Existenzminimum/Grundfreibetrag

Hallo ihr Wissenden da draußen!

Es gibt ja in Deutschland den steuerlichen Grundfreibetrag (von ca. 7600 Euro, glaube ich). Wenn nun jemand z.B. durch Spekulationsgewinne ein Einkommen unterhalb dieses Betrags erzielt hat (aber überhalb des Freibetrags für Spekulationsgewinne) und dieses Einkommen auch das EINZIGE Einkommen in dem betreffenden Jahr war, und außerdem ein Verlustvortrag aus früheren Jahren bestand, wird dann dieses Einkommen trotzdem vom Verlustvortrag abgezogen oder eben nicht, weil es ja unterhalb des Grundfreibetrags geblieben war und somit ja eigentlich steuerfrei?

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
Ulrike

Hallo Ulrike,

auch wenn der Stpfl. unter dem Grundfreibetrag liegt wird der Verlustvortrag auf Einkunftsebene verrechnet. D.h. der Verlustvortrag wird aufgezerrt obwohl die Steuer ohnehin bei 0 wäre.

Gruß,
Alex

Vielen Dank, Alex,

für deine rasche und klare Antwort (wenn es auch keine erfreuliche war). Auf welcher Grundlage wird das denn so gehandhabt?

LG Ulrike

Hallo Ulrika,

der Verlustabzug wird in § 10d Abs. 2 und Abs. 4 EStG geregelt.

Gruß,

Alex

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