Hallo,
Der Sachverhalt:
Ein Bezieher von ALG I macht sich als freiberuflicher Berater selbständig. Er bekommt Existenzgründungszuschuss nach $ 57 SGB III. Er erstellt einen Internet-Auftritt und schreibt und telefoniert potentielle Kunden an. Leider ergeben sich aus diesen Aktivitäten währen der gesamten Zeit, in der der Zuschuss bezahlt wird, also 9 Monate, keine Aufträge.
Die Frage:
Muss er mit einer Rückforderung des Gründungszuschusses oder dem vorzeitigen Stopp der Zahlung rechnen?
Grüße
Michael