Existenzminimum

Wieviel Geld als Existenzminimum steht einer verheierateten 65-jährigen,20% schwerbehinderten Frau mit einer Krebserkrankung im Fall einer Trennung zu, wenn sie keine eigene Rente und kein Einkommen hat? (Sie wohnt Mietfrei und ist bei dem Ehemann krankmitversichert.)
Es handelt sich um Existenzminimum.

Wir danken für die Antworten.

Hallo,

Das Existenzminimum ist dann der Hartz vier Satz.
Liegt bei rund 360€.
Wenn man jetzt von Unterhalt reden würde, sieht es anders aus.
Der Mann hat als Arbeitnehmer ein Recht auf rund 1000€ Selbstbehalt, als Arbeitssuchender sind es 770€.
Es stellt sich in diesem Fall die Frage:
Geht es um den Unterhalt, der eventuell vom Ehemann getragen werden muss, oder geht es um die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetz?
Die Behinderung kann unter Umständen noch mitentscheidend sein.
LG

da werden Sie sich mit Sicherheit an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden müssen.
Im Normalfall steht Ihnen Harz 4 zu, da kenne ich mich mit den Sätzen nicht aus.
Was ist der Grund warum Sie keine Rente bekommen?

Gruss

Hallo Lilalaunebär,

das Minimum für eine alleinstehende Person beträgt ca. 970€, ich kann allerdings nicht sagen was drauf kommt wenn es sich zusätzlich um Behinderung und Krankheit handelt.

vG

hallo,
im Trennungsjahr muss der Mann Unterhalt zahlen, wie das dann weiter geht, bitte andere Experten fragen

lisa

Bei einer Scheidung bekommt sie erst einmal die Rentenpunkte von ihrem Mann.Existenzminimum liegt bei 980€.

Hallo,
Es besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt fr die Dauer von 2 Jahren und Altersversorgungsausgleich, die Höhe ist allerdings vom Einkommen des Ehegatten abhängig. Grob gerechnet erhält jeder der Ehegatten die Hälfte der Rente des anderen.
Alles Gute