Existenzminimum bei Eheschließung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, Mister X heiratet Frau Z. Mister X ist unter 25 und bezieht Meister-BAföG.
Frau Z hat ein Jahreseinkommen von ca. 20.100,– € brutto (ca. 12.000,– € netto).

Durch die Eheschließung fällt in der Regel der Anspruch auf Kindergeld weg, jedoch soll der Anspruch weiterbestehen, wenn das sogenannte Existenzminimum gefährdet wird. Das Existenzminimum bei Erwachsenen beträgt jährlich ca. 12.000,– € und bei Kindern ca. 3.000,– €.

Welches Existenzminimum wird berücksichtigt? Kinder, oder Erwachsene?

Ist das Existenzminimum als Brutto oder Netto anzusehen?

Grüße Alex

Hallo,

Durch die Eheschließung fällt in der Regel der Anspruch auf
Kindergeld weg,

falsch. kindergeld ist einkommensunabhängig. Auch Millionäre erhalten Kindergeld, bzw. den Freibetrag.

Ansonsten wäre das Brett Steuern vermutlich hilfreich.

TM

[MOD] Vollzitat entfernt

Da wär ich nicht so sicher. Es ging um den Antragsteller. Wenn dieser heiratet, ist er kein Kind mehr und deshalb kein Kindergeld.

Hallo,

Da wär ich nicht so sicher. Es ging um den Antragsteller. Wenn
dieser Heiratet ist es kein Kind mehr und dehals kein
Kindergeld.

du hast natürlich Recht. Ich habe total falsch gelsen *schäm*

Sorry!

TM