Ich habe einen Existenzgründungszuschuss beantragt, die Antwort steht noch aus. Ich kann aber davon ausgehen, dass er positiv begutachtet wird.
Nun ist folgender Fall eingetreten. Bei mir wurde ein z.Zt. nicht heilbare Krankheit festgestellt und ich muss früher oder später damit rechnen berufsunfähig zu werden.
Nun bin ich ganz unsicher, ob ich nicht lieber in der Arbeitslosigkeit bleiben soll, da ich vom Arzt auch für längere Zeit krankgeschrieben werden soll.
Wie sieht der rechtliche Weg aus, würde ich auch als Existenzgründer Krankengeld bekommen und in welcher Höhe?
Ich weis nicht wie es bei mir weitergehen soll.
Ich würde davon abraten in der Arbeitslosigkeit zu bleiben. Die Bezugsdauer für ALGI ist ja nur 1 Jahr (bei unter 50jährigen). Danach würde ALGII (HartzIV) drohen und das ist weiß Gott kein Zuckerschlecken.
Zudem kann ja kein Arzt definitiv sagen, wie es krankheitsmäßig weitergeht. (Mir wurde mit 18 Jahren vom Othopäden gesagt, dass ich mit 40 im Rolli sitze und ich laufe heute immer noch).
Ob Existenzgründer Krankengeld bekommen, müsste man mit der Kasse abklären, da gibt es ja verschiedene Tarife. Außerdem empfiehlt es sich bei Selbständigkeit weiter in die A`losenversicherung einzuzahlen (sogenannte Antragspflichtversicherung *schönes Wort*). Dadurch bekommt man wieder ALGI, wenn es mit der Selbständigkeit nicht läuft oder man diese aus anderen Gründen aufgeben muss.
Alles Gute
Claudia
Hallo,
auf Grund der Tatsache, dass Sie krank sind und auch für längere Zeit krank geschrieben werden, würde ich raten, die Existenzgründung zunächst abzusagen. Für die Zeit, in der Sie krank sind, verlängert sich die Arbeitslosigkeit und Sie sind automatisch über das Arbeitsamt krankenversichert.
Als Existenzgründer sind Sie in der freiwilligen Krankenversicherung, die auch Krankengeld zahlt, je nachdem, wie Sie sich versichern.
Rechtliche Auskünfte darf und kann ich hier nicht geben.
Ich wüde mich auf jeden Fall an das Arbeitsamt wenden, den Fall schildern und mich beraten lassen, was am Besten zu tun ist.
Alles Gute !