Existenzgründungszuschuß - viele Fragen !

Hallo,
vielleicht kann jemand helfen (alles sehr kompliziert bei mir !!!)
Zu meiner Situation:
Ich habe eine Betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.06 erhalten (bin aber von meiner Arbeit befreit). Das Arbeitsamt ist informiert (habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet).

Ab 01.06.06 habe ich ein Gewerbe angemeldet (nebenberuflich) und arbeite seit dem bei einer Agentur (20 Std. die Woche). Ich habe dort einen Vertrag, der über 20 Std. die Woche lautet, bekomme ein Fixum von 150,- € und den Rest auf Provisionsbasis.

Das Arbeitsamt schlug vor, mich hauptberuflich selbstständig zu machen (um dann den Existenzgründerzuschuß zu bekommen). Dies möchte ich auch in Angriff nehmen (weiter bei der Agentur)…müßte aber dafür 1 Tag arbeitslos sein (dieser Tag wäre dann der 01.10.06).

Bis dahin habe ich ja noch alles verstanden …aber jetzt kommt’s:

  1. Ab wann soll ich mich hauptberuflich selbstständig melden ? Das Arbeitsamt meinte, das wäre egal ???

  2. Das Arbeitsamt verlangt, dass mir die Agentur eine Bescheinigung schreibt, dass ich weniger als 15 Std. die Woche arbeite. Aber ab wann ? Ab dem 01.06. oder erst ab dem 02.10.06 … mir konnte dort keiner eine genaue Auskunft geben.

  3. Man sagte mir, der Existenzgründerzuschuß betrage 300,- € + Arbeitslosengeld (9 Monate). Muß ich mich von diesem Geld sozialversichern?

Wer kann mir diese Fragen beantworten ?

Im voraus vielen Dank !

Hallo,

Hallo

vielleicht kann jemand helfen (alles sehr kompliziert bei mir
!!!)

Da hast du recht.

Zu meiner Situation:
Ich habe eine Betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.06 erhalten
(bin aber von meiner Arbeit befreit). Das Arbeitsamt ist
informiert (habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet).

Ab 01.06.06 habe ich ein Gewerbe angemeldet (nebenberuflich)
und arbeite seit dem bei einer Agentur (20 Std. die Woche).
Ich habe dort einen Vertrag, der über 20 Std. die Woche
lautet, bekomme ein Fixum von 150,- € und den Rest auf
Provisionsbasis.

Das erste Problem ist, daß du mit den 20std pro Woche gar nicht arbeitslos wirst! Dein Arbeitsvertrag müßte geändert werden auf weniger wie 15std.

Das Arbeitsamt schlug vor, mich hauptberuflich selbstständig
zu machen (um dann den Existenzgründerzuschuß zu bekommen).
Dies möchte ich auch in Angriff nehmen (weiter bei der
Agentur)…müßte aber dafür 1 Tag arbeitslos sein (dieser
Tag wäre dann der 01.10.06).

Was bedeutet: weiter bei der Argetur? Arbeitest du bei denen als „beauftragte Selbständige“ oder als Angestellte?

Bis dahin habe ich ja noch alles verstanden …aber jetzt
kommt’s:

  1. Ab wann soll ich mich hauptberuflich selbstständig melden ?
    Das Arbeitsamt meinte, das wäre egal ???

Nicht ganz, es muß eben nach dem 01.10.06 sein (falls du eine Arbeitslosengeld-Sperre hast aus welchen Gründen auch immer, nach dem die Sperre vorbei ist).

  1. Das Arbeitsamt verlangt, dass mir die Agentur eine
    Bescheinigung schreibt, dass ich weniger als 15 Std. die Woche
    arbeite. Aber ab wann ? Ab dem 01.06. oder erst ab dem
    02.10.06 … mir konnte dort keiner eine genaue Auskunft
    geben.

