Hallo,
vielleicht kann jemand helfen (alles sehr kompliziert bei mir !!!)
Zu meiner Situation:
Ich habe eine Betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.06 erhalten (bin aber von meiner Arbeit befreit). Das Arbeitsamt ist informiert (habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet).
Ab 01.06.06 habe ich ein Gewerbe angemeldet (nebenberuflich) und arbeite seit dem bei einer Agentur (20 Std. die Woche). Ich habe dort einen Vertrag, der über 20 Std. die Woche lautet, bekomme ein Fixum von 150,- € und den Rest auf Provisionsbasis.
Das Arbeitsamt schlug vor, mich hauptberuflich selbstständig zu machen (um dann den Existenzgründerzuschuß zu bekommen). Dies möchte ich auch in Angriff nehmen (weiter bei der Agentur)…müßte aber dafür 1 Tag arbeitslos sein (dieser Tag wäre dann der 01.10.06).
Bis dahin habe ich ja noch alles verstanden …aber jetzt kommt’s:
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Ab wann soll ich mich hauptberuflich selbstständig melden ? Das Arbeitsamt meinte, das wäre egal ???
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Das Arbeitsamt verlangt, dass mir die Agentur eine Bescheinigung schreibt, dass ich weniger als 15 Std. die Woche arbeite. Aber ab wann ? Ab dem 01.06. oder erst ab dem 02.10.06 … mir konnte dort keiner eine genaue Auskunft geben.
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Man sagte mir, der Existenzgründerzuschuß betrage 300,- € + Arbeitslosengeld (9 Monate). Muß ich mich von diesem Geld sozialversichern?
Wer kann mir diese Fragen beantworten ?
Im voraus vielen Dank !