009 werden ca. 35.000 € beantragen. Arbeitslosengeld I würde sie theoretisch 816,-- € bekommen. Aber werden Arbeitslosengeld und Krankenversicherungs-zuschuss obwohl derzeitige nebenberufliche selbstständige Tätigkeit monatlich bereits jetzt mehr abwirft als das Arbeitslosengeld überhaupt gewährt? Falls ja, wie hoch werden ca. die Zuschüsse ausfallen? Bekomme sie zumindest ihre Krankenversicherung bezahlt? Mfg, Monikas32

Hallo

Umsatz oder Gewinn?? Das ist hier wohl die Frage… bei 35.000€ Umsatz muss ja noch lange nichts übrigbleiben… und sollte dennoch mehr an Gewinn über bleiben als ALG + Zuschüsse sollte man doch darauf ruhigen Gewissens drauf verzichten können??

Wallflower

Umsatz

Hallo Monika,

  • das entspricht im Handel einem Gewinn von vielleicht 1 - 3 k€. Bei einem selbständigen Dozenten vielleicht 30 k€. Beim Betrieb eines Vierzigtonners sicher einem Verlust.

Was lässt sich daraus also für die Aussagekraft der Zahl schließen?

Schöne Grüße

MM