Ich würde mal sagen es schadet nicht, wenn sie es rückwirkend machen. Und wie gesagt ich würde sicherheitshalber den Arbeitsvertrag anpassen (auf spätestens 01.10., besser früher).

  1. Man sagte mir, der Existenzgründerzuschuß betrage 300,- € +
    Arbeitslosengeld (9 Monate). Muß ich mich von diesem Geld
    sozialversichern?

Mußt du nicht.

Wer kann mir diese Fragen beantworten ?

Im voraus vielen Dank !

Gruß

Noch vergessen, eine tolle Seite zu diesem Thema:

http://www.gruendungszuschuss.de/

Vielen lieben Dank !

Noch ein paar Antworten:

Ja, ich arbeite bei der Agentur als „beauftragte Selbstständige“ !

Ich würde auch einen neuen Arbeitsvetrag bekommen, der unter 15 Std. die Woche lautet (auch rückwirkend)… habe ich schon abgeklärt!

Jetzt blicke ich schon etwas besser durch ! Danke nochmal !

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vielleicht kann jemand helfen (alles sehr kompliziert bei mir
!!!)

Da hast du recht.

Zu meiner Situation:
Ich habe eine Betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.06 erhalten
(bin aber von meiner Arbeit befreit). Das Arbeitsamt ist
informiert (habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet).

Ab 01.06.06 habe ich ein Gewerbe angemeldet (nebenberuflich)
und arbeite seit dem bei einer Agentur (20 Std. die Woche).
Ich habe dort einen Vertrag, der über 20 Std. die Woche
lautet, bekomme ein Fixum von 150,- € und den Rest auf
Provisionsbasis.

Das erste Problem ist, daß du mit den 20std pro Woche gar
nicht arbeitslos wirst! Dein Arbeitsvertrag müßte geändert
werden auf weniger wie 15std.

Das Arbeitsamt schlug vor, mich hauptberuflich selbstständig
zu machen (um dann den Existenzgründerzuschuß zu bekommen).
Dies möchte ich auch in Angriff nehmen (weiter bei der
Agentur)…müßte aber dafür 1 Tag arbeitslos sein (dieser
Tag wäre dann der 01.10.06).

Was bedeutet: weiter bei der Argetur? Arbeitest du bei denen
als „beauftragte Selbständige“ oder als Angestellte?

Bis dahin habe ich ja noch alles verstanden …aber jetzt
kommt’s:

  1. Ab wann soll ich mich hauptberuflich selbstständig melden ?
    Das Arbeitsamt meinte, das wäre egal ???

Nicht ganz, es muß eben nach dem 01.10.06 sein (falls du eine
Arbeitslosengeld-Sperre hast aus welchen Gründen auch immer,
nach dem die Sperre vorbei ist).

  1. Das Arbeitsamt verlangt, dass mir die Agentur eine
    Bescheinigung schreibt, dass ich weniger als 15 Std. die Woche
    arbeite. Aber ab wann ? Ab dem 01.06. oder erst ab dem
    02.10.06 … mir konnte dort keiner eine genaue Auskunft
    geben.

Ich würde mal sagen es schadet nicht, wenn sie es rückwirkend
machen. Und wie gesagt ich würde sicherheitshalber den
Arbeitsvertrag anpassen (auf spätestens 01.10., besser
früher).

  1. Man sagte mir, der Existenzgründerzuschuß betrage 300,- € +
    Arbeitslosengeld (9 Monate). Muß ich mich von diesem Geld
    sozialversichern?

Mußt du nicht.

Wer kann mir diese Fragen beantworten ?

Im voraus vielen Dank !

Gruß

Hallo,

Vielen lieben Dank !

Noch ein paar Antworten:

Ja, ich arbeite bei der Agentur als „beauftragte
Selbstständige“ !

Bedenke, daß so etwas sehr schnell als Scheinselbständigkeit gewertet wird. Vor allem, wenn du weiterhin (mit weniger als 15Std) bei ihnen Angestellt bleibst und dazu noch für sie als Freelancer arbeitest, sieht das etwas seltsam aus.

Ich würde auch einen neuen Arbeitsvetrag bekommen, der unter
15 Std. die Woche lautet (auch rückwirkend)… habe ich schon
abgeklärt!

Jetzt blicke ich schon etwas besser durch ! Danke nochmal !

Gruß

Hallo,
vielleicht kann jemand helfen (alles sehr kompliziert bei mir
!!!)
Zu meiner Situation:
Ich habe eine Betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.06 erhalten
(bin aber von meiner Arbeit befreit). Das Arbeitsamt ist
informiert (habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet).

Ab 01.06.06 habe ich ein Gewerbe angemeldet (nebenberuflich)
und arbeite seit dem bei einer Agentur (20 Std. die Woche).
Ich habe dort einen Vertrag, der über 20 Std. die Woche
lautet, bekomme ein Fixum von 150,- € und den Rest auf
Provisionsbasis.

Meine Vermutung: Scheinselbständigkeit! Der Arbeitgeber (der Dich anscheinend als Arbeitnehmer anmelden müsste) spart so viel Geld und Du wirst um Rentenversicherungsbeiträge betrogen… Sowas schadet nur dem Arbeitnehmer und der weiß das meistens garnich!

Das Arbeitsamt schlug vor, mich hauptberuflich selbstständig
zu machen (um dann den Existenzgründerzuschuß zu bekommen).
Dies möchte ich auch in Angriff nehmen (weiter bei der
Agentur)…müßte aber dafür 1 Tag arbeitslos sein (dieser
Tag wäre dann der 01.10.06).

Existenzgründerzuschuß (Ich-AG) gibts nich mehr als Nuefall - heißt seit dem 010706 Gründerzuschuss und Du musst tatsächlich erst Leistungen bezogen haben!

  1. Ab wann soll ich mich hauptberuflich selbstständig melden ?
    Das Arbeitsamt meinte, das wäre egal ???

Ich glaube das stimmt (bin mir nich sicher)

  1. Das Arbeitsamt verlangt, dass mir die Agentur eine
    Bescheinigung schreibt, dass ich weniger als 15 Std. die Woche
    arbeite. Aber ab wann ? Ab dem 01.06. oder erst ab dem
    02.10.06 … mir konnte dort keiner eine genaue Auskunft
    geben.

Frag einfach nochmal nach!

  1. Man sagte mir, der Existenzgründerzuschuß betrage 300,- € +
    Arbeitslosengeld (9 Monate). Muß ich mich von diesem Geld
    sozialversichern?

Sieht so aus:

Phase1: 9 Monate das volle Arb.losengeld (ALG) + 300,- EUR Zuschuss zur Sozialvers. => MIt diesen Einnahmen müsstest Du DIch freiwillig kranken- und pflegeverischern (Rentenvers. glaube ich auch). Die Krankenkasse würde die Beiträge von MINDESTENS 1225,- EUR berechnen, wobei die 300,- EUR Zuschuss nicht mitgezählt werden (es zählen die Leistung in Höhe des ALG + Gewinne aus der selbst. Tätigkeit).

Nach 9 Monaten benatragst Du Phase2…

Phase2: Dauer = 6 Monate (also insg. die Monate 10 - 15). Die Leistung in Höhe ALG fällt weg und Du erhältst nur die beitragsfreien 300,- EUR Zuschuss. Es zählt weiter die Mindestberechnungsgrundlage iHv 1225,- EUR.

Ab dem 16. Monat bist Du hauptberuflich selbständig und statt von min. 1225,- EUR muss von min. 1837,50 EUR (im Jahr 2006, 2007 könnte höher sein) berechnet werden…

Falls Phase2 nicht bewilligt wird, endet das Ganze nach Phase1 (also bereits nach 9 Monaten)…